News: Wiedereinstiegsstipendien
Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen in der Forschung Voraussetzungen: Promotion oder Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis, Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben, Wiedereinstieg durch die Arbeit an einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Promotion bzw. der Habilitation an einer rheinland-pfälzischen Hochschule.
Das Stipendium beträgt 1500,- DM, wenn die Promotion angestrebt wird, bzw. 1800,- DM, wenn die Habilitation das Ziel ist. In besonderen Fällen können daneben einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschläge (300,- DM für ein Kind, 400,- DM für zwei Kinder und 500,- DM für drei und mehr Kinder) gewährt werden, soweit das nachgewiesene Familieneinkommen im Kalenderjahr vor der Antragstellung 24 000,- DM nicht überschritten hat und das zu erwartende Einkommen im Antragsjahr voraussichtlich nicht höher sein wird. Bewerbungsschluß: 1. August 1999. Kontakt: Sowohl für die Vergabe von Lehraufträgen als auch für die Entgegennahme von Anträgen auf Wiedereinstiegsstipendien sind die Hochschulen des Landes zuständig, Hilfestellung geben an den Universitäten die Frauenbüros und im Fachhochschulbereich die jeweiligen Frauenbeauftragten.
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