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Patientensicherheit: Was tun gegen ärztliche Behandlungsfehler?

Mehr als 10 000 vermeintliche Behandlungsfehler werden jährlich von Patientinnen und Patienten an die Kassen gemeldet. Doch die Dunkelziffer ist hoch. Falsche Scham und zu viel Respekt vor Ärzten steigern das Risiko für eine nachlässige medizinische Versorgung. Wie kann man sich vor Fehlbehandlungen schützen?
Ein Röntgenbild zeigt eine vergessene Operationschere im Körper eines Patienten
Manche Behandlungsfehler sind eindeutig, wie etwa vergessenes Operationsbesteck oder Tupfer im Körper von Patienten.

Im Keller eines Krankenhauses wird die Patientin verwechselt, obwohl sie ein Armband trägt, mit dem sie zweifelsfrei identifiziert werden kann. Beinahe erhält sie dadurch eine Röntgenuntersuchung, die für sie nutzlos ist und zudem eine unnötige Strahlenbelastung mit sich bringt. Doch zum Glück passt die Patientin auf und weist auf den Fehler hin. Nicht nur das, sie meldet den Fall auch auf der Internetseite »mehr-patientensicherheit.de«, einem neuen Portal der Ersatzkassen. Hier können Betroffene, gleichgültig wie und wo sie versichert sind, von ihren Erfahrungen berichten. Die gemeldeten Fälle werden von einem Expertenteam analysiert und öffentlich kommentiert. »In diesem Fall waren keine Scanner zum Auslesen der Armbänder in dem Bereich verfügbar und so kam es zu einer vermeidbaren Verwechslung. Leider wurde keine andere Möglichkeit genutzt, den Patienten und die geplante Untersuchung korrekt zu identifizieren.«

Höheres Risiko für Fehler am Wochenende und bei Operationen

Doch was, wenn ein Behandlungsfehler nicht so glimpflich abläuft? Wenn etwa medizinisches Personal einen gravierenden Fehler macht, der die betroffene Person schädigt, so dass ihr möglicherweise Schmerzensgeld zusteht? Patientinnen und Patienten können sich an verschiedene Stellen wenden (siehe »Was mache ich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler?«), unter anderem über die Krankenkasse an den Medizinischen Dienst (MD) oder über die Landesärztekammern an die Gutachterkommissionen beziehungsweise Schlichtungsstellen. Letztere haben in ihrem jüngsten Bericht von 2022 angegeben, dass in diesem Jahr 7289 Anträge zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler eingingen. In 1093 Fällen wurden tatsächlich solche Fehler festgestellt.

Dem MD wurden im gleichen Begutachtungsjahr 13 059 Verdachtsfälle vorgelegt. Die Prüfung ergab hier 3221 Behandlungsfehler. In Wirklichkeit dürften es jedoch viel mehr sein. »Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa ein Prozent der in Krankenhäusern versorgten Personen von Behandlungsfehlern betroffen sind«, sagt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, bei der Vorstellung der Zahlen des MD. Bei zuletzt 16,8 Millionen Krankenhausbehandlungen jährlich würde das bedeuten, dass es allein in den deutschen Kliniken 168 000 Behandlungsfehler pro Jahr geben könnte.

In der aktuellen Statistik des MD bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen potenziellen Behandlungsfehler auf Leistungen in der stationären Versorgung, vor allem in Krankenhäusern. »Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe«, erläutert Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. Auch internationale Studien weisen auf spezifische Risiken in der stationären Versorgung hin. So spielt es mitunter eine große Rolle, an welchem Wochentag man behandelt wird: Eine Untersuchung von 276 Behandlungsfehlern, die in Italien passiert waren, bestätigt den »Wochenendeffekt«. Demnach ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Samstag oder Sonntag falsch behandelt zu werden, deutlich höher als unter der Woche – und zwar auf Grund personeller Engpässe und reduzierter Betreuungskapazitäten.

