Bern: Gehängt und falsch herum begraben
Hängen, Rädern oder Ertränken – die mittelalterliche Justiz war nicht zimperlich. Ja, die Verbrecher mussten sogar über den Tod hinaus für ihre Taten büßen. So fanden Archäologen jetzt in Bern eine Hinrichtungsstätte, an der den Übeltätern eine Bestattung nach christlichem Ritus verwehrt blieb.
Unterhalb des steinernen Sockels, auf dem einst der Galgen stand, entdeckten die Forscher vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern die Gebeine zahlreicher gehängter Männer. Einige der Leichen waren in die Gruben geworfen worden – und zwar so, dass ihre Gesichter nicht in Richtung Osten sondern gen Westen wiesen. Und das war gegen jede kirchliche Tradition. Vermutlich wollte man auf diese Weise verhindern, dass die Toten je ihren Seelenfrieden fanden.
Die Richtstätte war eine von drei Hochgerichten der Stadt, an denen schwere Vergehen wie Raub, Vergewaltigung und Mord mit Verstümmelungen oder dem Tod bestraft wurden. Die Körper der Gehängten baumelten noch lange nach der Hinrichtung an den Galgen, bis sie schließlich anfingen zu zerfallen. Dies sollte die Toten zusätzlich entehren und alle Vorbeigehenden daran erinnern, dass die Berner Justiz Verbrechen hart bestrafte.
Lisa Leander
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