News: Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich
Das Wehrmachtsbordell gehörte zum Besatzungsalltag in Frankreich wie die Frontbuchhandlung und das Soldatenheim. Gleichermaßen bedeutsam war die Überwachung und Verfolgung solcher Frauen, die im Verdacht standen, unkontrollierte Verbindungen mit Wehrmachtangehörigen zu unterhalten. Die Errichtung von Bordellen diente nicht nur dazu, die deutschen Truppen unter Kriegs- und Besatzungsbedingungen mit sexuellen Dienstleistungen zu versorgen, sondern folgte auch der Absicht, selbständige Kontaktaufnahmen zwischen Soldaten und Französinnen zu verhindern. Hierbei flossen sanitäts-, rassen- und abwehrpolitische Zielsetzungen zusammen. So sollten die vom Oberkommando des Heeres (OKH) und vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) erteilten Direktiven zur Reglementierung der Prostitution Geschlechtskrankheiten eindämmen. Darüber hinaus reihten sie sich in die nationalsozialistischen Gesetze und Verordnungen ein, die die Geschlechterbeziehungen nach rassenpolitischen Kriterien zu steuern suchten. Außerdem wollte man der Preisgabe militärischer Informationen sowie einer möglichen politischen Beeinflussung deutscher Soldaten vorbeugen, indem man den Umgang mit nicht-deutschen Frauen auf Bordelle beschränkte.
Für die Kontrolle der Prostitution war das Wehrmachtssanitätswesen maßgeblich. Mit dem Waffenstillstand im Juni 1940 wurden etwa zwei Drittel des französischen Territoriums deutscher Militärverwaltung unterstellt. Auf allen Ebenen der Militärverwaltung – beim Militärbefehlshaber, den Bezirkschefs und den Feldkommandanten – wurden Leitende Sanitätsoffiziere beziehungsweise Kommandanturärzte angesiedelt. Diese Sanitätseinheiten waren neben den Spitzen der Sanitätsabteilungen im Oberkommando des Heeres (OKH) und dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) die hauptverantwortlichen Instanzen für die Prostitutionsüberwachung.
Was das Ausmaß der Wehrmachtsbordelle betrifft, so stimmten die Kommandanturärzte den Bordellbetrieb flexibel auf die deutsche Truppenpräsenz und Nachfrage ab und diktierten fortlaufend Neueröffnungen und Schließungen, die sich nach den Truppenverschiebungen zwischen Frankreich und der Ostfront richteten. Ende 1941 verfügte die deutsche Besatzungsmacht allein im Militärverwaltungsbezirk A – ein Gebiet, das etwa ein Drittel der deutschbesetzten Nordzone einschloss – über 143 Wehrmachtsbordelle, in denen 1166 Frauen arbeiteten. Der Massencharakter des Bordellsystems zeigt sich ebenso am Beispiel der Hafenstadt La Rochelle, wo im Verlauf des Jahres 1942 mindestens 250 Französinnen in den für deutsche Truppen reservierten Bordellen tätig waren, wie die Auswertung zeitgenössischer Unterlagen der örtlichen französischen Gesundheitsbehörden ergibt.
Die Entscheidungsbefugnis für Einstellung und Entlassung der Bordellangestellten lag bei den Kommandanturärzten, die die betreffenden Frauen teilweise eigenhändig aussuchten und entsprechende Arbeitsverträge entwarfen und unterzeichneten. Auf diese Weise gingen wesentliche Verantwortlichkeiten von Bordellbetreibern auf Wehrmachtsmediziner über. Man kann davon ausgehen, daß es im besetzten Frankreich Frauen gab, die sich um die Tätigkeit in einem Wehrmachtsbordell beworben haben, sei es aus eigenem Antrieb oder infolge der Gewalt eines privaten Zuhälters, und auch die polizeiliche Repression der Straßenprostitution spielte in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zugleich gründete sich die Bordellarbeit jedoch auf direkte, administrativ ausgeübte Zwangsmaßnahmen. So belegen die überlieferten Quellen, daß Französinnen aus Internierungslagern in Wehrmachtsbordelle überwiesen wurden.
Diese Verknüpfung von Internierungslager und Bordell charakterisiert die spezifisch nazistische Ausprägung behördlicher Prostitutionskontrolle. Der mit der Rekrutierung im Lager verbundene Zwang und die offiziell von Verwaltungsorganen durchgeführte Auswahl und Vermittlung der Bordellbewerberinnen waren Ausdruck einer administrativen Zuhälterei und Prostituiertenverfolgung, für die es in der französischen Geschichte keine Parallele gibt. Zugleich erweist sich das Grundprinzip der deutschen Prostitutionssteuerung im besetzten Frankreich nirgendwo deutlicher als in der Kombination von Lager und Bordell, denn auf diese Weise setzte die deutsche Militärverwaltung radikal ihren Anspruch durch, darüber zu verfügen, welche Französinnen unter welchen Bedingungen sexuell mit Wehrmachtsangehörigen verkehren sollten.
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