Direkt zum Inhalt

Zeitverträge in der Wissenschaft: »Flexibel auf die Straße gesetzt«

Der Umgang des BMBF mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs sei zynisch, sagt Amrei Bahr im Interview. Die Philosophin ist Mitinitiatorin des Hashtags #IchBinHanna, unter dem Forscherinnen und Forscher auf Twitter über die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft berichten.
Wissenschaftlicher Nachwuchs

Beim akademischen Nachwuchs ist der Frust groß über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das befristete Arbeitsverträge in der Forschung regelt. Auf Twitter berichteten in den letzten Tagen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter dem Hashtag »#IchBinHanna« über die aus ihrer Sicht prekären und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen durch das Gesetz. Die Philosophin Amrei Bahr, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Düsseldorf, ist eine der Initiatorinnen der Aktion.

»Spektrum.de«: Frau Bahr, wer ist eigentlich Hanna?

Amrei Bahr: Hanna ist eine Kunstfigur aus einem [inzwischen von der Seite des BMBF entfernten, Anm. d. Red.] Video des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Hanna ist Biologin und promoviert. Und anhand ihres fiktiven Lebenslaufs will das BMBF erklären, warum das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft eine gute Idee sei – und was Hanna persönlich davon hat, dass sie sich von einem Kettenvertrag zum anderen hangeln muss.

Vergangenen Donnerstag haben Sie getwittert: »Ich bin Amrei, 35 Jahre alt, Philosophin«, und danach den Hashtag »#IchBinHanna«.

Stimmt ja auch. Ich bin Hanna. So wie viele tausend andere junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch, die dank des so genannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes alle auf befristeten Stellen hocken. Und die es als zynisch empfinden, dass uns das BMBF-Video als »Verstopfung des Systems« bezeichnet – die nur zu verhindern sei, indem gesetzlich regelt ist, dass unsere Arbeitsverträge nicht zu lange laufen.

Ihr Tweet war der zweite unter dem Hashtag. Der erste stammte vom Hamburger Historiker Sebastian Kubon. Kubon, die Paderborner Literaturwissenschaftlerin Kristin Eichhorn und Sie hatten am Reformationstag 2020 schon die Twitter-Aktion »#95vsWissZeitVG« gemeinsam losgetreten.

Amrei Bahr | Amrei Bahr ist Philosophin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Düsseldorf.

Das Witzige ist, dass wir uns wegen Corona noch nie persönlich begegnet sind. Wir haben uns über unser Engagement kennen gelernt und sind darüber als Dreierteam zusammengewachsen. Ein Twittergeschenk, könnte man sagen.

Bei »#95vsWissZeitVG« kamen weit mehr als die erhofften 95 Thesen gegen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zusammen, bei »#IchBinHanna« waren es jetzt nach vier Tagen bereits über 45 000 Tweets. Wofür spricht das?

Der Hashtag war zeitweise auf Platz 1 in den deutschen Twittertrends. Tausende persönliche anrührende und mutige Geschichten werden da inzwischen erzählt, sie handeln von Zukunftsängsten, Arbeitslosigkeit und trotzdem einer enormen Hingabe an die Wissenschaft. Mit so einer Flut an Wortmeldungen haben wir selbst nicht gerechnet, wobei wir natürlich wussten, wie groß das Problem mit den Befristungen in der Wissenschaft ist und wie viele Kolleginnen und Kollegen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz umtreibt und ärgert. Und dann auch noch dieses Video.

Das schon ziemlich lange auf der Website gestanden haben muss, bis es jemand von Ihnen entdeckt hat.

Darin wird unter anderem berichtet, dass Hanna fleißig zur Promotionsberatung geht, damit sie ihre Karriere planen kann. Was absurd ist, denn wie soll Hanna ihre Karriere planen, wenn ihre Arbeitsverträge jeweils nur ein paar Monate laufen und sie gar nicht weiß, ob sie in einem halben Jahr noch in der Wissenschaft ist.

Wie ist das bei Ihnen persönlich, Frau Bahr?

