Rechtsstreit: Ötzi-Prozess: Finderlohn nach 17 Jahren
Nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen zwischen den Entdeckern des weltberühmten Mannes aus dem Eis "Ötzi" und der italienischen Provinz Südtirol-Bozen hat es eine Einigung gegeben: Die Finder bekommen eine Entschädigung von 150.000 Euro. Zudem seien die Vertreter der Landesregierung bereit, sich an den Verfahrenskosten zu beteiligen.
Am 19. September 1991 fanden Helmut und Erika Simon die Mumie bei einer Bergwanderung nahe der italienisch-österreichischen Grenze. Sofort verständigten sie die Bergwacht, die die Leiche barg und sie in die Gerichtsmedizin der Universität Innsbruck zur Untersuchung brachte. Der sensationelle Befund: Der Körper war etwa 5300 Jahre alt und damit eine der ältesten und besterhaltenen Mumien Europas. 1998 wurden die sterblichen Überreste des Steinzeitmenschen nach Bozen überstellt, da der Fundort 92 Meter von der österreichischen Grenze entfernt auf italienischem Boden lag.
Der Prozess um den Eismann in Bozen beginnt, als die Simons 1998 Klage einreichen. Am 13. November 2003 werden die beiden offiziell als Entdecker anerkannt. Doch das Ehepaar klagt weiter: Ihr Anwalt fordert mehr Finderlohn, als die Provinzverwaltung zu zahlen bereit ist.
Der Rechtstreit gestaltet sich schwierig, da der menschliche Körper nach italienischem Gesetz kein "Objekt" ist, das man finden und besitzen kann. Auch der Gewinn, den die Provinz mit dem Mann aus dem Eis macht, lässt sich zwecks eines angemessen Finderlohns nicht leicht ermitteln.
Am 26. September 2008 endet der Streit mit einer außergerichtlichen Einigung – 17 Jahre nach dem Sensationsfund und zehn Jahre nach Prozessbeginn. Den Ausgang des Verfahrens erlebt Helmut Simon jedoch nicht mehr, er verstarb 2004 bei einer Bergtour im Alter von 67 Jahren.
Robin Gerst
Am 19. September 1991 fanden Helmut und Erika Simon die Mumie bei einer Bergwanderung nahe der italienisch-österreichischen Grenze. Sofort verständigten sie die Bergwacht, die die Leiche barg und sie in die Gerichtsmedizin der Universität Innsbruck zur Untersuchung brachte. Der sensationelle Befund: Der Körper war etwa 5300 Jahre alt und damit eine der ältesten und besterhaltenen Mumien Europas. 1998 wurden die sterblichen Überreste des Steinzeitmenschen nach Bozen überstellt, da der Fundort 92 Meter von der österreichischen Grenze entfernt auf italienischem Boden lag.
Der Prozess um den Eismann in Bozen beginnt, als die Simons 1998 Klage einreichen. Am 13. November 2003 werden die beiden offiziell als Entdecker anerkannt. Doch das Ehepaar klagt weiter: Ihr Anwalt fordert mehr Finderlohn, als die Provinzverwaltung zu zahlen bereit ist.
Der Rechtstreit gestaltet sich schwierig, da der menschliche Körper nach italienischem Gesetz kein "Objekt" ist, das man finden und besitzen kann. Auch der Gewinn, den die Provinz mit dem Mann aus dem Eis macht, lässt sich zwecks eines angemessen Finderlohns nicht leicht ermitteln.
Am 26. September 2008 endet der Streit mit einer außergerichtlichen Einigung – 17 Jahre nach dem Sensationsfund und zehn Jahre nach Prozessbeginn. Den Ausgang des Verfahrens erlebt Helmut Simon jedoch nicht mehr, er verstarb 2004 bei einer Bergtour im Alter von 67 Jahren.
Robin Gerst
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