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Patientenversorgung: Manipulationsverdacht bei deutschlandweiter Psychiatrie-Studie

Auf Basis einer wegweisenden Studie soll der Personalbedarf von Psychiatrien für ganz Deutschland neu ermittelt werden. Doch jetzt liegen der TU Dresden Hinweise darauf vor, dass möglicherweise ein Teil der Daten manipuliert wurde. Der Studienleiter Hans-Ulrich Wittchen widerspricht dem Vorwurf.
Pfleger auf Klinikflur

In der Psychiatrie ist es wie überall in der Medizin. Das Geld in den Kassen ist knapp, das Personal hat zu wenig Zeit, und an beidem wird gespart. Dabei hängt die Qualität der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung maßgeblich davon ab, wie viel Zeit Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonal zur Verfügung steht. Wie viel das im Einzelnen ist, ist in Deutschland in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) festgelegt.

Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich eine Verordnung, die den Personalaufwand minutengenau pro Patient und Woche vorgibt. Sie stammt aus dem Jahr 1991. Und das ist ein Problem, denn in der Zeitrechnung der Psychiatrie war das quasi noch eine andere Epoche. »Die Psych-PV kommt aus einer Zeit, in der beispielsweise akut psychotische Patienten häufig mit Medikamenten ruhiggestellt wurden«, sagt Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité in Berlin. »Heute wissen wir, dass gerade solche Patienten sehr gut auf Gesprächsinterventionen ansprechen.«

Die überfällige Überarbeitung soll am 1. Januar 2020 in Gestalt einer neuen Richtlinie in Kraft treten. Das wichtigste Gremium des deutschen Gesundheitswesens, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), hat bereits 2016 vom Deutschen Bundestag den Auftrag erhalten, verbindliche Mindestanforderungen für das Personal in psychiatrischen Einrichtungen zu entwickeln. Die wissenschaftliche Basis hierzu soll eine große Studie liefern, mit Daten aus 120 Kliniken.

Studie eines einflussreichen Psychiatrieforschers

Offiziell firmiert sie unter dem Titel »Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik« (PPP). In der Psychiatrieszene ist die PPP-Studie auch als »Wittchen-Studie« bekannt, benannt nach dem Studienleiter Hans-Ulrich Wittchen. Der 67-Jährige ist einer der einflussreichsten Psychiatrieforscher der Republik. Wittchen war bis 2017 Direktor des renommierten Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU Dresden.

Professor Hans-Ulrich Wittchen | Wittchen arbeitet als Gastprofessor am Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden und ist dessen ehemaliger Direktor.

Ausgerechnet im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten PPP-Studie geht die TU Dresden aktuell dem Verdacht der Datenmanipulation nach, wie eine mehrwöchige Recherche von »Spektrum.de« zeigt. Bereits Ende Januar haben den Ombudsmann der TU Dresden aus den Reihen der Mitarbeiter Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten erreicht. Nachdem die unabhängige Schiedsperson die Dokumente geprüft und verschiedene Zeugen angehört hatte, informierte sie am 14. Februar die Untersuchungskommission der Universität.

Seit mehr als einer Woche prüft die Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des Hamburger Juristen Hans-Heinrich Trute nun die Vorwürfe, wie die Pressestelle der TU Dresden »Spektrum.de« bestätigte. Sollte die Kommission hinreichende Indizien für wissenschaftliches Fehlverhalten finden, wird sie ein förmliches Untersuchungsverfahren eröffnen. So sehen es die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vor. Die Entscheidung hierüber ist Stand Freitagmittag, 22. Februar, noch nicht gefallen – maximal vier Wochen hat das Gremium dafür Zeit.

Hans-Ulrich Wittchen widersprach bereits am 9. Februar in einem Gespräch mit »Spektrum.de« der Vermutung, bei der PPP-Studie gebe es Unstimmigkeiten. Auch gegenüber »Buzzfeed News Deutschland«, das am Donnerstagabend den Fall publik machte, wies Wittchen »die Behauptungen von dritter Seite« als »unzutreffend« zurück. Ein Statement, das er am heutigen Freitagvormittag auch »Spektrum.de« zukommen ließ.