Ich habe zurzeit zwei halbe Stellen bei zwei Vorgesetzten, die unterschiedlich lang befristet sind. Seit 2017 habe ich acht Arbeitsverträge gehabt. Meine Promotion habe ich erst über eine halbe Stelle finanziert und in der letzten Phase dann über Arbeitslosengeld I. Ohne die finanzielle Unterstützung durch meine Eltern hätte ich das nicht hinbekommen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz schreibt vor, dass ich als Wissenschaftlerin maximal sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion befristet beschäftigt sein darf. Bei mir heißt das: Eigentlich ist 2023 Schluss, wegen der Coronakrise gibt es ein zusätzliches Jahr bis 2024. Ohne Dauerstelle, die wie ein halber Lottogewinn wäre, muss ich die Wissenschaft in wenigen Jahren für immer verlassen.

»Das Ministerium hat aus Sicht von Institutionen argumentiert, dabei aber die Perspektive der Beschäftigten vollkommen ignoriert«

Als hoch qualifizierte Akademikerin immerzu um Ihre berufliche Zukunft zittern, bis Sie an die 40 sind: Warum tun Sie sich das an?

Die Frage wird mir oft gestellt. Warum kehrst du der Wissenschaft nicht freiwillig den Rücken und machst etwas, wo du mehr wertgeschätzt wirst? Aber so einfach ist das nicht. Ich liebe mein Fach. Ich habe sehr früh gemerkt, dass ich mich für die Philosophie begeistere, dass mir Forschung und Lehre Spaß machen und ich offenbar auch ganz gut darin bin. Die Philosophie hat als Disziplin drei große Vorteile: Erstens kann sie wunderbar Debatten sortieren, zweitens in Debatten schlechte von guten Argumenten unterscheiden und drittens auch bei normativen Fragen Orientierung geben. Aktuell in der Pandemie zum Beispiel, wie knapper Impfstoff verteilt werden sollte. Wir brauchen die Philosophie als Gesellschaft, und ich will meinen Beitrag zu ihr leisten. Aber das wird mir sehr schwer gemacht.

Was Sie und Ihre Mitstreiter nicht auf sich sitzen lassen wollen. Nach »#95vsWissZeitVG« und vor »#IchBinHanna« lag noch eine Twitterdebatte, da lautete der Hashtag »ACertainDegreeofFlexibility«. Worum ging es da?

Da hatte uns das BMBF eine erste Steilvorlage geliefert, im Dezember war das. Da hat es in einem englischsprachigen Tweet das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gerühmt. Es biete der Wissenschaft »a certain degree of flexibility«. Das konnten wir so nicht stehen lassen.

Was hat Sie denn an der Formulierung so geärgert?

Das Ministerium hat aus Sicht von Institutionen argumentiert, dabei aber die Perspektive der Beschäftigten vollkommen ignoriert – heißt die gepriesene Flexibilität doch für sie, dass sie flexibel auf die Straße gesetzt werden können. Eine unsensible und wenig zielführende Art und Weise, das Gesetz zu bewerben. Das sahen nicht nur wir so, sondern tausende Betroffene, wie die tausenden Antworttweets von Forscherinnen und Forschern belegen.

Damals gab es keine Antwort vom BMBF. Diesmal hat das BMBF immerhin nach einigen Tagen Schreckstarre auf die »#IchBinHanna«-Debatte reagiert.

Aber nur, weil es nicht anders konnte. Der öffentliche Druck wurde einfach zu groß, was man schon daran sieht, dass das Ministerium seine Antwort am Sonntag online gestellt hat. Außerdem wirkt sie doch ziemlich zusammengestöpselt. Es gibt keinerlei Gesprächsangebote durch die Ministerin oder ihr Ministerium. Und obwohl die Debatte auf Twitter lief, antwortete das BMBF nur über seine Website. Offenbar hatte man Angst, sonst gleich den nächsten Twittersturm abzubekommen.

Immerhin argumentiert das Ministerium etwas sensibler: Ziel des Gesetzes sei es, das Wissenschaftssystem insgesamt zu stärken, was auch den dort Beschäftigten zugutekomme.

Dieser vermeintliche Effekt des Gesetzes ist fraglich. Und dann zieht das BMBF auch noch die Karte der Generationengerechtigkeit. Wir dürfen froh sein, Kurzzeitverträge zu erhalten, weil die Alternative bedeuten würde, dass eine wissenschaftliche Karriere nur noch »für einen sehr kleinen Personenkreis« möglich wäre. Dabei ignoriert das Ministerium aber, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz genau zu dieser Selektivität führt. So prekär eine Karriere in der Wissenschaft zurzeit ist, können sich meist nur Leute auf sie einlassen, die genug Rücklagen haben oder Eltern, die sie im Hintergrund unterstützen. Mit dem Ergebnis, dass die soziale Zusammensetzung der deutschen Professorenschaft hochselektiv ist.

