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Medien und Demokratie: Die vierte Gewalt?

Die freie Presse ist wichtig für eine funktionierende Demokratie. Aber welche Rolle nehmen Medien heute eigentlich genau ein?
Verschlüsseltes Wissen

Die Presse gilt in vielen Demokratien als inoffizielle vierte Gewalt: Judikative, Exekutive, Legislative, Perspektive. Entsprechend genießen Presse und Film in Deutschland besondere Freiheiten — so wurde es vor 75 Jahren ins Grundgesetz geschrieben. Mittlerweile gibt es noch viel mehr Medien, nicht nur Druckerzeugnisse und Bewegtbild, die Interpretation ist heute also viel weiter.

Dadurch ändert sich nicht nur unser Verständnis von Medien, sondern auch von ihrer Rolle: Journalistinnen und Journalisten sollen die Politik kontrollieren, indem sie über die Vorhaben der Ministerien, Abgeordneten und der Regierung berichten. Sie sollen zur Meinungsbildung beitragen, Skandale aufdecken, Öffentlichkeit schaffen. Heute aber ist die Rolle der Medien viel breiter gefächert, nicht alles ist politische Berichterstattung. Es gibt viele Service-Portale, Unterhaltung, Berichterstattung über „leichte“ Themen. Und es sind nicht mehr nur Journalistinnen und Journalisten, die für Öffentlichkeit sorgen. Jede und jeder mit Internetzugang hat heute die Möglichkeit, Informationen zu verbreiten und damit weite Teile der Bevölkerung zu erreichen.

Zwischen Bildungsauftrag und Unterhaltung

Das hat definitiv Vorteile, kann aber auch zum Problem in einer Demokratie werden. Warum das so ist, ob Medien heute noch die vierte Gewalt im Staate sind und was das Grundgesetz eigentlich genau zur Presse sagt, darum geht es in der siebten Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“. Zu Wort kommen die Sozialwissenschaftlerin Jutta Allmendinger, Felix Flaig vom funk-Format „Die Juristen“ und Kommunikationswissenschaftler Patrick Donges.

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