Forschungspolitik: Wissenschaftsorganisationen wollen an Befristungsregeln festhalten
Im Zuge der Überprüfung von Regelungen zur Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt und damit auch die darin enthaltenen Befristungsregelungen gekippt. Dies stürze Zigtausende von Nachwuchswissenschaftlern in eine ungewisse Zukunft, betont eine Allianz von Wissenschaftsorganisationen. Um die Perspektiven für die Nachwuchswissenschaftler zu sichern, fordern deren Vertreter der Wissenschaft daher schnellstmöglich Rechtssicherheit.
Grundlage eines erfolgreichen Wissenstransfers in jedem Innovationssystem sei der kontinuierliche Zufluss von Nachwuchskräften aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in andere gesellschaftliche Bereiche. Um diesen Fluss zu gewährleisten und keine Blockade für nachwachsende Wissenschaftlergenerationen entstehen zu lassen, müsse den Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine ausreichende Zahl immer wieder neu befristet zu vergebender Stellen zur Verfügung stehen. Auch im Interesse der Wissenschaftler müssten deshalb verlässliche wissenschaftsadäquate Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse bestehen. Die Grundlage hierfür bildet seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 das fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (5. HRGÄndG), das am 27. Juli 2004 vom Bundesverfassungsgericht allerdings für nichtig erklärt wurde.
Wissenschaftler und Wissenschaftseinrichtungen hätten Karriereplanung und Vertragsrecht an den Befristungszeiträumen der 5. HRG-Novelle ausgerichtet. Der Wegfall der bisherigen Befristungsgrundlage habe zu einer erheblichen Verunsicherung bei allen Beteiligten geführt. Es drohe eine Klagewelle durch wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihre befristeten Arbeitsverhältnisse nach Wegfall der Rechtsgrundlage jetzt als unbefristet ansehen könnten. Schon die Erhebung von Klagen würde zu einer massiven Spannung zwischen den Beteiligten führen und über einen langen Zeitraum die wissenschaftliche Arbeit und die Personalentwicklung in den Einrichtungen erheblich behindern. Im Erfolgsfall würden sie zur Blockade von Ausbildungsstellen und damit des Innovationssystems in Deutschland führen.
Die in der Allianz vertretenen Wissenschaftsorganisationen fordern deshalb Bund und Länder auf, auf Basis der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungen hierzu in der HRG-Novelle schnellstmöglich wieder für Rechtssicherheit zu sorgen. Für Drittmittelbeschäftigte, deren Finanzierung gesichert sei, müsse eine befristete Beschäftigung über die für Nachwuchskräfte geltende 12-Jahres-Regelung hinaus möglich werden. Für die inzwischen wieder nach altem Befristungsrecht abgeschlossenen Verträge sei eine nachträgliche Übergangsregelung erforderlich.
Grundlage eines erfolgreichen Wissenstransfers in jedem Innovationssystem sei der kontinuierliche Zufluss von Nachwuchskräften aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in andere gesellschaftliche Bereiche. Um diesen Fluss zu gewährleisten und keine Blockade für nachwachsende Wissenschaftlergenerationen entstehen zu lassen, müsse den Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine ausreichende Zahl immer wieder neu befristet zu vergebender Stellen zur Verfügung stehen. Auch im Interesse der Wissenschaftler müssten deshalb verlässliche wissenschaftsadäquate Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse bestehen. Die Grundlage hierfür bildet seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 das fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (5. HRGÄndG), das am 27. Juli 2004 vom Bundesverfassungsgericht allerdings für nichtig erklärt wurde.
Wissenschaftler und Wissenschaftseinrichtungen hätten Karriereplanung und Vertragsrecht an den Befristungszeiträumen der 5. HRG-Novelle ausgerichtet. Der Wegfall der bisherigen Befristungsgrundlage habe zu einer erheblichen Verunsicherung bei allen Beteiligten geführt. Es drohe eine Klagewelle durch wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihre befristeten Arbeitsverhältnisse nach Wegfall der Rechtsgrundlage jetzt als unbefristet ansehen könnten. Schon die Erhebung von Klagen würde zu einer massiven Spannung zwischen den Beteiligten führen und über einen langen Zeitraum die wissenschaftliche Arbeit und die Personalentwicklung in den Einrichtungen erheblich behindern. Im Erfolgsfall würden sie zur Blockade von Ausbildungsstellen und damit des Innovationssystems in Deutschland führen.
Die in der Allianz vertretenen Wissenschaftsorganisationen fordern deshalb Bund und Länder auf, auf Basis der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungen hierzu in der HRG-Novelle schnellstmöglich wieder für Rechtssicherheit zu sorgen. Für Drittmittelbeschäftigte, deren Finanzierung gesichert sei, müsse eine befristete Beschäftigung über die für Nachwuchskräfte geltende 12-Jahres-Regelung hinaus möglich werden. Für die inzwischen wieder nach altem Befristungsrecht abgeschlossenen Verträge sei eine nachträgliche Übergangsregelung erforderlich.
© Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ist eine vorwiegend von Bund und Ländern finanzierte Einrichtung der Grundlagenforschung. Sie betreibt rund achtzig Max-Planck-Institute.
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