Forschungspolitik: Professoren in NRW werden künftig nach Leistung bezahlt
Das Landeskabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf eine Neuregelung der Professorenbesoldung in Nordrhein-Westfalen verständigt. Die zukünftige Besoldung der Hochschullehrer werde damit auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Während sich früher die Bezahlung der Professoren vor allem am Dienstalter ausrichtete, werde damit nun die Tür in Richtung einer leistungsbezogenen Bezahlung geöffnet. Dies sei ein weiterer Schritt zu innovativen, eigenverantwortlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, betonte die Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft in Düsseldorf.
Die Besoldungsreform soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an werden neu berufene Professoren nach Leistung bezahlt. Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung vom Februar 2002 erhalten die Hochschullehrer künftig Grundgehälter, die in die Besoldungsgruppen W2 und W3 eingeteilt sind. Dazu kommen dann individuelle, variable Gehaltsbestandteile, die sich unter anderem aus der Bewertung von Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammensetzen. Es ist beabsichtigt, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf im September in den Landtag einbringt.
Die Besoldungsreform soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an werden neu berufene Professoren nach Leistung bezahlt. Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung vom Februar 2002 erhalten die Hochschullehrer künftig Grundgehälter, die in die Besoldungsgruppen W2 und W3 eingeteilt sind. Dazu kommen dann individuelle, variable Gehaltsbestandteile, die sich unter anderem aus der Bewertung von Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammensetzen. Es ist beabsichtigt, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf im September in den Landtag einbringt.
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