Das Potenzial von Meldesystemen wird nicht genutzt

Wie lässt sich an diesen Zahlen etwas ändern? Können Websites wie »mehr-patientensicherheit.de« helfen, die Fallzahlen zu verringern? Sie hätten durchaus das Potenzial, Behandlungen zu verbessern, sagt Matthias Weigl. Aber nur, »wenn die Ergebnisse in die Verbesserung des Systems eingehen«, so der Leiter des Instituts für Patientensicherheit an der Uniklinik Bonn. »Am besten, bevor wirklich ein Schaden eintritt – nicht erst, wenn etwas passiert ist.«

Doch das neue Portal gibt kein Feedback an die Institution, an der der berichtete Vorfall stattgefunden hat. Die Idee sei, dass alle Beteiligten aus den anonym berichteten Ereignissen etwas lernen, erklärt Marcus Rall, Geschäftsführer der Gesellschaft für Patientensicherheit, die die Website betreibt. »Nicht nur die betroffene Institution.« Er sieht es als Vorteil, dass Patientinnen und Patienten sich trauen können, alle Arten von Berichten zu verfassen, und nicht befürchten müssen, kontaktiert zu werden. Es soll also eher eine Art Frühwarnsystem sein. »Natürlich ist es ein Nachteil solcher anonymen Systeme, dass man die Vorwürfe nicht gezielt verfolgen und weiterkommunizieren kann; andererseits bekommt man eben Meldungen, die man sonst gar nicht bekommen hätte«, sagt Rall. Es sei ein Patientensicherheitsradar. »Ideal wäre ein Dialog zwischen medizinischem Personal und Patienten, etwa mit Hilfe von Patientenbeiräten in Kliniken«, sagt Weigl. »Aber da stehen wir noch am Anfang.«

Fehler-Meldesysteme für Patienten sind bislang rar; häufiger und weiter fortgeschritten sind solche für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal. Doch: »Selbst diese werden im Moment kaum genutzt«, weiß Weigl. Am bekanntesten ist die Plattform »Jeder Fehler zählt«. Sie richtet sich nicht nur an Ärztinnen und Ärzte, sondern ebenso an medizinische Fachangestellte, Personal aus Apotheken, Pflegeeinrichtungen sowie den Rettungsdienst. All diese Personen können auf der Website kritische Ereignisse und Fehler anonym berichten. Laut einer Untersuchung sämtlicher bisher auf der Website eingereichten Fälle werden meist Prozessfehler (71,4 Prozent) wie etwa das Verschreiben eines falschen Medikaments als Grund für eine Falschbehandlung angegeben. Seltener lag es an unzureichendem Wissen oder mangelnden Fähigkeiten der behandelnden Personen (28,6 Prozent).

Die Plattform könnte ein Baustein sein, um auf mögliche Behandlungsfehler aufmerksam zu machen, aus diesen nachhaltig zu lernen und somit langfristig die Patientensicherheit zu erhöhen. Dagegen spricht jedoch: Im Vergleich zu ähnlichen Systemen in anderen Ländern wird sie nur sporadisch genutzt – vornehmlich von Hausarztpraxen. Während etwa in Schweden alle Gesundheitseinrichtungen und -fachkräfte verpflichtet sind, vermeidbare Behandlungsfehler zu melden – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Patient zu Schaden gekommen ist –, sind auf »Jeder Fehler zählt« im Zeitraum von 2004 bis 2021 gerade einmal 781 Fehlerberichte eingegangen. Das sind nur 46 Meldungen pro Jahr.

Was mache ich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Betroffene oder deren Angehörige können sich zum einen an die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der jeweiligen Landesärztekammern wenden. Nach ärztlicher und juristischer Bewertung erhalten sie dann eine schriftliche Stellungnahme, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und damit Anspruch auf Schadenersatz besteht. Die Verbraucherzentrale rät Patienten weiterhin dazu, sich zusätzlich von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen. Gut zu wissen: Die Stellungnahme ist rechtlich nicht verbindlich. Unabhängig davon, wie das Verfahren vor der Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle ausgeht, steht den Patientinnen und Patienten der Klageweg weiterhin offen.

