Mittelalter: Geheimnis der Schwarzen Hand gelüftet
Eine drakonische Strafe erwartete den Knaben, der die Hand gegen seine Mutter erhob: Ein Scharfrichter schlug sie ihm mit dem Schwert ab. Und als Warnung für alle ungehörigen Kinder wurde die Hand einbalsamiert und zur Schau gestellt – so zumindest erzählt es die Legende, die sich um die mittlerweile schwarz verfärbte Gliedmaße von Schloss Hohenlimburg rankt. Nun hat das Team vom "German Mummy Project" um Wilfried Rosendahl an den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim diese Geschichte widerlegt.
Leibzeichen sind in der Rechtsgeschichte das zum Beweis einer begangenen Mordtat von dem Ermordeten in das Gericht gebrachte körperliche Zeichen. Nach mittelalterlich-frühneuzeitlichen Rechtsvorschriften musste bei der Gerichtsverhandlung nicht nur der Täter, sondern auch das Opfer anwesend sein. Dazu wurde dem Mordopfer eine Hand oder ein Fingerglied abgetrennt und der restliche Leichnam bestattet. Die abgetrennten Körperteile mussten aber konserviert beziehungsweise mumifiziert werden, denn zwischen einer Tat und ihrer Verhandlung konnten Wochen, Monate oder Jahre liegen, je nachdem wann der Täter gefasst wurde. Sie belegen, dass aus juristischen Gründen in der Geschichte Mitteleuropas eine Notwendigkeit zur Mumifizierung bestand. Dies sei ein in der europäischen Mumifizierungsgeschichte und -tradition völlig neuer Aspekt, so die Forscher.
Mit Hilfe computertomografischer Aufnahmen und Radiokarbondatierungen untersuchten sie die aus dem 16. Jahrhundert stammende Hand, die nach den neuen Erkenntnissen vom rechten Arm eines Mannes stammt: Ein Junge als Opfer scheidet damit wohl aus. Außerdem wurden an ihr keine Hiebspuren festgestellt, so dass es sich auch eher nicht um einen Straftäter gehandelt hat. "Ganz im Gegenteil. Wir vermuten, dass es sich bei solchen Händen um so genannte Leibzeichen handelt", sagt Projektleiter Rosendahl.
Leibzeichen sind in der Rechtsgeschichte das zum Beweis einer begangenen Mordtat von dem Ermordeten in das Gericht gebrachte körperliche Zeichen. Nach mittelalterlich-frühneuzeitlichen Rechtsvorschriften musste bei der Gerichtsverhandlung nicht nur der Täter, sondern auch das Opfer anwesend sein. Dazu wurde dem Mordopfer eine Hand oder ein Fingerglied abgetrennt und der restliche Leichnam bestattet. Die abgetrennten Körperteile mussten aber konserviert beziehungsweise mumifiziert werden, denn zwischen einer Tat und ihrer Verhandlung konnten Wochen, Monate oder Jahre liegen, je nachdem wann der Täter gefasst wurde. Sie belegen, dass aus juristischen Gründen in der Geschichte Mitteleuropas eine Notwendigkeit zur Mumifizierung bestand. Dies sei ein in der europäischen Mumifizierungsgeschichte und -tradition völlig neuer Aspekt, so die Forscher.
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