News: Zu den Chancen und Risiken von Stock Options
Häufig wird als Ausübungspreis der Kurs der Aktie des Unternehmens am Tage der Optionsvergabe gewählt. Die Ausübung der Option wird dann meistens daran gebunden, daß der Kurs der Aktie um einen bestimmten Prozentsatz über den Bezugspreis gestiegen ist. Der Wert der Option ist für den einzelnen Manager also desto größer, je mehr der Börsenkurs steigt. Damit Aktienoptionen Manager zu wertsteigernder Unternehmenspolitik veranlassen, sind informationseffiziente Kapitalmärkte erforderlich. Nur so schlagen sich wertsteigernde Strategien auch in langfristig steigenden Börsenkursen nieder. Der deutsche Kapitalmarkt ist aber nach allen bisherigen Untersuchungen weniger effizient als der amerikanische.
Der Ausübungspreis einer Aktienoption darf prinzipiell nicht unabhängig von der Kapitalmarkt- und der Branchenentwicklung sein. Nur Wertsteigerungen, die über den Kapitalmarkt- oder Branchentrend hinausgehen, zeigen eine wertsteigernde Strategie des entsprechenden Managements an und sollten belohnt werden. Aktienoptionen sollten zudem andere variable Vergütungen ersetzen und nicht einfach, wie es bisher in Deutschland geschieht, als Zusatzgratifikation vergeben werden.
Problematisch ist auch die kurze Laufzeit der bisher in Deutschland angewendeten Aktienoptionspläne. Die begünstigten Führungskräfte können ihre Optionen schon nach wenigen Monaten ausüben und haben so einen Anreiz, kurzfristige Kapitalmarktbewegungen für schnelle Gewinne zu nutzen.
Die Vergabe von Aktienoptionen an die Führungskräfte eines Unternehmens muß ihrer Zielsetzung nach Anreize zur dauerhaften Steigerung des Unternehmenswerts schaffen, und sie muß dem Effizienzkriterium genügen. Effizient sind Aktienoptionen nur dann, wenn ihre gewünschten Anreizwirkungen mit einem Minimum an Kosten und unerwünschten Nebenwirkungen realisiert werden. Die Beachtung der folgenden Regeln verbessert – so die WZB-Studie – die Effizienz und Anreizverträglichkeit von Aktienoptionen:
- Der Bezugskurs der Aktienoptionen muß an einen Kapitalmarktindex gekoppelt sein und etwas über diesem Index liegen.
- Aktienoptionen müssen traditionelle Formen der leistungsabhängigen Vergütung ersetzen, nicht ergänzen.
- Das Ausübungsrecht der Aktienoptionen darf erst einige Jahre nach der Begebung der Option einsetzen, um Anreize zu langfristiger Wertsteigerung zu schaffen.
- Die Vergütung des Managements, also mindestens die der einzelnen Vorstandmitglieder, muß in ihren fixen und variablen Bestandteilen veröffentlicht werden.
- Um die Wirkung von Aktienoptionen voll zu entfalten, muß die Effizienz des deutschen Kapitalmarkts verbessert werden.
- Der Aktienoptionsplan muß in allen relevanten Vertragsbestandteilen von der Hauptversammlung verabschiedet werden.
Literaturhinweise:
WZB-Mitteilungen, Heft 79, März 1998, S. 13 – 15
"Aktienoptionen für Manager – Mehr Effizienz und Anreizverträglichkeit nötig"
Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 67. Jg., H. 1, 1997, S. 85 – 101
Wolfgang Bernhardt, Peter Witt: "Stock Options und Shareholder Value"
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