Betroffene können Vorkommnisse auch direkt an ihre Kasse melden. Diese überprüft den Fall und kann, wenn die Fachleute einen begründeten Verdacht sehen, den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten beauftragen. Falls ein Behandlungsfehler festgestellt wird, beurteilen die Fachleute anschließend, ob dieser den erlittenen Schaden verursacht hat. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche für die versicherte Person.

Achtung: Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Grundsätzlich ist dabei entscheidend, seit wann der Patient oder die Patientin von dem Fehler und dessen Verursacher weiß.

Mut zur Nachfrage und zum Widerspruch

Wer nicht darauf warten will, bis diese Zahlen sich bessern, kann immerhin selbst einiges tun, um im Medizinbetrieb keinen Schaden zu nehmen. Das beginnt schon bei der Vorbereitung eines Arztbesuchs. Denn Mediziner stehen oft unter Zeitdruck – und viele Patienten vergessen während der kurzen Sprechzeit wichtige Fragen.

»Man sollte sich unbedingt vor der Konsultation eine halbe Stunde hinsetzen und sich einerseits Fragen und andererseits Informationen, die für den Arzt wichtig sein könnten, aufschreiben«, sagt David Schwappach, Professor am Institut für Präventiv-Medizin der Universität Bern und Leiter des dortigen Forschungsschwerpunkts Patientensicherheit. »Am besten den Arzt das Gespräch führen lassen – und dann die Fragen an den richtigen Stellen einschieben.« Am Ende des Gesprächs solle man überprüfen, ob alles von der Liste abgearbeitet sei. Er empfiehlt zudem, auf keinen Fall Fragen zurückzuhalten, weil man denke, der Arzt habe zu viel Stress. »Es kann ja nichts Schlimmes passieren. Hat der Arzt keine Zeit mehr, wird er das sagen.« Eine gute Methode, um zu überprüfen, ob man als Patientin oder Patient die Erklärungen des Arztes verstanden habe, sei es, diese mit eigenen Worten zu wiederholen. So merke man selbst, ob wirklich alles klar geworden ist. Denn nur, wer auch verstanden hat, wie er behandelt wird, kann selbst auf Fehler aufmerksam werden.

Es zeigte sich, dass das ein Jahr alte Röntgenbild, das den Tumor bereits deutlich erkennbar zeigte, in der Hausarztpraxis verwechselt worden war

Beispiel Arzneimittel. »Jeder Patient sollte genau wissen, aus welchem Grund er welches Medikament einnimmt, und immer eine Liste über die eingenommenen Präparate führen«, sagt Schwappach. »Wenn man etwa im Krankenhaus eine Tablette bekommt, die man nicht kennt und bei der man nicht weiß, wofür sie ist – unbedingt sofort nachfragen.«

Gefährliche Missverständnisse bei Befunden vermeiden

Vor- und Nachbereitung eines Arztbesuchs sind das eine. Eine weitere Fehlerquelle, auf die man als behandelte Person Einfluss nehmen kann, ist der Austausch über Befunde. Dies illustriert ein Fall aus einer Hausarztpraxis, den David Schwappach protokolliert hat. In die Praxis kam ein 70-jähriger Patient mit trockenem Husten. Der behandelnde Arzt schickte den Mann zu einer Röntgenuntersuchung und versprach zeitnahe Rückmeldung, sobald die Befunde vorlägen. »Wir melden uns, wenn etwas nicht in Ordnung ist«, sagte der Mediziner, ein häufiges Vorgehen in der Praxis. Ein Anruf blieb aus, der Patient war beruhigt. Etwa ein Jahr später wurde der Mann mit schweren Atemproblemen ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Es zeigte sich, dass das ein Jahr alte Röntgenbild, das den Tumor bereits deutlich erkennbar zeigte, in der Hausarztpraxis mit dem Röntgenbild eines anderen Patienten verwechselt worden war.

