Quecksilber: EU einigt sich auf Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen
In der EU sollen quecksilberhaltige Zahnfüllungen ab 2025 weitgehend verboten werden. Ziel ist es, Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung medizinisch für unbedingt erforderlich hält. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten einigten sich am Donnerstag auf die neuen Vorgaben. Die beiden Institutionen müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Was aber meist Formsache ist.
Quecksilber ist hochgiftig. Durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen können Gehirn, Lunge, Nieren und das Immunsystem dauerhaft geschädigt werden. In der Vergangenheit wurde das Schwermetall zum Beispiel in Batterien, Thermometern und Leuchtstoffröhren verwendet. In Zahnfüllungen aus Amalgam, die vergleichsweise kostengünstig und sehr haltbar sind, liegt es fest gebunden vor. Dennoch bestehen Bedenken, dass die »Plomben« Quecksilber an den Körper abgeben. Es gibt jedoch keinen Hinweis darauf, dass von korrekt verarbeiteten Amalgamfüllungen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz) gibt es ebenfalls keine Belege dafür, dass die Füllungen Krebs erregend sind. Allerdings ist Amalgam nicht abbaubar und stellt dadurch eine Belastung für die Natur dar.
Trotz quecksilberfreier Alternativen werden in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet. Derzeitige Vorschriften verbieten solche Füllungen nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen. Nun soll das Verbot auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt werden. Nach Angaben der Chefverhandlerin des EU-Parlaments, Marlene Mortler (CSU), hat man sich auch darauf geeinigt, dass quecksilberhaltige Lampen nur noch bis zum 30. Juni 2026 in Länder außerhalb der EU exportiert werden dürfen. (dpa/AnL)
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.