Psychotherapie: Systemische Therapie bald Kassenleistung?
Wer sich nach den Prinzipien der Systemischen Psychotherapie behandeln lassen möchte, kann darauf hoffen, dass die gesetzlichen Krankenkassen schon bald die Kosten dafür übernehmen werden. Das zumindest ergibt sich aus einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, der jetzt den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Therapieform bestätigt hat. Im nächsten Schritt muss das Verfahren in die offiziellen Psychotherapie-Richtlinien aufgenommen werden.
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Pressemitteilung erklärt, soll dies noch im Jahr 2019 geschehen. Die Systemische Therapie wäre dann zusammen mit der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Therapie und der analytischen Psychotherapie das vierte Psychotherapieverfahren, das von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
Bei der Systemischen Therapie werden Störungen als Folge eines komplexen Zusammenspiels psychischer, körperlicher und sozialer Faktoren betrachtet. Infolgedessen beziehen Therapeutinnen und Therapeuten immer auch wichtige Mitglieder aus dem sozialen Umfeld der zu behandelnden Personen ein. Die Anfänge dieses Ansatzes reichen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurück, seitdem hat das Verfahren immer mehr an Zuspruch gewonnen. Laut einer Schätzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte im Jahr 2008 jeder zehnte niedergelassene Psychotherapeut eine systemische Ausbildung durchlaufen.
Während der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie bereits im Jahr 2008 das Verfahren offiziell anerkannte, läuft die eigentlich Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses seit 2013. Auf Grundlage einer Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat das Gremium nun den Nutzen des Verfahrens in fünf Anwendungsgebieten der Psychotherapie bestätigt, darunter die am häufigsten auftretenden Erkrankungen Angst- und Zwangsstörungen und affektive Störungen (Depression).
Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich aus Kostenträgern und Leistungserbringern im Gesundheitssystem sowie unparteiischen Mitgliedern zusammen. Im Auftrag des Gesetzgebers prüft und bewertet er neue Behandlungsformen im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung.
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