»Patienten sollten sich nie darauf einlassen, dass eine Arztpraxis sich nur im Fall eines krankhaften Befunds meldet«David Schwappach, Experte für Patientensicherheit

»Es passiert, dass Laborbefunde oder Röntgenbilder verloren gehen oder falsch einsortiert werden«, sagt der Berner Experte. »Patienten sollten sich nie darauf einlassen, dass eine Arztpraxis sich nur im Fall eines krankhaften Befunds meldet, sondern grundsätzlich auf einer Information bestehen oder spätestens nach einer Woche selbst nachfragen.«

Widerspruch ist unbedingt angeraten, wenn man als Patient mit falschem Namen angesprochen wird. So geschehen in einem weiteren Fall, von dem Schwappach berichtet. Ein Patient, der mit Magenschmerzen eingeliefert worden war, lag in seinem Klinikbett, als die morgendliche Arztvisite hereinkam. Der Mediziner sprach den Patienten mit falschem Namen an. Dieser war jedoch so überrumpelt, dass er keinen Einspruch erhob. Ihm wurde mitgeteilt, dass bei den Untersuchungen Magenkrebs diagnostiziert worden sei. Schockiert blieb er zurück. Mehrere Stunden lang lebte er in dem Glauben, unheilbar krank zu sein – erst dann klärte sich auf, dass er verwechselt worden war. »Auf diese Weise kann es in seltenen Fällen auch zu Falschbehandlungen kommen«, sagt Schwappach. »Wenn der Name oder das Geburtsdatum auch nur ansatzweise fehlerhaft kommuniziert werden, ist Gefahr im Verzug, da muss man als Patient sofort widersprechen.«

»Leider gibt es bei vielen Patientinnen und Patienten einen derart großen Respekt vor dem Weißkittel, dass sie sich nicht trauen zu äußern, wenn ihnen etwas auffällt«Matthias Weigl, Arbeitspsychologe

Psychologisch noch heikler ist für viele, eine Behandlung oder Untersuchung grundsätzlich in Frage zu stellen. »Leider gibt es bei vielen Patientinnen und Patienten einen derart großen Respekt vor dem Weißkittel, dass sie sich nicht trauen zu äußern, wenn ihnen etwas auffällt«, sagt Matthias Weigl. So auch bei Peter S. Eigentlich war ihm klar, dass er gerade falsch behandelt wurde: Gerade noch hatte er mit seinem Onkologen besprochen, dass die Dosis seiner Chemotherapie halbiert werden solle. Zu schwer waren die unerwünschten Nebenwirkungen bei der letzten Gabe gewesen. Doch nun zeigte ihm der Pfleger den Infusionsbeutel – und zwar mit der ursprünglichen Menge des Präparats. Obwohl Peter S. dies auffiel, schwieg er und ließ sich die Infusion verabreichen. »Patienten nehmen bei absurden Vorkommnissen oft an, dass es eine gute Erklärung dafür gibt, statt an das Naheliegende zu denken: Hier läuft etwas falsch«, sagt Schwappach. Er hat auch diesen Fall dokumentiert. In der Fehleranalyse zeigte sich, dass die Information über die neue Dosierung einfach noch nicht bis zu dem Pfleger durchgedrungen war, als dieser dem Patienten die Infusion anlegte. Der Behandlungsfehler verlief glimpflich, Peter S. erlitt keine besonders schweren Nebenwirkungen. »Aber das hätte auch schlimm ausgehen können«, sagt Schwappach.

Dass Patienten und Patientinnen selbst angesichts offensichtlicher Fehler schweigen, ist keine Seltenheit. So zeigte eine Studie aus den USA, dass von 13 Personen, die eine schmerzstillende Injektion versehentlich auf die falsche Seite des Körpers bekommen hatten, nicht weniger als sieben dies vorher bemerkt hatten. Doch keiner hatte den behandelnden Arzt darauf angesprochen. »Die Behandelten schieben Zweifel häufig weg und denken: Wenn der Arzt das macht, dann wird das schon seine Richtigkeit haben«, sagt der Berner Forscher. Er rät dagegen, immer sofort nachzufragen, wenn einem etwas seltsam vorkomme. »Speak up!« (auf Deutsch: »Ergreife das Wort!«) heißt auch eine Initiative des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die dazu ermutigen soll. »Eigentlich sollte das Gesundheitssystem so sicher sein, dass nicht die Patientinnen und Patienten selbst gefragt sind«, sagt Schwappach. »Doch da es immer zu Fehlern kommen kann, ist es unbedingt sinnvoll, selbst mitzudenken und mitzuhelfen.«

