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Hemmes mathematische Rätsel: Wie lässt sich der korrekte Preis errechnen?

Brot und Brötchen in großer Vielfalt

Für Speisen, die man in Cafés und Restaurants kauft und auch dort verzehrt, wird eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben, kauft man sie dort nur und nimmt sie mit nach Hause, beträgt die Mehrwertsteuer jedoch nur 7 Prozent. Während der Coronakrise im Jahr 2020 wurde die Mehrwertsteuer für in Cafés und Restaurants verzehrte Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Januar 2024 gelten jedoch wieder die vor der Coronakrise gültigen Mehrwertsteuersätze. Eine Großbäckerei, die im Raum Aachen viele Filialen betreibt, informierte im Januar 2024 ihre Kundinnen und Kunden mit Aufstellern auf den Tresen über die wieder geänderten Mehrwertsteuersätze. Auf den Aufstellern konnte man lesen, dass außer Haus ein Backeibrötchen mit Bacon einschließlich einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent genau 2,80 Euro kostet und im Haus einschließlich einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent genau 3,14 Euro. Schaut man sich die Zahlen genauer an, kann man vermuten, die Bäckerei habe fälschlicherweise so gerechnet: Von 7 Prozent bis 19 Prozent fehlen noch 12 Prozent, also muss das Backeibrötchen im Haus 2,80 Euro · 1,12 = 3,136 Euro ≈ 3,14 Euro kosten. Angenommen, der Außer-Haus-Preis mit einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent wäre korrekt berechnet worden, wie viel dürfte dann das Backeibrötchen im Café tatsächlich kosten?

Wir bezeichnen den Nettopreis des Backeibrötchens mit N, den Bruttopreis mit 7 Prozent Mehrwertsteuer mit B7 und den mit 19 Prozent Mehrwertsteuer mit B19. Im Prinzip hat die Bäckerei ja gar nicht falsch gedacht: Wenn der Brötchenpreis schon 7 Prozent Mehrwertsteuer enthält, fehlen bis zu 19 Prozent noch 12 Prozent. Der Fehler war allerdings, als Grundwert für die 12 Prozent den Bruttopreis B7 zu nehmen und nicht den Nettopreis N. Der Nettopreis beträgt N = B7/1,07. Daraus ergibt sich B19 = N · 1,19 = B7/1,07 · 1,19. Bei einem Außer-Haus-Preis von 2,80 Euro hätte das Brötchen in dem Café nur 3,11 Euro kosten dürfen. Die Bäckerei hatte also ihren Kundinnen und Kunden für das Brötchen 3 Cent zu viel berechnet.

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