Direkt zum Inhalt

Gentechnisch veränderte Organismen: Wissenschaftler beklagen Gentechnikgesetz

In einem Protestschreiben an den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages haben sich am Freitag die deutschen Wissenschaftsorganisationen über das geplante Gentechnikgesetz beklagt. Die vom Bundestag am 18. Juni verabschiedete, aber vom Bundesrat abgelehnte Neufassung sei forschungsfeindlich, da nicht zwischen Freilandversuchen zu Forschungszwecken und kommerziellem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterschieden werde.

Insbesondere die von Umweltverbänden geforderte und im Gesetz vorgesehene Haftungsregelung, nach der Landwirte dafür haften müssen, wenn aus ihren Feldern gentechnisch veränderte Pollen auf Felder von Ökobauern gelangen, stößt auf die Kritik der Wissenschaftler. Freisetzungsversuche stellten damit ein nicht kalkulierbares finanzielles Risiko für Forscher dar und seien dann nicht mehr durchführbar, heißt es in dem Schreiben.

Zu dem Protest haben sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft sowie der Wissenschaftsrat zusammengeschlossen. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 22. September mit der Gesetzesnovelle befassen.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.