News: EU-Kommission verabschiedet Entwurf für neues Chemikaliengesetz
Die Kommission der Europäischen Union hat gestern den Vorschlag zur Modernisierung des EU-Chemikalienrechts angenommen. Die Verordnung namens REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) muss jetzt noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gebilligt werden.
Die neue Verordnung soll mehr als 40 bestehende Vorschriften ersetzen, die zurzeit in Europa die Zulassung chemischer Stoffe regeln. Demnach müssen Unternehmen, die pro Jahr mehr als eine Tonne einer Chemikalie herstellen oder importieren, diesen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren lassen, wobei auch die Risiken für Gesundheit und Umwelt mit erfasst werden sollen. Die zuständigen Behörden können die Zulassung einer Chemikalie verweigern, sofern der Hersteller die Unbedenklichkeit nicht nachweist; die Beweislast wird also umgekehrt.
Bisher mussten in Europa neue Chemikalien, von denen mehr als 10 Kilogramm pro Jahr hergestellt werden, angemeldet und geprüft werden. Von so genannten Altstoffen, die vor 1981 auf den Markt gekommen waren, liegen dagegen nur wenige Risikobewertungen vor.
Die EU-Kommission hatte im Mai dieses Jahres einen ersten Entwurf der geplanten Verordnung zur Diskussion gestellt. Nach mehr als 6000 Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen sowie von Umwelt- und Tierschutzorganisationen hatte die Kommission die REACH-Verordnung grundlegend überarbeitet. Insbesondere die chemische Industrie hatte darauf gedrängt, die Schwelle der Registrierungspflicht von 10 Kilogramm auf eine Tonne pro Jahr anzuheben.
Umweltverbänden geht der jetzige Entwurf nicht weit genug. Der Chemie-Experte Manuel Fernandez von Greenpace Deutschland sieht hier eine vergebene historische Chance. Die EU-Kommission sei der Industrie zur sehr entgegengekommen, die mit der neuen Verordnung urspünglich geplanten Ziele seien verwässert worden.
Die neue Verordnung soll mehr als 40 bestehende Vorschriften ersetzen, die zurzeit in Europa die Zulassung chemischer Stoffe regeln. Demnach müssen Unternehmen, die pro Jahr mehr als eine Tonne einer Chemikalie herstellen oder importieren, diesen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren lassen, wobei auch die Risiken für Gesundheit und Umwelt mit erfasst werden sollen. Die zuständigen Behörden können die Zulassung einer Chemikalie verweigern, sofern der Hersteller die Unbedenklichkeit nicht nachweist; die Beweislast wird also umgekehrt.
Bisher mussten in Europa neue Chemikalien, von denen mehr als 10 Kilogramm pro Jahr hergestellt werden, angemeldet und geprüft werden. Von so genannten Altstoffen, die vor 1981 auf den Markt gekommen waren, liegen dagegen nur wenige Risikobewertungen vor.
Die EU-Kommission hatte im Mai dieses Jahres einen ersten Entwurf der geplanten Verordnung zur Diskussion gestellt. Nach mehr als 6000 Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen sowie von Umwelt- und Tierschutzorganisationen hatte die Kommission die REACH-Verordnung grundlegend überarbeitet. Insbesondere die chemische Industrie hatte darauf gedrängt, die Schwelle der Registrierungspflicht von 10 Kilogramm auf eine Tonne pro Jahr anzuheben.
Umweltverbänden geht der jetzige Entwurf nicht weit genug. Der Chemie-Experte Manuel Fernandez von Greenpace Deutschland sieht hier eine vergebene historische Chance. Die EU-Kommission sei der Industrie zur sehr entgegengekommen, die mit der neuen Verordnung urspünglich geplanten Ziele seien verwässert worden.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.