Horizontobservatorium: Wie geht es weiter auf Halde Hoheward?
Seit dem Jahr 2009 gibt es einen Rechtsstreit zwischen den Erbauern und den Betreibern des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward im Ruhrgebiet wegen Baumängeln. Kurz nach der Eröffnung im Jahr 2009 zeigten sich an Schweißnähten der riesigen, freitragenden Stahlbögen tiefe Risse, welche die Stabilität des Bauwerks erheblich beeinträchtigen. Dieser Bereich des Horizontobservatoriums ist seitdem für die Öffentlichkeit gesperrt und darf nicht betreten werden. Zudem wurden Hilfskonstruktionen errichtet, die das Bauwerk stützen und ein Zusammenbrechen verhindern sollen. Seit rund sechs Jahren soll nun gerichtlich geklärt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist und wer für die Reparaturen aufkommen muss.
Am 20. Juni 2015 veröffentlichte das Landgericht Bochum eine Stellungnahme zu einem dem Gericht vorliegenden Gutachten. Darin stellen die Gutachter fest, dass die Schäden ein Ermüdungsversagen infolge windinduzierter Bauwerkschwingungen die zentrale Ursache der Risse in den Schweißnähten des Bauwerks sind. Der Hintergrund hierfür soll einerseits eine erhebliche Überschätzung des so genannten Dämpfungsvermögens des Observatoriums sein, die sich aus einem durch den Bauherren eingeholten – nach Auffassung des Gerichtsgutachters fehlerhaften – privaten Baudynamik/Windgutachten ergibt. Dieser Umstand soll von den beteiligten Fachplanern nicht erkannt worden sein. Das von den Gutachtern festgestellte tatsächliche Dämpfungsvermögen der Stahlkonstruktion habe sich als extrem gering erwiesen und läge um ein Mehrfaches unterhalb der Werte, die für vergleichbare Rohrkonstruktionen in den Normen verankert sind.
Weiter geht es in der Veröffentlichung des Landgerichts: Andererseits sei der weitere Hintergrund eine unzureichende Ermüdungsfestigkeit der geschädigten Schweißnähte. Sie sei an der Hauptschadensstelle die Folge von erheblichen Herstellungsmängeln, an den übrigen Schadensstellen die Folge einer ungünstigen Konstruktionsänderung. Für eine fachgerechte Mängelbeseitigung kommen nach Auffassung der Gutachter grundsätzlich drei Wege in Betracht, die voraussichtlich mit Kosten zwischen etwa 1,9 und 5 Millionen Euro verbunden sein werden. Letztendlich soll das Ziel der Erhaltung des ursprünglichen Bauwerks mit einer planmäßigen Lebensdauer von 50 Jahren am sichersten mit einem vollständigen Rückbau und Neubau (Kostenaufwand 5 Millionen Euro) zu erreichen sein. Die zuständige 2. Zivilkammer hat den Parteien nunmehr eine Frist von sechs Monaten zur Erhebung von Einwendungen beziehungsweise Abgabe von Stellungnahmen zu den Feststellungen der Gutachter gesetzt.
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