Untersuchung mit großer Tragweite

Das Ergebnis der Untersuchung könnte nicht nur einen Schatten auf Wittchens exzellente Reputation werfen, sondern auch den Zeitplan des G-BA aus dem Takt bringen, der doch bis zum Jahresende eine Nachfolgeregelung für die veraltete Psych-PV präsentieren soll.

Schon länger bemängeln Experten, dass etwa flexible, personenzentrierte Behandlungsformen, die Arbeit in multiprofessionellen Teams oder akute Krisenintervention kaum ins starre, veraltete Raster der betagten Personalverordnung passen. Seit Jahren wird auch darüber gestritten, wie die psychiatrische Versorgungsqualität gesichert werden und gleichzeitig bezahlbar bleiben kann. Die gegenläufigen Interessen von Krankenkassen, Klinikbetreibern, Personal und Patienten machen die Suche nach einer zeitgemäßen Lösung nicht einfacher.

Einen Ausweg aus dem Dilemma versprach man sich zwischenzeitlich von der Einführung des neuen Vergütungssystems PEPP, dem Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik; die Mindeststandards zur Personalversorgung sollten hier ganz wegfallen. Nach einem Proteststurm von Fachleuten und Verbänden ruderte das Bundesgesundheitsministerium schließlich zurück. Ende 2016 verabschiedete der Bundestag dann ein Gesetz namens PsychVVG – Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen. Es soll den Rahmen für eine Modernisierung des psychiatrischen Systems bilden.

Hoffen auf neue Mindeststandards

Die Frage der Personalausstattung spielt dabei freilich eine Schlüsselrolle. Bis Ende September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss noch Zeit, um »verbindliche Mindestanforderungen« für die Personalausstattung vorzulegen, bevor diese am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die in die Jahre gekommene Psych-PV wäre damit endlich Geschichte.

»Wir hoffen alle, dass der G-BA die neue Richtlinie für die Personalbemessung fristgerecht fertig stellt, denn sonst kommt das PEPP-System«, sagt Andreas Heinz, der auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) ist. Entsprechend groß ist die Hoffnung auf die nun in die Schusslinie geratene PPP-Studie: »Soweit bekannt liefert die Untersuchung einen sehr guten, empirisch abgesicherten Ist-Zustand der Personalausstattung«, sagte Heinz in einem Gespräch vor Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe. Die Besonderheit an der Studie sei, dass die Mitarbeiter detaillierte Angaben zu ihren tatsächlichen Tätigkeiten und dem jeweiligen Zeitaufwand machen. Eine Erhebung in dieser Form gab es seit Einführung des Psych-PV vor knapp 30 Jahren nicht.

Gemeinsamer Bundesausschuss | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Im März 2017 hat der G-BA Verbände und Fachgesellschaften in Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik um Unterstützung einer Studie zur Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes der Personalausstattung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen gebeten. Hans-Ulrich Wittchen leitet diese Studie zusammen mit anderen Wissenschaftlern.

Die neuen Daten sollen zum Dreh- und Angelpunkt für die anstehenden Weichenstellungen des G-BA werden. Die repräsentativ angelegte Studie soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss überhaupt erst eine Beurteilung des Status quo der Personalausstattung ermöglichen. Und sie soll ein empirisch fundiertes Bild vom tatsächlichen Tätigkeits- und Leistungsspektrum der psychiatrischen Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet zeichnen. Für Großstädte genauso wie für das flache Land, für Abteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ebenso wie für Stationen der Gerontopsychiatrie.

Anders formuliert: Von den Befunden der Wittchen-Studie hängt ab, unter welchen personellen Rahmenbedingungen psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem 1. Januar 2020 arbeiten werden. 2,5 Millionen Euro ist dem G-BA diese Erhebung dem Vernehmen nach wert. Der G-BA will diese Summe mit dem Hinweis auf vereinbarte Vertraulichkeit nicht bestätigen. Durchgeführt hat die Studie die Gesellschaft für Wissen- und Technologietransfer (GWT-TUD), eine Tochtergesellschaft der TU Dresden.

Datenerhebung an dutzenden Standorten

Nach zweijähriger Arbeit haben die Forscher am 21. Dezember 2018 den Abschlussbericht dem G-BA übergeben. Unter der Leitung Wittchens hatten die Wissenschaftler zunächst eine nach speziellen Merkmalen geschichtete Stichprobe aus der Grundgesamtheit psychiatrischer Einrichtungen in Deutschland gezogen. Zwischen Ende 2017 und August 2018 hat ein GWT-TUD-Team dann an dutzenden Standorten umfangreiche Daten erhoben.