»Wenn wir da nicht mehr mitmachen würden, würde der Laden zusammenbrechen«

An anderer Stelle ist die Argumentation des BMBF nicht so leicht von der Hand zu weisen. Eine Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werde »sicher nicht« zu mehr unbefristeten Stellen führen, schreibt das Ministerium in seiner Stellungnahme. In der Tat hängen die meisten Qualifikationsstellen an zeitlich befristeten Forschungsprojekten.

Laut Bundesbericht »Wissenschaftlicher Nachwuchs« (BuWiN) sind 92 Prozent der unter 45-Jährigen ohne Professur in der Wissenschaft befristet beschäftigt. Natürlich liegt das nicht allein am Gesetz, sondern vor allem auch daran, dass die Grundfinanzierung in der Hochschule nicht reicht und dass die Projekt- und Drittmittelfinanzierung überhandgenommen hat. Aber das Wissenschaftszeitvertragsgesetz war ja mal beschlossen worden, um die prekäre Beschäftigung einzudämmen und mehr Dauerstellen zu fördern. Doch es hindert die Hochschulen nicht an ihrer Befristungspraxis, sondern ermöglicht es ihnen sogar, über das Formulieren von Teilzielen die Arbeitsverträge noch kürzer zu machen. Deshalb ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auch ein Symbol.

Ein Symbol wofür?

Es symbolisiert in einzigartiger Weise die Ausnutzung, die im Wissenschaftssystem stattfindet. Und hinter all dem Menschen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen beachtlichen Teil der Forschung und Lehre übernehmen, die den Wissenschaftsbetrieb am Laufen halten, ohne dafür im Gegenzug eine Zukunftsperspektive zu bekommen. Die Überstunden ohne Ende anhäufen: Promovierende laut BuWin 13, Postdocs 10. Jede Woche aufs Neue. Wenn wir da nicht mehr mitmachen würden, würde der Laden zusammenbrechen. Wir sind nicht nur Verhandlungsmasse, die das System flexibler macht. Wir sind Menschen mit Familien und Träumen, die Anspruch auf vernünftige Arbeitsbedingungen haben.

Was wäre denn aus Ihrer Sicht die Alternative zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz? Schließlich gibt es Befristungen auch anderswo während der Ausbildung.

Aber kennen Sie eine Ausbildung, die dauert, bis die Leute fast 40 sind? Genau dazu führt das Sonderbefristungsrecht. Bis zum Abschluss der Promotion geht es ja meinetwegen noch in Ordnung, Zeitverträge zu schließen, solange diese ausreichend lang sind, um die Doktorarbeit fertig zu stellen. Auch müssen sie endlich durchgängig mit 100 Prozent Gehalt dotiert sein, anstatt vielerorts noch immer so zu tun, als sei die Arbeit an der Dissertation ein Privatvergnügen. Oder, was genauso daneben ist, zu argumentieren, das sei halt die Wettbewerbssituation. Nach der Promotion aber müssen Dauerstellen die Regel sein.

Wäre das überhaupt bezahlbar?

Das ist auch so ein Scheinargument. Ich habe ja gesagt: Natürlich ist die Unterfinanzierung ein Problem des Wissenschaftssystems, aber das kann ja nun kein Argument sein, es so zu lassen. Außerdem wäre selbst mit dem Budget, das die Hochschulen jetzt haben, eine Menge möglich, das belegen Modellrechnungen. Man muss es halt wollen.

Was haben Kristin Eichhorn, Sebastian Kubon und Sie als Nächstes vor? Müssen die im BMBF schon vor der nächsten Aktion zittern?

Dafür sorgt das Ministerium mit seinen immer neuen Steilvorlagen schon selbst. Gerade haben wir entdeckt, dass das Hanna-Video von der Website verschwunden ist. Kommentarlos. Wenn Sie den Link jetzt ansteuern, steht da: »Dokument nicht gefunden.« Und dann der BMBF-Standardspruch: »Vielen Dank für Ihren Forschergeist.« Unter dem Hashtag »#WoistHanna?« wird bereits spekuliert, was aus ihr geworden ist. Sind ihre zwölf Jahre ausgelaufen? Ist sie in die Wirtschaft gewechselt? Ach ja: Das Rednerpult, mit dem das BMBF am Sonntag seine Antwort bebilderte, war übrigens auch leer, von Frau Karliczek keine Spur.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.