In deutschen Krankenhäusern kommt es jährlich zu schätzungsweise 80 000 bis 180 000 vermeidbaren Krankenhausinfektionen, von denen 1500 bis 4500 tödlich enden

Zum Beispiel, wenn es um klare Kommunikation geht – vor allem am Telefon. »Es gibt leider das Phänomen, dass Erkrankte bei Anrufen in der Praxis umso zurückhaltender sind, je schlechter es ihnen geht«, sagt Schwappach. Infolgedessen sei für das Personal in der Praxis sehr schwer zu erkennen, dass gerade ein wichtiges Problem vorliegt. »Wenn es mir schlecht geht, dann sollte ich auch klar sagen, dass ich ernste Beschwerden habe und mir wirklich große Sorgen mache.«

Hygienestandards aktiv hinterfragen

Das gilt ebenso für die Hygiene. »Dieser Bereich ist besonders sensibel, weil es dort sehr schnell persönlich wird«, sagt Schwappach. »Aber wenn es um die eigene Gesundheit geht, darf man ruhig fragen, ob sich die Ärztin oder der Pfleger die Hände desinfiziert hat, bevor sie einen berühren.« Beim Aktionsbündnis Patientensicherheit – der gemeinnützigen Organisation, die sich in Deutschland um Patientensicherheit bemüht – heißt es: »In deutschen Krankenhäusern kommt es jährlich zu schätzungsweise 80 000 bis 180 000 vermeidbaren Krankenhausinfektionen, von denen 1500 bis 4500 tödlich enden.«

Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie könnten hier helfen. »Es gibt seitdem jedenfalls eine größere Sensibilität für Hygiene – sowohl bei Patienten als auch bei Fachleuten«, sagt Schwappach. Er rät, sich vor dem Arztbesuch eine möglichst freundliche, aber trotzdem deutliche Formulierung zu überlegen. Sie könne etwa lauten: »Ich mache mir Sorgen, mich mit einem Keim zu infizieren. Haben Sie daran gedacht, sich die Hände zu desinfizieren?« Denn eins ist gewiss: Es kann sich nur lohnen, für die eigene Sicherheit das Wort zu ergreifen.

Tipps für ein Aufklärungs- oder Behandlungsgespräch

  • Erklärt die behandelnde Fachkraft umfassend und verständlich, welche Untersuchungen anstehen und wie diese ablaufen?
  • Werden Ihnen die Untersuchungsergebnisse und Befunde (zum Beispiel Laborwerte oder Röntgenbilder) anschaulich erläutert?
  • Klärt das Fachpersonal ausführlich und verständlich über die Diagnose (zum Beispiel Diabetes oder Asthma) auf?
  • Spricht der Arzt oder die Ärztin dabei auch den weiteren Krankheitsverlauf (mit und ohne Behandlung), mögliche Heilungschancen oder Folgeerkrankungen an?
  • Wird Ihnen erklärt, welche Behandlungsschritte erfolgen sollen?
  • Geht die behandelnde Fachkraft auch darauf ein, wie notwendig oder dringend die Behandlung ist?
  • Werden Ihnen die Chancen, aber auch die Risiken der Behandlung aufgezeigt?
  • Wird auf mögliche Behandlungsalternativen und ihre Vor- und Nachteile hingewiesen?
  • Informiert man Sie über die verschriebenen Medikamente, ihre Einnahme und Dosierung? Bekommen Sie die Wirkung sowie mögliche Nebenwirkungen der Arzneimittel erläutert?
  • Werden Sie über Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, vorab in Textform informiert?

Quelle: Ratgeber für Patientenrechte

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