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Gesundheitspolitik: Regierung plant Gesundheits-Sparpaket einschließlich Zuckerabgabe

Um die Krankenkassen zu stabilisieren, will die Bundesregierung ein großes Spargesetz schnüren. In diesem Zusammenhang ist unter anderem eine Zuckersteuer geplant, die sich günstig auf die öffentliche Gesundheit auswirken sollte.
Regale in einem Supermarkt, gefüllt mit verschiedenen Getränkeflaschen. Die Flaschen sind in mehreren Reihen angeordnet und umfassen eine Vielzahl von Marken und Sorten, darunter Softdrinks, Säfte und alkoholische Getränke. Preisschilder sind unter den Produkten sichtbar, die Preise reichen von 1,89 € bis 4,99 €. Die Regale sind ordentlich organisiert, und die Flaschen sind in unterschiedlichen Farben und Formen.
Regelmäßig zuckergesüßte Getränke zu konsumieren, kann diverse Gesundheitsschäden verursachen. Dazu gehören Zahnerkrankungen, Übergewicht und Adipositas, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes Typ 2 und Herz-Kreislauf-Komplikationen. Eine Zuckersteuer kann dazu beitragen, den Absatz solcher Getränke zu verringern und so die öffentliche Gesundheit zu verbessern.

Eine Zuckerabgabe auf Limonaden und Colas, keine Abstriche beim Krankengeld, umstrittene Umstellungen beim Bundeszuschuss: Die schwarz-rote Koalition will ein großes Sparpaket schnüren, um die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten und für stabile Beiträge zu sorgen. An diesem Mittwoch soll das Kabinett entsprechende Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg bringen. In letzten Abstimmungen zeichnete sich dabei ein kleinerer Einsparpuffer für das nächste Jahr ab, als Warken zunächst vorgesehen hatte. Kassen, Patientenvertreter und die Opposition warnen vor sinkenden Zahlungen des Bundes.

Angepeilt wird nun ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Regierungskreisen erfuhr. Das würde immerhin das erwartete Defizit bei den Kassen übersteigen, das sich auf 15,3 Milliarden Euro beläuft. Zunächst hatte Warken noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 angepeilt.

In einem neuen Entwurf ihres Ministeriums wurde unter anderem eine pauschale Kürzung des Krankengelds gestrichen, das Beschäftigte bei mehrwöchiger Krankheit von der Kasse bekommen können. Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern soll es zusätzliche Steuermittel aus dem Haushalt geben, zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss für die Kassen gekürzt werden.

Ausgabenanstieg soll begrenzt werden

Die Ausgaben für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche sollen weniger stark steigen; im Gespräch sind aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und eine nur noch eingeschränkte Mitversicherung von Ehepartnern. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern sollen nach den geänderten Plänen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wie es in dem Entwurf heißt. Zunächst waren 3,5 Prozent vorgesehen gewesen. Kostenlos mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.

Vorgesehen ist laut Entwurf nun auch ein »Einstieg in die kostendeckende Finanzierung« der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern. Dafür sollen im nächsten Jahr 250 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt werden. Der Betrag soll dann in den Folgejahren schrittweise anwachsen – auf 1,5 Milliarden Euro 2030. Zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen von 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen je 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen.

Kassen, Opposition und Patientenvertreter protestierten dagegen scharf. Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, nannte dies absurd. »Das deformierte Sparpaket reicht nicht mehr aus, um die Beiträge bis 2029 stabil halten zu können.« Der Chef des Kassen-Spitzenverbands, Oliver Blatt warnte, das Reformpaket drohe aus dem Gleichgewicht zu geraten. »Nach wie vor sollen Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden.« Grünen-Haushälterin Paula Piechotta kritisierte, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nutze die Reform, um den Haushalt zu entlasten. Der Sozialverband Deutschland sprach von einem »Tropfen auf den heißen Stein«.

Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich versichert sind, einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Wie eine Regierungskommission erläuterte, bringen die Kassen rund zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür auf, die aber aus dem Bundeshaushalt kommen sollten.

Zuckersteuer könnte ab 2028 kommen

Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein weiteres Gesetzesverfahren, mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das soll dazu beitragen, die Ernährung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Konsum stark gesüßter Getränke ist mit Schuld daran, dass in dieser Altersgruppe die Prävalenz von Übergewicht und Stoffwechselerkrankungen zunimmt beziehungsweise auf hohem Niveau verharrt. Eine Zuckersteuer soll dafür sorgen, dass sich solche Getränke verteuern und deshalb weniger oft konsumiert werden – beziehungsweise dass die Hersteller dazu motiviert werden, ihre Produkte weniger stark zu zuckern. Andere Länder, etwa das Vereinigte Königreich, haben schon vor Jahren eine Zuckersteuer eingeführt, was zu einer klar belegbaren Verbesserung der öffentlichen Gesundheit geführt hat. Unter anderem fiel die Zahl der Krankenhausaufenthalte von Kindern wegen kariesbedingter Zahnextraktionen deutlich ab. In Deutschland sollen die erwarteten Einnahmen einer Zuckersteuer von jährlich 450 Millionen Euro dazu beitragen, die Krankenversicherung zu entlasten.

Verbraucherschutzorganisationen und Mediziner werben seit Langem für eine Zuckersteuer als Anreiz, um zu einer gesünderen Ernährung und weniger Übergewicht und Diabetes, vor allem bei Kindern, zu kommen. Die Lebensmittelbranche macht Front dagegen. (dpa/fs)

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