Grams‘ Sprechstunde: Heilpraktiker – Keine Kontrolle
Etwa 46 000 Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen gibt es in Deutschland. Sie wenden ganz unterschiedliche Verfahren an: Homöopathie, Osteopathie, Akupunktur, Aromatherapie oder auch sogenannte ausleitende Verfahren. Einheitliche Standards gibt es dafür allerdings nicht.
Keine einheitliche Ausbildung
Zwar gibt es Heilpraktiker-Schulen – diese müssen aber nicht besucht werden. Und staatlich überwacht wird die Ausbildung dort auch nicht. Heißt: um als Heilpraktiker arbeiten zu können, muss man im Vorfeld keine Ausbildung absolviert haben. Lediglich eine staatliche Prüfung muss abgelegt werden. Oft besteht diese aus Multiple-Choice-Fragen und dauert nicht länger als zwei oder drei Stunden. Wird die Prüfung bestanden, darf man praktizieren. Andere Anforderungen an die Ausbildung werden nicht gestellt.
Hinzu kommt, dass auch die durchgeführten Verfahren in den Praxen kaum kontrolliert werden. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen dürfen alles tun, was nicht explizit verboten ist. Im Gegensatz zur Medizin müssen sie auch nicht belegen, dass ihre Methoden tatsächlich einen Nutzen haben. Gibt es für schulmedizinische Verfahren und Medikamente jahrelange Testphasen, haben die Heilpraktizierenden relativ freie Hand.
Was, wenn etwas passiert?
Im besten Fall helfen die Methoden dann zwar nicht, richten aber auch keinen Schaden an. Aber was, wenn doch? Zum Beispiel, weil deswegen eine notwendige medizinische Behandlung hinausgezögert wird? Oder eine Behandlung fehlerhaft durchgeführt wird und dadurch erheblicher Schaden entsteht?
Die Ärztin Natalie Grams und der Medizinrechtler Christian Nobmann sprechen in der zweiten Episode von »Grams’ Sprechstunde« über die Probleme mit der Heilkunde. Außerdem sprechen sie über den Ursprung des Heilpraktikergesetzes und die heutigen rechtlichen Regelungen.
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