Forschungspolitik: Kabinett beschließt neues Dienstrecht für Hochschulen
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich ist der Weg für die bundesweite Einführung der Juniorprofessur und ein modernes Zeitvertragsrecht frei. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn bezeichnete das Gesetz am Mittwoch in Berlin als wesentliches Element für die Reform der deutschen Hochschulen, das jungen Wissenschaftlern international herausragende Chancen und rechtlich sichere Arbeitsperspektiven biete. Das neue Gesetz soll Anfang 2005 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat eingebracht. Er war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung im Juli das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (5. HRG-Novelle) aus formalen Gründen aufgehoben hatte. Damit war die 2002 geschaffene rechtliche Grundlage für die Juniorprofessur und das Zeitvertragsrecht entfallen. Das neue Gesetz schaffe eine stabile Rechtsgrundlage für den Fortbestand der Juniorprofessur, die bereits in zehn Landeshochschulgesetzen verankert ist. Sie könne damit dann auch in den übrigen Bundesländern eingeführt werden.
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat eingebracht. Er war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung im Juli das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (5. HRG-Novelle) aus formalen Gründen aufgehoben hatte. Damit war die 2002 geschaffene rechtliche Grundlage für die Juniorprofessur und das Zeitvertragsrecht entfallen. Das neue Gesetz schaffe eine stabile Rechtsgrundlage für den Fortbestand der Juniorprofessur, die bereits in zehn Landeshochschulgesetzen verankert ist. Sie könne damit dann auch in den übrigen Bundesländern eingeführt werden.
© Bundesministerium für Bildung und Forschung
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