Forschungspolitik: Grünes Licht für Siebtes Forschungsrahmenprogramm
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung (FP7) zugestimmt. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 stehen damit mehr als 54 Milliarden Euro zur Verfügung, um Forschung und Entwicklung zu fördern. Nach der erwarteten Zustimmung des Rates kann das Programm zum 1. Januar 2007 starten.
Ziel des Programms ist es, einen europäischen Forschungsraum zu schaffen. Dementsprechend werden auch nur Projekte mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern gefördert. Die Abgeordneten hatten dabei darauf bestanden, dass ein Teil der Mittel noch umgeschichtet wurde, um Bereiche stärker zu berücksichtigen, die nach Ansicht des Parlaments Priorität genießen sollten. Dazu zählen unter anderem erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie Forschung im Bereich Kinderkrankheiten, Atemwegserkrankungen und noch wenig bekannter Leiden.
Kein Geld wird es hingegen geben für Vorhaben zum Zweck des Klonens von Menschen oder vererbbarer Veränderungen des menschlichen Erbguts. Auch Projekte, die sich mit der Herstellung menschlicher Embryonen allein zur Stammzellgewinnung beschäftigen wollen, sollen nicht gefördert werden. Anders sieht es aus bei Forschungsanträgen, in denen Stammzellen nur verwendet werden – hier kommt es aber auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Mitgliedsstaates an.
Das Siebte Rahmenprogramm ist das drittgrößte Finanzinstrument der EU, nach der Agrarpolitik und den Strukturfonds. Es besteht aus vier spezifischen Programmen: Kooperation soll die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Industrie, Forschungszentren und der öffentlichen Verwaltung der EU und Drittländern fördern. Im Bereich Ideen soll auf EU-Ebene durch den Europäischen Forschungsrat Pionierforschung auf sehr hohem Niveau entwickelt werden. Bei Menschen steht die Ausbildung und Berufslaufbahn von Wissenschaftlern im Vordergrund, und Kapazitäten soll sich um die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur kümmern sowie die Beziehungen zwischen Forschung und Gesellschaft und die internationale Zusammenarbeit stärken. (af)
Ziel des Programms ist es, einen europäischen Forschungsraum zu schaffen. Dementsprechend werden auch nur Projekte mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern gefördert. Die Abgeordneten hatten dabei darauf bestanden, dass ein Teil der Mittel noch umgeschichtet wurde, um Bereiche stärker zu berücksichtigen, die nach Ansicht des Parlaments Priorität genießen sollten. Dazu zählen unter anderem erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie Forschung im Bereich Kinderkrankheiten, Atemwegserkrankungen und noch wenig bekannter Leiden.
Kein Geld wird es hingegen geben für Vorhaben zum Zweck des Klonens von Menschen oder vererbbarer Veränderungen des menschlichen Erbguts. Auch Projekte, die sich mit der Herstellung menschlicher Embryonen allein zur Stammzellgewinnung beschäftigen wollen, sollen nicht gefördert werden. Anders sieht es aus bei Forschungsanträgen, in denen Stammzellen nur verwendet werden – hier kommt es aber auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Mitgliedsstaates an.
Das Siebte Rahmenprogramm ist das drittgrößte Finanzinstrument der EU, nach der Agrarpolitik und den Strukturfonds. Es besteht aus vier spezifischen Programmen: Kooperation soll die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Industrie, Forschungszentren und der öffentlichen Verwaltung der EU und Drittländern fördern. Im Bereich Ideen soll auf EU-Ebene durch den Europäischen Forschungsrat Pionierforschung auf sehr hohem Niveau entwickelt werden. Bei Menschen steht die Ausbildung und Berufslaufbahn von Wissenschaftlern im Vordergrund, und Kapazitäten soll sich um die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur kümmern sowie die Beziehungen zwischen Forschung und Gesellschaft und die internationale Zusammenarbeit stärken. (af)
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