News: Neue Strahlenschutzverordnung
In Deutschland gelten voraussichtlich ab 1. August 2001 verschärfte Grenzwerte für den Strahlenschutz. Das Bundeskabinett beschloss am 11. Juli 2001 die neue Strahlenschutzverordnung. Demnach werden die maximal zulässigen Dosis-Werte für künstliche Bestrahlung für die Bevölkerung von 1,5 auf 1,0 Millisivert pro Jahr gesenkt. Für Berufstätige, die während ihrer Tätigkeit Strahlung ausgesetzt sind, sinkt der Grenzwert von 50 auf 20 Millisivert pro Jahr. Die natürliche radioaktive Strahlung beträgt in Deutschland etwa 2,4 Millisiviert pro Jahr.
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