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News: Lösemittelverordnung in Kraft getreten

Mit Wirkung vom 25. August 2001 ist in Deutschland die Lösemittelverordnung in Kraft getreten. Sie setzt damit die EU-Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) in deutsches Recht um. Ziel der neuen Verordnung ist, die Freisetzung organischer Lösungsmittel bei ihrer Anwendung um weitere 250 000 Tonnen jährlich zu senken. Die Regelung betrifft viele verschiedene Branchen, von Lackierereien über Textilreinigungen bis hin zur Arzneimittelherstellung und Schuhproduktion. Sie enthält Emissionsgrenzwerte für Abgase aus Reinigungsanlagen oder diffusen Quellen. In manchen Fällen schreibt sie auch Gesamtemissionsgrenzwerte für ein Produkt vor, beispielsweise für Lackierereien.
  • Quellen
Umweltbundesamt

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