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Gerichtsurteil: Sonar der US-Marine verstößt gegen Naturschutzbestimmungen

Mit einem Spezialsonar hat die US-Marine über Jahre Meeressäuger geschädigt. Jetzt entschied ein US-Gericht: Die Technik darf in dieser Form nicht mehr eingesetzt werden.
Ein Buckelwal springt aus dem Wasser.

Ein von Umweltschützern heftig kritisiertes Sonar darf die US-Marine künftig wohl nur noch in Ausnahmefällen einsetzen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Gerichtsurteil des neunten Berufungsgerichts in Kalifornien. Konkret ging es in dem Urteil um eine Genehmigung der zuständigen US-Fischereibehörde. Sie hatte der Marine den Einsatz der Technik gestattet – allerdings mit zu schwachen Auflagen, wie das Gericht nun befand. Die Genehmigung verstoße gegen den Marine Mammal Protection Act, ein Gesetz zum Schutz von Meeressäugern, und sei infolgedessen gesetzeswidrig.

Das U-Boot-Suchsonar mit der Bezeichnung LFA (Low Frequency Active) steht seit Längerem als "Walkiller" in der Kritik. Es stört durch extrem laute Töne die Kommunikation und die Orientierung von Walen, Delfinen und anderen Meereslebewesen. Die US-Fischereibehörde National Marine Fisheries Service hatte der Marine trotzdem den Einsatz der Technik gestattet, unter anderem unter der Bedingung, dass sich keine Wale in der Nähe des Schiffs aufhielten und der Einsatzort mehr als einen Kilometer von schützenswerten Meeresgebieten entfernt liege.

Wie das Gericht nun klarstellte, verlange das Gesetz jedoch, den schädlichen Einfluss auf die Meeresfauna so gering "wie praktisch möglich" zu halten. Insbesondere gelte es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden: Sofern die Anwesenheit von potenziell betroffenen Tieren nicht ausgeschlossen werden könne, dürfe die Technik nicht eingesetzt werden. Da sich die Töne des Sonars über sehr weite Distanzen ausbreiten, dürfte es nahezu unmöglich sein, eine Meeresregion zu finden, in der diese Schutzbestimmungen erfüllt werden. Mit dem weiteren Genehmigungsprozess wird sich nun ein anderes US-Gericht beschäftigen müssen.

Anlass für das Urteil war eine Klage unter anderem der Umweltschutzorganisation Natural Resources Defense Council. Nach Meinung ihres Direktors Michael Jasny bedeutet die Einforderung des Vorsorgeprinzips, dass die Fischereibehörde auch in anderen Fällen ihre Politik ändern müsse. Neben dem LFA betreibt die US-Marine noch weitere Sonargeräte, die im Verdacht stehen, sich schädlich auf das Leben im Meer auszuwirken. Auch Erdölfirmen produzieren bei der Suche nach neuen Vorkommen laute Geräusche. In allen Fällen müssen dazu von der Fischereibehörde entsprechende Genehmigungen eingeholt werden.

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