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Forschungspolitik: Kabinett beschließt Modernisierung des BAföG

Das Kabinett hat den Entwurf des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (21. BAföGÄndG-E) beschlossen. Die Änderungen sollen der Entbürokratisierung des BAföG-Verfahrens dienen. So werde der Verwaltungsvollzug erleichtert und die Transparenz des Gesetzes erhöht. Damit brauchen unter anderem Studienfachwechsel in den ersten beiden Semestern nicht mehr besonders begründet zu werden. Förderungsausschüsse an Hochschulen, die bislang bei Entscheidungen über Fachrichtungswechsel, Zweitausbildungen sowie bei Überschreiten der Altersgrenze gegebenenfalls beteiligt werden mussten, soll es künftig bundeseinheitlich nicht mehr geben.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn sieht in der finanziellen Bildungsförderung des Bundes einen zentralen Markstein für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Man könne Geld nicht besser investieren als in die Begabungen junger Menschen, sagte die Ministerin am Mittwoch in Berlin.

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