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Spitzensport: IOC schafft allgemeines Testosteronlimit ab

Das Internationale Olympische Komitee hat seine Haltung zu trans- und intersexuellen Menschen revidiert. Künftig müssen Wettkampfausschlüsse wissenschaftlich begründet werden.
Die prominente südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya (vorne) kam durch ihren hohen Testosteronwert mit den Regeln des Leichathletikverbands in Konflikt

Intersexuelle oder transsexuelle Athletinnen sollen künftig leichter an Wettbewerben für Frauen teilnehmen können. In einer neuen Richtlinie, die ab März 2022 gelten wird, hat sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) für eine offene und inklusive Haltung gegenüber den Athletinnen ausgesprochen. Ihnen wird beispielsweise nicht mehr pauschal unterstellt, auf Grund ihres höheren Testosteronwerts im Blut einen unfairen Vorteil gegenüber ihren Konkurrentinnen zu haben.

Bislang galt die Regel: Wer als Athletin an Frauenwettkämpfen teilnehmen wollte, musste den Testosteronwert im Blut unter eine vorgegebene Grenze drücken. Weniger als zehn Nanomol pro Liter über zwölf Monate mussten es sein, um als Teilnehmerin akzeptiert zu werden.

Nun hat das IOC die Entscheidung in die Hände der einzelnen Verbände gelegt. Wollen sie Teilnahmebeschränkungen erlassen, müssen sie dies auf Basis wissenschaftlicher Forschung tun. Der Internationale Leichtathletikverband schließt beispielsweise Personen mit mehr als fünf Nanomol Testosteron pro Liter im Blut von den Frauenwettkämpfen aus – eine Praxis, die sich nur schwer durch Studien begründen lässt und zu umfangreichen Debatten und Gerichtsverfahren geführt hat. Tatsächlich hängt es stark von den Erfordernissen der einzelnen Disziplin ab, ob sich ein hoher Testosteronwert als Leistungsvorteil bemerkbar macht.

Das IOC erkennt indirekt an, dass Ausschlusskriterien zu großem Leid und Verletzungen der persönlichen Würde bei den Betroffenen führen kann. Den Verbänden wird darum auferlegt, bei ihren Entscheidungen seelisches Leid und Diskriminierung zu vermeiden und die ethischen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Disziplin zu berücksichtigen. Sie dürfen die Athletinnen und Athleten ebenso wenig dazu zwingen, unnötige medizinische Prozeduren über sich ergehen zu lassen, um für die Teilnahme zugelassen zu werden. Zudem dürfte das Gebot fallen, durch Verhütungsmittel auf den Testosteronwert im Blut einzuwirken.

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