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News: Europarat präsentiert Klonverbot für Menschen

Die Mitgliedsstaaten des Europarates können ein Ergänzungsprotokoll zur Bioethik-Konvention unterzeichnen, das das Klonen von Menschen verbietet. 14 Mitgliedsstaaten wollen sich verpflichten, das Klonverbot des Protokolls im jeweiligen nationalen Recht zu verankern. Die Bundesrepublik gehört nicht dazu.

„Wir sind in der Situation, deutsches Recht europaweit umgesetzt zu haben“, erläuterte Stefan Winter, Referatsleiter Humangenetik und molekulare Medizin im Bundesgesundheitsministerium, „aber das Protokoll können wir nicht zeichnen, weil wir die Bioethikkonvention des Europarates noch nicht unterschrieben haben.“ In Deutschland dauere die Diskussion noch an, vielen sind die Bestimmungen des Protokolls nicht klar genug. Besonders umstritten sind die Regelungen für die Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Personen, etwa Kindern, unter Vormundschaft Gestellten oder Bewußtlosen.

Das deutsche Zögern bedeutet jedoch nach Ansicht des Gesundheitsministeriums in Deutschland nicht, daß hier eine Rechtslücke besteht. Vielmehr verbietet seit 1990 das Embryonenschutzgesetz das Klonen von Menschen, die Produktion menschlicher Embryonen zu wissenschaftlichen Zwecken und auch sonstige Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Die Bioethikkonvention und das Zusatzprotokoll setzten aber europaweit Schutzkriterien auf sensiblen, aber dennoch notwendigen Forschungsgebieten fest, so Referatsleiter Winter. „Nehmen Sie zum Beispiel die Kinderleukämie. Wir können heute drei Viertel aller Fälle wegen der Forschung mit Kindern heilen“, so der Regierungsbeamte.

Eine weltweite Ächtung des Klonens von Menschen ist noch lange nicht in Sicht. Zwar existiert eine Deklaration der Unesco zum Schutz des menschlichen Genoms, aber sie gilt nur für die Mitglieder der UN-Unterorganisation und hat darüber hinaus keinen verpflichtenden Charakter.

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