Die Verfassung des Internets
Die anfängliche — teilweise euphorisch, teilweise mit Entsetzen geäußerte — Ansicht, das Internet sei der ideale Ort für wahre Anarchie, da es sich automatisch jeglicher staatlicher Kontrolle entziehe, ist mittlerweile einer etwas realistischeren Sicht gewichen. Es ist uns inzwischen viel eher bewusst, dass das Internet — wie jedes andere Medium auch — gesteuert werden kann und seinerseits zur massiven Beeinflussung von Menschen benutzt wird. Momentan geht die größte Wirkung auf das Internet von Wirtschaft und Konsum aus, aber laut Lawrence Lessig ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich eine universelle regulierende Instanz etabliert, welche er in Ermangelung einer konkreten Bezeichnung „den Code“ nennt. Der Code befasst sich dabei weniger mit der technischen Realisierung der Kontrollmechanismen im Internet, sondern mit dem rechtlichen und ethischen Rahmen, in welchem diese sich abspielen sollen. Mit juristischen Themenkomplexen wie „Besitz vs. Eigentum“, „Privatsphäre“ und „Meinungsfreiheit“, die im Kontext des globalen Datennetzes aktueller denn je werden, befindet sich der Verfassungsrechtler Lessig auf heimatlichem Terrain. Durch Fallbeispiele gestützt, illustriert er in eindrucksvoller Weise (wenn auch vielleicht manchmal etwas ausschweifend oder zu sehr aus anglo-amerikanischer Perspektive) den Spielraum der noch zu vereinbarenden Internet-Verfassung von scheinbarer, anarchistischer Freiheit über moderate Regulierung bis hin zu totaler Kontrolle.
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