Freihandelsabkommen: Was macht TTIP mit den Universitäten?
Wenn der Bundeswirtschaftsminister über TTIP redet, merkt man schnell, dass er die Faxen allmählich dicke hat. "Wir reden zu viel über Chlorhühner und zu wenig über die geopolitische Bedeutung", sagt Sigmar Gabriel (SPD) dann und klagt über die "Horrorszenarien", die von den Gegnern des geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommens entworfen würden. Das mit dem Chlorhuhn zum Beispiel. Die Amerikaner tauchen Geflügel nach der Schlachtung in ein Chlorbad, um Keime abzutöten. Die Sorge der TTIP-Gegner: Steht das Abkommen, kommt das vermeintlich so gefährliche Fleisch auch nach Deutschland.
Fast unbeachtet von dem plakativen Streit um die Lebensmittelsicherheit hat sich an Deutschlands Hochschulen eine ganz andere Widerstandsbewegung gegen TTIP aufgebaut. Sie fürchtet, dass Bildung durch das Freihandelsabkommen endgültig zu einer Ware degradiert werden könnte. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Europäische Kommission daher aufgefordert, den Bereich Bildung vollständig aus TTIP herauszunehmen. Es bestünden "beiderseits des Atlantiks kulturell verankerte gegensätzliche Auffassungen über die Rolle von Staat und Individuum und ihrer Verantwortlichkeit für Bildung".
Mit anderen Worten: Während Bildung in Kontinentaleuropa Daseinsvorsorge und daher möglichst kostenfrei zu sein habe, werde es in den USA als Privatinvestition des Individuums angesehen. Drastischer formuliert es der Präsident einer großen Universität: "Wir haben es mit einem Clash der Bildungssysteme zu tun." Die Sorge: Über TTIP könnte Europa sich das amerikanische Bildungsverständnis importieren – genau wie das Chlorhuhn sozusagen.
"Da könnten Sie dann auch in Deutschland gegen viel Geld Tischlerei studieren oder Surfmanagement", sagt der Präsident, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will. Mit dem kontinentaleuropäischen Begriff von Bildung habe das dann nichts mehr zu tun, eine zweitklassige Ausbildung sei das – und mache nebenbei noch das deutsche duale Ausbildungssystem kaputt. "Denn wer will sich noch in der Lehre in den Finger sägen, wenn er stattdessen ganz schnell einen Uniabschluss abgreifen kann?"
Hat Wirtschaftsminister Gabriel Recht? Ist das einseitiger Alarmismus? Oder sind all die Befürchtungen angemessen? Eine Spurensuche.
Hans-Jürgen Blinn arbeitet im Mainzer Bildungsministerium und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Freihandelsabkommen. Und das nicht nur für Rheinland-Pfalz: Er ist 2002 vom Bundesrat beauftragt worden, sich um den TTIP-Vorläufer GATS zu kümmern. Und jetzt also um TTIP. Genauer gesagt: Er soll dem zuständigen handelspolitischen Ausschuss der EU-Kommission bei den Verhandlungen mit den USA auf die Finger schauen. Das sei gar nicht so einfach, sagt er, die Textentwürfe würden faktisch wie Verschlusssachen behandelt. Nur wenige Europaabgeordnete und nur 139 Vertreter der Bundesministerien hätten auf deutscher Seite Zugang. "Sie sehen selbst, wie schwierig diese Abkommen zu verstehen sind. Solange Bundesrat und Bundestag nicht permanent an der Ausarbeitung beteiligt werden, ist das kein demokratischer Prozess."
Es ist eine Kritik, die man immer wieder hört: Möglicherweise sei ja alles gar nicht so schlimm. Aber das könne man eben nicht mit Sicherheit sagen, weil man keinen Einblick in die laufenden Verhandlungen bekomme. "Ich finde diese Geheimhaltung sehr unglücklich", sagt auch HRK-Präsident Horst Hippler. "Versicherungen des Wirtschaftsministers, man werde unsere Bedenken aufgreifen, reichen nicht."
Gabriels Ministerium hält dagegen: Man habe von Anfang an auf größtmögliche Transparenz der Verhandlungen hingewirkt. "Das Ministerium bindet die Zivilgesellschaft, Wirtschaftsverbände und Forschungseinrichtungen eng in die sachliche Diskussion zur Gestaltung von TTIP ein." Im Übrigen werde das deutsche Bildungssystem durch das Abkommen nicht angetastet, alles bleibe, wie es ist.
Was ist denn dann überhaupt das Problem?
Hans-Jürgen Blinn sagt: die Negativliste. Um diesen Begriff zu verstehen, muss man kurz einen Blick auf GATS werfen, das 1995 in Kraft getretene weltweite Freihandelsabkommen. Die Logik von GATS war, explizit die Dienstleistungen aufzuzählen, die in den Freihandel kommen sollten. Juristen sprechen hier von einer Positivliste. Anders formuliert: Alles, was nicht explizit drinsteht, ist draußen. So wie Bildung und – mit wenigen Ausnahmen – auch die Forschung. Bei TTIP drängen die Amerikaner jedoch darauf, auch mit so genannten Negativlisten zu arbeiten. Soll heißen: Alles, was nicht explizit ausgeschlossen wird vom Freihandel, ist drinnen. "Für die Gegenwart mag das ja noch angehen, wenn man wirklich an alles denkt und es ausnimmt", sagt Blinn. "Aber woher sollen wir heute wissen, welche technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sich in den nächsten Jahrzehnten im Bereich von Bildung und Forschung ergeben?" HRK-Präsident Hippler spricht von "hellseherischen Fähigkeiten", die man da haben müsse, "das geht so nicht."
