Sterbehilfe: Der Konflikt um den assistierten Suizid
Die Diskussion um assistierten Suizid oder auch »Sterbehilfe« gehört zu den ethisch aufgeladensten Konfliktthemen unserer Zeit. Darf man um Hilfe bei einem Suizid bitten, und wenn ja, in welchen Fällen? Gilt das nur für todkranke Menschen, für solche mit extremen Schmerzen? Oder haben auch Menschen mit psychischen Leiden, denen das eigene Leben nicht mehr lebenswert erscheint, das Recht auf einen selbstbestimmten Tod? Das Thema bleibt vor allem deshalb so relevant, weil die Bevölkerung immer älter wird.
Für alle, die mit dem Thema Sterbehilfe zu tun haben — von Betroffenen über deren Angehörige hin zu Medizinerinnen und Medizinern — gibt es bislang vor allem eines, nämlich Unsicherheit. Die Bundesregierung sollte hier Klarheit schaffen. Sie war durch ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu aufgefordert, die Sterbehilfe in Deutschland neu zu regeln. Das ist aber nicht passiert. Im Sommer wurden zwei Gesetzentwürfe dazu im Bundestag abgelehnt.
Sterbehilfe: Was ist erlaubt?
Aktuell dürfen sich auch gesunde Menschen in Deutschland bei einem Suizid helfen lassen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das mit dem Persönlichkeitsrecht begründet und klargestellt, dass die Autonomie des Menschen unbedingt zu beachten sei. Jeder Mensch in Deutschland darf demnach selbstbestimmt sterben — auch durch einen Suizid — und dabei Hilfe anderer in Anspruch nehmen, sofern diese angeboten wird.
Die Sterbehilfe bleibt dennoch ein großes Konfliktthema. Dabei werden ethische, juristische und politische Fragen diskutiert. In anderen Ländern gibt es bereits Sterbehilfegesetze. Die Rechtslage ist dort damit etwas klarer.
Wege aus der Not
Denken Sie manchmal daran, sich das Leben zu nehmen? Erscheint Ihnen das Leben sinnlos oder Ihre Situation ausweglos? Haben Sie keine Hoffnung mehr? Dann wenden Sie sich bitte an Anlaufstellen, die Menschen in Krisensituationen helfen können: an den Hausarzt, niedergelassene Psychotherapeuten oder Psychiater oder die Notdienste von Kliniken. Kontakte vermittelt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117.
Die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr, anonym und kostenfrei: per Telefon unter den bundesweit gültigen Nummern 0800 1110111 und 0800 1110222 sowie per E-Mail und im Chat auf der Seite www.telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche finden auch Hilfe unter der Nummer 0800 1110333 und können sich auf der Seite www.u25-deutschland.de per Mail von einem Peer beraten lassen.
Im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Marc Zimmer erklärt Claudia Christine Wolf, Redakteurin bei Spektrum der Wissenschaft, die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Sie geht darauf ein, welche Ziele die gescheiterten Gesetzesinitiativen hatten und was die entscheidenden Fragen in dieser konfliktreichen Debatte sind. Außerdem berichtet sie von ihren Gesprächen mit Menschen aus der Medizin und Psychologie und deren Ansichten zum Thema Sterbehilfe.
Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-sterbehilfe-regeln-konflikte-fragen
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