News: Europäisches Patentamt schränkt Patent zur Stammzellenzüchtung ein
Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat gestern nach einer dreitägigen Anhörung das heftig umstrittene Patent zur Züchtung von Stammzellen eingeschränkt. Entgegen der ursprünglichen Zulassung gelte das Patent EP 695 351 mit der Bezeichnung "Isolierung, Selektion und Vermehrung von tierischen Transgen-Stammzellen" nicht mehr für die Züchtung von menschlichen oder tierischen embryonalen Stammzellen, sondern bezieht sich nur noch auf adulte Stammzellen. Das EPA betont, dass das Klonen von Menschen und Tieren niemals Gegenstand des Patentes war.
Das Patent, das die University of Edinburgh am 8. Dezember 1999 erhalten hatte, beschreibt ein Verfahren, mit dem Stammzellen durch einen gentechnischen Eingriff von differenzierten Zellen in einer Zellkultur getrennt werden, um so reine Stammzelllinien zu erhalten. In der ursprünglichen Patentschrift war auch von menschlichen embryonalen Stammzellen die Rede, woraufhin 14 Organisationen – darunter die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden – Einspruch gegen das Patent erhoben hatten. Die University of Edinburgh hatte bereits freiwillig ihr Patent eingeschränkt und eine Keimbahnintervention beim Menschen ausdrücklich ausgeschlossen.
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