Komplexe Risikostudien: Radhelmpflicht allein schützt nicht vor Kopfverletzungen
Neue Statistiken legen nahe, dass gesetzliche Vorgaben zum Tragen von Fahrradhelmen nicht den gewünschten Effekt haben: Die Zahl unfallbedingter Kopfverletzungen ist nach der Einführung der Helmpflicht in Kanada augenscheinlich nicht merklich gesunken. Das Resultat konterkariert allerdings die gut unterfütterte Erfahrung, dass der Kopf beim Unfall durch den Helm nachweislich geschützt wird. Epidemiologen und Psychologen liefern einige Erklärungsansätze für den Widerspruch: Tatsächlich sind Effekte wie die vom Gesetzgeber erhofften notorisch schwer wissenschaftlich nachzuweisen; zudem beeinflussen verschiedene Verhaltensänderungen den Ausgang in oft unerwarteter Weise.
Im Mai hatten Forscher der University of Toronto Zahlen publiziert, die zwischen 1994 und 2008 in zehn kanadischen Provinzen erhoben wurden. Sechs dieser Provinzen hatten in diesem Zeitraum eine Radhelmpflicht eingeführt; in der Studie verglichen die Mediziner um Ryan Zarychanski nun, wie viele Radfahrer nach einem Radunfall mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Insgesamt ging die Zahl solcher Kopfverletzungen im Beobachtungszeitraum zurück; zudem sank die Häufigkeit in Provinzen mit Helmpflicht prozentual etwas deutlicher, wie die Rohdaten bestätigen. Nach strenger statistischer Auswertung ergab sich allerdings kein relevanter Unterschied zwischen Provinzen mit und ohne Helmpflicht – und auch kein im Zusammenhang mit dem Gesetz stehendes Absinken der Verletzungshäufigkeit [1].
Helmpflicht prallt auf Risikoforschung und Psychologie
Der Epidemiologe Ben Goldacre und der Risikoforscher David Spiegelhalter haben nun einige Gründe zusammengefasst, die das überraschende Resultat erklären können [2]. Sie weisen etwa auf psychologische Effekte hin: So könne etwa eine gesetzliche Pflicht zum Tragen des Helms bei einigen dazu führen, einen Helm nicht ordnungsgemäß festgezurrt, sondern nur pro forma aufzusetzen, so dass ein Unfall trotz Helm zu Verletzungen führt. Helmträger könnten zudem einem "Risk-Compensation"-Effekt zum Opfer fallen: Weil sie sich besser geschützt wähnen, gehen sie größere Risiken im Straßenverkehr ein und haben häufiger Unfälle. Eine kleinere Studie beleuchtet einen unwahrscheinlichen, aber möglichen dämpfenden Effekt durch Dritte: Sie lieferte Hinweise darauf, dass Autofahrer womöglich angesichts unbehelmter (und auch weiblicher) Radfahrer vorsichtiger überholen [3]. All dies könnte womöglich dazu führen, dass Helmträger insgesamt häufiger in Unfälle verwickelt werden.
Die Einführung von Gesetzen kann zudem dem gewünschten Ergebnis zuwiderlaufende sekundäre Effekte haben, so Goldacre und Spiegelhalter weiter. So kann man Radfahrer recht zutreffend in die beiden Gruppen der langsamen Gelegenheitsradler und der gut ausgestatteten Powerbiker einteilen. Die Radhelmpflicht mag nun dafür sorgen, dass die Gelegenheitsradfahrer – die insgesamt seltener verunfallen – nun weniger häufig zum Rad greifen, etwa, weil sie die Anschaffung eines Helms vermeiden möchten [4]. Also würde nun der Anteil der Vielradler (die ohnehin meist einen Helm nutzen oder nun notgedrungen einen angeschafft haben) steigen. Weil diese Radler aber allein deshalb schon häufiger Unfälle haben, weil sie häufiger auf der Straße sind, steige nun die Zahl der Unfälle von Menschen mit Helm – was die Statistik verzerrt.
Tatsächlich ist die Einführung der Helmpflicht demnach ein mindestens zweischneidiges Schwert; belastbare wissenschaftlich Beweise, finden die Kommentatoren Goldacre und Spiegelhalter, seien wegen der Komplexität der Einflussfaktoren zudem kaum zu erbringen. Sich auf gesetzlich vorgeschriebene Einzelmaßnahmen zu kaprizieren, werde dieser Komplexität wohl nicht gerecht, wie ein Blick auf Länder mit langer Tradition des Radfahrens als Allerweltstransportmittel statt als Sportgerät zeige. In Dänemark oder den Niederlanden fahren Menschen sehr häufig Rad, tragen selten Helme und haben dennoch insgesamt wenige schwere Unfälle. Dies liegt wohl eher an einer gut ausgebauten Infrastruktur und radfahrerfreundlichen Legislatur: Sie fördert seit geraumer Zeit eine risikoarme und akzeptierte Velokultur.
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