An den ausgewählten Kliniken haben die Forscher jeweils zwei bis drei Stationen beziehungsweise Abteilungen untersucht. Vier bis fünf Tage war Wittchens Team jeweils vor Ort, führte Personal-Interviews, und dokumentierte den Stations- und Arbeitsalltag. Über eine smartphonegestützte App protokollierten die Klinikmitarbeiter im Stundentakt präzise ihre Tätigkeiten. So kam eine beträchtliche Menge an Daten zusammen, die Wittchens Gruppe zurück in Dresden erfasste und auswertete.

Auftragsumfang und Zeitplan der Studie waren ambitioniert. Und augenscheinlich führte genau das zu Problemen bei der Studiendurchführung. Auf der Website zur Studie kann man nachlesen, dass die Stichprobe ursprünglich 120 Kliniken beinhalten sollte. Im März 2018 informierte die Forschergruppe: »Abweichend vom Projektplan mussten wir die Feldzeit um zwei Monate verlängern, um die erforderliche Gesamtzahl von 100 Kliniken erreichen zu können.«

Wirklich geklappt hat auch das offenbar nicht. Auf Nachfrage räumte Wittchen vor zwei Wochen ein, dass letztlich nur an 93 Kliniken Daten erhoben wurden. »Der Abschluss der Feldphase erfolgte später als geplant«, führte der Studienleiter »Spektrum.de« gegenüber weiter aus. Es seien zu Beginn noch Abstimmungsprozesse mit Verbänden und anderen Akteuren notwendig geworden, die den Start der Datenerhebung verzögerten. Mit der erreichten Ausschöpfungsquote sei er allerdings hochzufrieden. »Sie können sich nicht vorstellen, wie engmaschig die Überprüfung und Kontrolle der Studie durch ganz verschiedene Instanzen war«, beteuerte der Epidemiologe.

Doch war die Kontrolle möglicherweise nicht engmaschig genug? Nach Informationen von »Spektrum.de« befasst sich der Untersuchungsausschuss der TU Dresden unter anderem mit der Frage, ob Wittchens Team tatsächlich an 93 Kliniken Daten erfasst und korrekt ausgewertet hat. Offenbar steht der Vorwurf im Raum, dass tatsächlich deutlich weniger Kliniken berücksichtigt worden seien. Die Daten von fehlenden Kliniken wurden laut den »Spektrum.de« vorliegenden Informationen auf Basis bereits vorhandener Datensätze schlicht »vervielfältigt«.

Sollten die Vorwürfe zutreffen, müsste die Dresdner Untersuchungskommission dies wohl als schwerwiegenden Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens einstufen. »Spektrum.de« hat Hans-Ulrich Wittchen mit den erhobenen Vorwürfen konfrontiert. Wittchen schickte daraufhin sein Statement, in dem er der Darstellung mit Nachdruck widerspricht, aber nicht auf Details eingeht. Wegen »Verschwiegenheitsverpflichtungen« gegenüber dem G-BA sei das erst in einigen Tagen möglich.

Für die Technische Universität Dresden kommt die Angelegenheit zur Unzeit. Die sächsische Hochschule ist eine der deutschen »Exzellenzuniversitäten«. Im aktuellen Wettbewerb für die nächste Förderphase ist sie noch mit drei Exzellenzclustern im Rennen und darf sich gute Chancen auf erneute Erteilung des begehrten Status ausrechnen. Just in diesen Tagen findet die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat vor Ort statt, am 19. Juli 2019 steht die endgültige Entscheidung in Sachen Exzellenz für alle deutschen Unis an. Ermittlungen einer Untersuchungskommission gegen einen exponierten Vertreter der Hochschule sorgen da für unerwünschte Unruhe.

Mit Hans-Ulrich Wittchen steht ausgerechnet eines der wissenschaftlichen Aushängeschilder der TU im Verdacht, möglicherweise unsauber gearbeitet zu haben. Wittchen war von 2000 bis 2017 nicht nur Direktor des Dresdner Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie, sondern auch des Center of Clinical Epidemiology and Longitudinal Studies (CELOS). Der Epidemiologe mit dem weiteren Schwerpunkt in den Bereichen Angst- und Depressionsforschung gehört seit 2003 international zu den »Highly Cited Researchers« auf seinem Fachgebiet. 2016 wurde Wittchen für seine »herausragenden Beiträge in dem Feld« zum Fellow der Association for Psychological Science APS ernannt.

