Atommüll: Gorleben weiter als Endlager im Rennen
Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat nach ihrer 34. Sitzung heute ihren Abschlussbericht vorgelegt (Vorabfassung). Der Bericht der auch als Endlagerkommission bekannten Gruppe empfiehlt, den Atommüll in einem Endlagerbergwerk zu entsorgen. Dabei soll besonderes Augenmerk darauf liegen, Entscheidungen umkehren sowie die Abfälle bergen zu können, um mögliche Fehler später zu korrigieren. Die Suche soll in drei Phasen erfolgen: Zunächst will man Vorschläge für eine Erkundung über Tage erarbeiten, dann für eine unter Tage. Schließlich will man spätestens 2050 mit der Entsorgung des Atommülls beginnen.
Der Bericht schließt keines der im Vorfeld diskutierten möglichen Wirtsgesteine aus. Damit könnte ein Endlager in Salz-, Ton- oder Kristallinformationen entstehen. Auch der umstrittene Standort Gorleben in Niedersachsen bleibt weiter im Rennen. Die Standortsuche soll eine umfassende öffentliche Beteiligung mit Gremien auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene begleiten. Das lässt sich auch als Würdigung eines aktuell lauter werdenden Rufs nach mehr direkter Demokratie verstehen, die Eskalationen wie etwa die um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 vermeiden helfen soll.
Die Endlagerkommission hatte sich Ende Mai 2014 auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes gegründet. Ihr gehörten insgesamt 32 Mitglieder an. Stimmenberechtigt waren die 16 Vertreter der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen. Je acht Mitglieder kamen aus den Reihen des Bundestags beziehungsweise der Bundesländer. Den Vorsitz der Kommission übernahmen Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD).
Der Abstimmung gingen langwierige Verhandlungen und Diskussionen zu den letzten verbliebenen Streitpunkten voraus, wie die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags berichten. Einigungen konnten unter anderem in Hinblick auf die geologischen Kriterien Temperaturverträglichkeit sowie Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs in Hinblick auf Kristallin erreicht werden. Auch bei der lange strittigen Frage des Rechtsschutzes im Standortauswahlverfahren konnte die Kommission eine mehrheitsfähige Übereinkunft erzielen.
"Der Fortschritt des Berichts liegt nicht im wissenschaftlichen Bereich, sondern darin, dass für den weiteren Standortauswahlprozess eine möglichst breite gesellschaftliche Basis geschaffen wird", sagt Klaus-Jürgen Röhlig, Institut für Endlagerforschung, Technische Universität Clausthal. "Das Ausschließen, Einengen und Auswählen wird in den nächsten Jahrzehnten die Aufgabe der Verfahrensbeteiligten sein."
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