Direkt zum Inhalt

News: PID

Der Nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Das Votum der Enquete-Kommisssion des Bundestages sah dagegen ganz anders aus. Worum geht es?
Zwei ethische Beratergremien leistet sich Deutschland: Die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", die der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt hat und auch in dieser Wahlperiode wieder etablieren will, sowie den Nationalen Ethikrat, den die Bundesregierung 2001 geschaffen hat. Nachdem sich beide Gremien zunächst mit der Forschung an embryonalen Stammzellen befasst hatten, wandten sie sich anschließend einem ebenso kontrovers dikutiertem Thema zu: der Präimplantationsdiagnostik (PID). Beide Gremien sind sich in beiden Fragen einig, dass sie sich nicht einig sind. Kurz gesagt: Die Enquete-Kommission lehnt beides ab, der Nationale Ethikrat ist mehrheitlich dafür.

Interessant ist die PID für Paare, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass ihr Nachwuchs an einer schweren Erbkrankheit wie Mukoviszidose, Chorea Huntington oder Chromosomenstörungen wie dem Down-Syndrom leiden wird. Dann sollen mehrere Eizellen der Frau mit den Spermien des Mannes im Reagenzglas befruchtet werden – ein Verfahren das als In-vitro-Fertilisation bereits seit langem bei Paaren angewendet wird, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.

Die befruchteten Eizellen wachsen innerhalb von drei Tagen zu Embryonen aus acht bis zehn Zellen heran. Eine dieser Zellen wird entnommen und kann auf genetische Fehler untersucht werden. Chromosomale Abweichungen sind bereits unter dem Mikroskop zu erkennen, für das Aufspüren defekter Gene müssen die Mediziner etwas tiefer in die Trickkiste greifen. So lassen sich mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion bestimmte Abschnitte des Genoms tausendfach vervielfältigen und können dann Base für Base nach Fehlern durchforstet werden. Bereits nach wenigen Stunden liegt das Ergebnis vor.

Nur die Embryonen, bei denen keine Schäden festgestellt wurden, werden schließlich in den Uterus der Mutter verpflanzt, die anderen verworfen. Doch nicht nur dieses "Verwerfen" menschlichen Lebens steht im Widerspruch zum gültigen Embryonenschutzgesetz. Schon die Entnahme einer Zelle aus dem frühen Embryo ist kritisch, da sie nach Auffassung der meisten Forscher noch totipotent ist: Sie könnte – wenn man sie denn ließe – zu einem vollständigen menschlichen Individuum heranwachsen, wird aber durch die genetische Analyse unwiederbringlich zerstört. Andere Forscher sind von dieser Totipotenz jedoch nicht überzeugt. Die Zelle stände dann, wie eine gewöhnliche Körperzelle, nicht unter dem Schutz des Gesetzes.

PID-Befürworter verweisen auch auf die bereits jetzt schon mögliche Pränataldiagnostik (PND), bei der ein Embryo nach genetischer Analyse abgetrieben werden kann. Demnach wäre der Embryo in der Petrischale rechtlich besser gestellt als im Mutterleib.

Die Entscheidung für oder wider PID ist also schwierig, und entsprechend geteilt war das Votum des Nationalen Ethikrates: 15 der 24 Mitglieder wollen die PID unter strengen Auflagen zulassen, sieben sind gegen die Einführung der Diagnostik in Deutschland, die in den meisten europäischen Ländern bereits erlaubt ist. In einem sind sich die Mitglieder jedoch einig: Deutschland braucht ein Fortpflanzungsmedizingesetz, das beides, sowohl PID als auch PND, für die Zukunft regelt.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.