Der TU Dresden ist das im Moment sicher nur ein schwacher Trost. Ihr bleibt wohl nichts anderes übrig, als ihre Exzellenz jetzt dadurch unter Beweis zu stellen, dass sie die Vorwürfe gründlich untersuchen lässt – ungeachtet früherer Verdienste der Beteiligten. »Die TU Dresden hat umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert«, teilt eine Sprecherin der Universität auf Anfrage mit. Der Ombudsmann habe diverse Befragungen von Beteiligten und ihren Vorgesetzten durchgeführt. Auf der Grundlage ihrer Regularien werde die Universität nun weiter die korrekte und umfassende Aufklärung des Sachverhalts vorantreiben.

Waren die Studienautoren in Zeitnot?

Sollte sich der Verdacht bestätigen: Aus welchem Grund bei dieser so wichtigen Studie mutmaßlich Datensätze vervielfältigt wurden, ist schwer nachzuvollziehen. Möglicherweise ging es vor allem darum, wenigstens annähernd die angestrebte Stichprobengröße zu erreichen?

Im Gespräch am 9. Februar wies Hans-Ulrich Wittchen mehrfach auf den engen Zeitplan und die hohe Arbeitsbelastung für das gesamte Team hin. Aber: Ist die Datenbasis für das Gutachten womöglich verzerrt, wenn sie nicht alle repräsentativ ausgewählten Kliniken umfasst? Würde die Erhebung unter diesen Umständen überhaupt wie geplant als Arbeitsgrundlage für die Formulierung der Richtlinie zur Personalausstattung taugen?

Diese Fragen dürfte sich nun auch der Gemeinsame Bundesausschuss stellen, der Auftraggeber der Studie. »Selbstverständlich geht der G-BA den vor zwei Tagen an ihn herangetragenen Vorwürfen, es habe bei der Gutachtenerstellung Manipulationen gegeben, mit großem Nachdruck nach«, heißt es dort auf Nachfrage. Der Auftragnehmer sei umgehend zur vollständigen und zeitnahen Aufklärung unter Beteiligung externer Prüfer aufgefordert worden. Bis zur Klärung der im Raum stehenden Manipulationsvorwürfe sei das Gutachten kein Gegenstand von Beratungen in den Gremien, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss weiter mit.

Wittchen scheint sich auf den Standpunkt zu stellen, dass sein Team im Dezember 2018 mitnichten eine abgeschlossene Studie beim G-BA abgegeben hat. »Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass der Prozess der Studienübergabe sowie die erforderliche Projekt-Nachlaufphase noch nicht abgeschlossen sind«, schreibt er in seiner kurzen Stellungnahme. Mangels der »erforderlichen Finalität des Projektablaufs« seien Spekulationen zur wissenschaftlichen Qualität und Aussagekraft der Studie nicht belastbar. Das aber steht in Kontrast zu einer prominent platzierten Mitteilung auf der Homepage, in der das Team die Übergabe des »umfangreichen Abschlussberichts zur PPP-Studie« bekannt gab.

Auch laut G-BA ging das PPP-Gutachten im Dezember 2018 ein. Es wurden allerdings »umfangreiche Nachlieferungsbedarfe und Erläuterungen zur Aufklärung von Unplausibilitäten in den Datenteilen festgestellt«. Ob das die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten in den Daten waren, die nun auch an der TU Dresden untersucht werden, ist bisher offen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob Hans-Ulrich Wittchen die Verdachtsmomente entkräften kann. Bis dahin sollte man ihn und die Mitglieder des Steering-Boards der Studie, die die Gesamtverantwortung für die korrekte Studiendurchführung tragen, beim Wort nehmen. Vor einigen Monaten hatten sie nämlich noch mitgeteilt: »Eine differenzierte und belastbare Datenbasis ist aus unserer Sicht für die Ableitung geeigneter Personalvorgaben in der fachlichen Diskussion unbedingt erforderlich.«

Einen weiteren Text zu den Manipulationsvorwürfen hat Spektrum.de hier veröffentlicht.

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