Das Wirtschaftsministerium beruhigt auch hier: Für die "Marktzugangsverpflichtung" sei eine Positivliste geplant. Mit anderen Worten: Wenn US-Bildungsanbieter in Deutschland Dependancen aufbauen wollten, würden die Voraussetzungen dafür um keinen Deut anders oder einfacher dank TTIP.
Eine Antwort, die Blinn ärgert, denn sie verschweige einen wichtigen Teil: die so genannte Inländerbehandlung. Im Kern geht es darum, dass nach Freihandelslogik alle Warenanbieter gleich behandelt werden müssen – also bekommen alle Subventionen oder niemand. Private Hochschulen könnten also die gleiche staatliche Finanzierung verlangen wie ihre öffentlichen Konterparts – oder erwirken, dass auch denen die Unterstützung gestrichen wird. "Am Ende würde es nicht mehr für alle geben, sondern die Budgets der staatlichen Hochschulen würden massiv absinken", sagt Hippler. Und ausgerechnet beim Thema Inländerbehandlung ist nach aktuellem Stand eine Negativliste geplant, sprich: Bildung und Forschung sollen ausgeschlossen werden, doch die Gefahr von Rechtslücken, befürchtet die HRK, wäre groß.
Während die staatlichen Hochschulen lautstark gegen TTIP trommeln, raten andere zur Gelassenheit. "Ich kann nicht nachvollziehen, dass die HRK das Thema so hochspielt", sagt Irene Seling von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Bundesregierung habe versichert, dass sie kein Abkommen akzeptieren werde, das Bildung zur Ware macht oder es dem Staat nicht mehr erlaubt, seine Hochschulen zu fördern. "Jetzt lasst uns doch da erst einmal Vertrauen haben." Sie erkenne "ein Stück weit Angst vor Wettbewerb", sagt Seling, verstehe aber nicht so recht, warum: "Solange die Qualität der staatlichen Hochschulen passt, tun ihnen doch die Niederlassungen ausländischer Hochschulen nicht weh. Die Studenten gehen dorthin, wo das Angebot stimmt."
Ausgerechnet der Blick in die Forschung zeigt, dass es möglicherweise tatsächlich nicht so schlimm kommen dürfte. Denn was selbst die wenigsten TTIP-Kritiker wissen: Schon das Vorläuferabkommen GATS hat die gesamte Forschung und Entwicklung in den Geistes- und Sozialwissenschaften für den Markt geöffnet. Die Folgen? Keine. Sagt die HRK, zumindest seien ihr keine bekannt. So sieht das auch das Wirtschaftsministerium, das GATS-Abkommen habe "keine signifikanten Auswirkungen auf den Forschungssektor gehabt", und selbst Hans-Jürgen Blinn sagt kurz und knapp: "Diese Einschätzung teile ich."
Bleibt die Sache mit den Schiedsgerichten. Ursprünglich sah der TTIP-Entwurf vor, dass private Schiedsgerichte entscheiden sollten, falls sich Investoren und Staaten über die Auslegung des Abkommens nicht einig werden. Ohne Möglichkeit der Berufung. Eine Regelung, gegen die TTIP-Kritiker aller Couleur Sturm liefen, befürchteten sie doch die gezielte Entmachtung staatlicher Instanzen. Vor wenigen Wochen hat dann die EU-Kommission angekündigt, sie werde nur einem Abkommen zustimmen, das ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern vorsieht. Außerdem, so der neue EU-Vorschlag, müsse es eine Berufungsinstanz geben, und "für das Allgemeinwohl notwendige Gesetze oder staatliche Maßnahmen" dürften nicht mit Verweis auf den Investorenschutz ausgehebelt werden. Das sei der Durchbruch, jubelt Staatssekretär Matthias Machnig: "Wir sind durchaus stolz, diese Debatte immer wieder vorangetrieben zu haben." Aber – noch steht auch dieser Passus nur in einem Entwurf der EU-Kommission. Ob die Amerikaner sich darauf einlassen, ist fraglich.
So lautet das Fazit am Ende: ein bisschen überzogener Alarmismus, zum Teil berechtigte Kritik – und ziemlich viel Ungewissheit. Darum will Hans-Jürgen Blinn weiter hartnäckig aufs Kleingedruckte schauen. "Kommt alles so, wie das Wirtschaftsministerium es verspricht, ist es ja gut, dann haben wir keine Probleme", sagt Blinn. Der politische Wille sei aber nicht immer identisch mit der Umsetzung in Vertragstexten und deren Auslegung im Streitfall. "Liegt eine solche Formulierung erst einmal im Ermessen der Gerichte, könnte es zu spät sein."
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