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ÄrzteTag: Wo sehen Sie Datenschutzlücken bei der ePA, Professor Kelber?

An einen Stapel Dokumente ist eine Lupe gelehnt.

Über die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird seit einigen Tagen heftig gestritten. Genauer gesagt, über den Datenschutz in der Akte im speziellen und im sogenannten Patientendatenschutzgesetz im allgemeinen.

Hier hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber angedroht, falls das Patientendatenschutzgesetz mit den Vorgaben zur ePA so kommt, wie es bisher beschlossen ist, dann würde er den Krankenkassen eine aufsichtsrechtliche Anweisung geben. Und zwar sollen sie dann die Versicherten explizit davor warnen, dass die ePA nicht vollständig konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist. Wo genau setzt seine Kritik am Datenschutz an? Wie könnten die Lücken geschlossen werden? Und kann die ePA dann überhaupt noch pünktlich im nächsten Jahr an den Start gehen? Das erläutert Deutschlands oberster Datenschützer, Professor Ulrich Kelber, im Podcast-Gespräch.

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