White Island: Warum in Neuseeland Vulkanforscher vor Gericht stehen
Die staatliche Einrichtung GNS Science in Neuseeland wurde wegen des verheerenden Vulkanausbruchs 2019 auf White Island verklagt. Das Forschungsinstitut für Geowissenschaften hat auf nicht schuldig plädiert. Bei der Naturkatastrophe waren 22 Menschen gestorben, 25 wurden verletzt. Der Vulkan von White Island brach am 9. Dezember 2019 rund 48 Kilometer nördlich der Nordinsel Neuseelands aus. Damals ereignete sich eine hydrovulkanische Dampfexplosion, also eine Eruption aus Dampf, Gestein und anderem vulkanischem Material.
Der Gerichtsprozess ist ungewöhnlich, da staatliche Forschungsbehörden bisher selten wegen Naturkatastrophen strafrechtlich verfolgt wurden. Einige Experten befürchten nun, dass die Klage gegen die GNS Science negative Folgen haben könnte: Eine wissenschaftliche Einrichtung zu belangen wegen ihrer Warnhinweise im Katastrophenfall, könnte die Handlungsfähigkeit einer solchen Behörde erheblich einschränken.
Andere Fachleute hingegen sind der Meinung, dass der Ausgang des Prozesses klären könnte, welche Rolle der GNS Science sowie den Mitangeklagten eigentlich zugekommen wäre und ob sie die Verantwortung hätten tragen müssen, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht.
»Eine der Fragen, die dieser Fall aufwirft, ist, wie weit eine wissenschaftliche Organisation gehen muss, um Informationen so zu präsentieren, dass sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind – und wie man beurteilen kann, ob sie dies auch getan hat«, sagt der Jurist Simon Connell von University of Otago im neuseeländischen Dunedin, der sich auf Unfallrecht spezialisiert hat.
Ein Vulkan als Touristenattraktion
White Island, das auch unter dem Māori-Namen Whakaari bekannt ist, stellt einen der aktivsten Vulkane Neuseelands dar und zugleich ein beliebtes Touristenziel. Besucher stiegen immer wieder auf den Kraterboden herab. Der Vulkanologe Raymond Cas von der Monash University im australischen Clayton ist überzeugt, dass die Tragödie von 2019 »eine erwartbare Katastrophe war«. Er erinnert an einen Ausbruch im April 2016, der vom Ausmaß her vergleichbar ist, sich aber nachts ereignete, als sich niemand auf der Insel aufhielt.
Im November 2020 erhob die neuseeländische Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz und Unfallverhütung WorkSafe New Zealand zwei Anklagen gegen die GNS Science. Diese beziehen sich auf einen Zeitraum von April 2016 bis Dezember 2019. Damit wurden die beiden jüngsten Ausbrüche abgedeckt. Beide Klagen streben jeweils eine Geldstrafe von zirka 1,5 Millionen Neuseeland-Dollar (ungefähr 900 000 Euro) an. Erstmals wird damit vom neuseeländischen Gesetz für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2015 Gebrauch gemacht, um eine wissenschaftliche Einrichtung zu verklagen. Das Gesetz erstreckt sich normalerweise auf Arbeitsplätze etwa in Fabriken, sagt Len Andersen, Anwalt für Arbeitsschutz in Dunedin.
Die neuseeländische Arbeitsschutzbehörde WorkSafe New Zealand äußert sich nicht zu dem Fall, doch in einer am 30. November 2020 veröffentlichten Erklärung wird der Geschäftsführer Phil Parkes mit folgenden Worten zitiert: Der Ausbruch »war zwar ein unerwartetes, aber kein unvorhersehbares Ereignis«, und alle Unternehmen sowie Personen, die an der Beförderung von Menschen auf die Insel beteiligt waren, hätten die Pflicht gehabt, die ihnen anvertrauten Menschen zu schützen. Zu den Mitangeklagten gehören sieben Reiseveranstalter und die National Emergency Management Agency (NEMA), die staatliche Katastrophenschutzbehörde Neuseelands.
Hatten die Behörden 2019 versagt, die Bevölkerung zu warnen?
Die erste Anklage lautet, dass GNS Science es versäumt habe, die Gesundheit und Sicherheit der Hubschrauberpiloten zu gewährleisten, die sie beauftragte, um die eigenen Mitarbeiter auf die Insel zu befördern. Die zweite Anklage bezieht sich darauf, dass sich GNS Science mit anderen Behörden und Reiseveranstaltern hätte abstimmen und »die Struktur, den Inhalt und die Übermittlung seiner Vulkanwarnungen« hätte überprüfen müssen, um sicherzustellen, dass sie »die Auswirkungen der vulkanischen Aktivität effektiv kommuniziert haben«.
»Nature« hat GNS Science um eine Stellungnahme gebeten, aber die Behörde will sich nicht äußern, solange die Angelegenheit noch vor Gericht verhandelt wird.
Den Ausbruch eines Vulkans vorherzusagen, »ist eines der schwierigsten Dinge in einem vulkanischen System«Roberto Sulpizio, Vulkanologe an der Universität Bari
GNS Science gibt Warnungen für die elf aktiven Vulkane Neuseelands aus sowie für das Vulkanfeld unweit der bevölkerungsreichsten Stadt des Landes, Auckland. Die Warnungen werden über einen Dienst namens GeoNet veröffentlicht, der diese an registrierte Medien, Notfallorganisationen und die Bevölkerung weiterleitet. Die Lageberichte enthalten Beobachtungen über vulkanische Aktivitäten und ermitteln daraus eine Vulkanwarnstufe, die eine Skala von 0 bis 5 umfasst.
Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die weltweit verwendeten Vulkanwarnstufen eine Vorhersage darstellen. Das ist aber nicht der Fall – auch nicht in Neuseeland. »Es ist einfach ein Maß dafür, was gerade mit einem Vulkan passiert«, erklärt Tom Wilson, Experte für Vulkangefahren an der University of Canterbury in Christchurch. Den Ausbruch eines Vulkans vorherzusagen, »ist eines der schwierigsten Dinge in einem vulkanischen System«, ergänzt der Vulkanologe Roberto Sulpizio von der Universität Bari – insbesondere bei Eruptionen mit hydrovulkanischer Dampfexplosion, wie sie sich auf White Island ereignet hat.
Das Vulkanwarnstufensystem in Neuseeland könne keine künftigen Katastrophen aufzeigen, betont Wilson. Und es ist derzeit unklar, wer für die Bewertung solcher Gefahren verantwortlich sein soll, wenn Menschen die Insel besuchen, fährt er fort. »Letztendlich muss dies vor Gericht geprüft werden.«
Lässt sich vor einem Ausbruch warnen?
In den Wochen vor dem Ausbruch im Dezember 2019 listeten die Warnberichte seismische Aktivitäten, Schlamm- und Gasemissionen sowie einen veränderten Wasserstand im Kratersee auf. Die Anklagen beziehen sich daher auch ausdrücklich darauf, dass versäumt worden sei, die Gefahr einzustufen und zu kommunizieren. Der NEMA, der staatlichen Katastrophenschutzbehörde Neuseelands, wird vorgeworfen, die Öffentlichkeit nicht genügend über die Risiken informiert zu haben. Gegen Reiseveranstalter und einen weiteren Angeklagten liegen Vorwürfe vor, sie hätten das Risiko nicht einschätzen lassen.
Nach Ansicht von Vulkanexperte Wilson seien solche Pflichten für die Reiseveranstalter aber kaum erfüllbar. »Eine solide Bewertung des vulkanischen Risikos ist verdammt schwierig«, sagt er. »Man verlangt von relativ kleinen Unternehmen recht anspruchsvolle Bewertungen.« Dafür seien weltweit aber nur sehr wenige Menschen überhaupt qualifiziert.
Eine Verurteilung der GNS Science könnte andere wissenschaftliche Einrichtungen, die über Naturgefahren wie Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbrände informieren, in ein Dilemma führen. Welche Informationen können sie noch bereitstellen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden – und wie sollen sie diese kommunizieren, insbesondere wenn ihre Daten über den Umgang mit Risiken entscheiden? Eine Folge könnte sein, dass sie aus Sorge vor strafrechtlicher Verfolgung diese nicht mehr öffentlich zugänglich machen, vermutet Jurist Connell. »Alle warten ab, wie es weitergeht«, sagt Wilson.
»Eine solide Bewertung des vulkanischen Risikos ist verdammt schwierig«Tom Wilson, Experte für Vulkangefahren an der University of Canterbury in Christchurch
Die außergewöhnliche Situation erinnert an einen anderen Fall: Bei dem Erdbeben von L'Aquila 2009 in Mittelitalien waren 309 Menschen ums Leben gekommen. Anschließend wurden sechs Wissenschaftler und ein Regierungsbeamter zunächst wegen Totschlags verurteilt. Die beklagten Wissenschaftler gingen in Berufung und bekamen Recht. Der Fall führte zu einer intensiven Diskussion unter Geowissenschaftlern darüber, wie die Öffentlichkeit am besten über Naturgefahren informiert werden sollte. »Der Fall beherrschte die Gespräche auf einigen Tagungen seismologischer Gesellschaften«, sagt Charlotte Rowe, Seismologin am Los Alamos National Laboratory in New Mexico.
Laut Rowe arbeiten Geologen daran, vulkanische Gefahren weltweit einheitlicher zu vermitteln. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) mit Sitz in Montreal verwendet ein international anerkanntes Warnsystem für Vulkane. Die Warnstufen zu Land sind jedoch nicht standardisiert. »Wir sind aber dabei, etwas zu entwickeln«, erklärt Rowe.
In Japan gibt die nationale Wetterbehörde – anders als in den USA, Neuseeland oder Italien – Vulkanwarnungen heraus, die sich ausdrücklich auf bestimmte Gefahrenstufen beziehen. Die Warnungen enthalten ebenfalls Hinweise auf Maßnahmen, die Menschen befolgen sollen, etwa Gebiete zu evakuieren. In Italien hat die Katastrophe von L'Aquila dazu geführt, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der Wissenschaftler sowie des Katastrophenschutzes nun klar definiert sind, sagt Sulpizio.
Seit dem Ausbruch 2019 darf White Island nicht mehr besichtigt werden. Ob die Insel je wieder angefahren werden darf, ist offen. »Es geht um schwierige, ethische Fragen. Aber wir müssen darüber diskutieren«, sagt Wilson.
Am 3. Juni 2021 plädierte die NEMA vor Gericht formell auf nicht schuldig, am 26. August folgten dem alle anderen Mitangeklagten. Die nächste Anhörung vor dem Bezirksgericht Whakatane unweit von White Island ist für den 21. Oktober angesetzt.
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