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Ein bemerkenswertes Essay, das ich von Ihrer meines Erachtens leicht "deterministisch" orientierten Redaktion so nicht erwartet habe - möchte ich dennoch einwenden: Will man eine erkenntnistheoretische, metaphysische Deutung aus der Quanten- beziehungsweise Chaostheorie der modernen Physik des 20. Jahrhunderts ziehen, so kann man "guten Willens" folgern, dass Gott den Zufall im Weltgeschehen nicht nur zugelassen, sondern auch gewollt hat, um dort Freiheitsgrade zu ermöglichen. Insofern ist für mich die reine Gnadenlehre ("sola gratia", d.h. allein die Gnade Gottes, nicht auch das Tun des Menschen, ist entscheidend für das menschliche Heil) eines Augustinus und Luthers, welche die katholische und protestantische Kirche des Westens inzwischen gemeinsam anerkennen, die orthodoxe Kirche des Ostens dagegen nie übernommen hat, vor den metaphysischen Erkenntnissen der modernen Physik nicht mehr vertretbar – und auch nicht durch die Worte Jesu Christi zu begründen. Führt diese so genannte Rechtfertigungslehre doch in letzter Konsequenz zur Vorherbestimmung (Prädestination, Determinierung) alles Seienden durch Gott und zur Verneinung der menschlichen Willens- und Handlungsfreiheit, welche letztere andererseits die christliche Religion immer entschieden bejaht hat – entgegen dem Fatalismus anderer Religionen.
Solange solche theologischen Fehldeutungen im Christentum vorherrschen - oder besser: vorgeschrieben werden -, kann ich den "fides et ratio"-Aussagen - im Sinn eines Thomas von Aquin - selbst höchster kirchlicher Würdenträger, wie des Papstes, nicht recht trauen beziehungsweise vertrauen!
hieß ein Mitte der 1970er Jahre populäres Denkspiel (zu Deutsch "Superhirn") mit dem Ziel einen versteckten Farbkode zu erschließen, zu dem im Lauf des Spiels vermehrt Hinweise gegeben wurden.
"Dieses Spiel ist bei gewisser Betrachtung ein Glücksspiel" bemerkte ich seinerzeit zu einem Kommilitonen. Er verstand sofort: Die gegebenen Hinweise seien "Constraints", für die zu (fast) jedem Zeitpunkt mehrere konsistente Lösungen (also verträgliche Farbkodes) existierten. Diese Lösungen konnte man durch Brute-Force-Algorithmen (ein wirkliches "Denken" findet dabei nicht statt) berechnen. Der Glücksspielaspekt tritt genau dann auf, wenn man sich zwischen zwei oder mehr konsistenten Lösungen entscheiden muss: Es liegen nun keine weiteren Informationen vor, man kann (besser: muss) jetzt also "würfeln, für welchen der Kodes man sich entscheidet.
Ich denke, das ist genau die Situation, in der sich der Hermeneutiker befindet. Bis zu diesem Punkt ist er durchaus "wissenschaftlich" vorgegangen. In der Art und Weise, wie er sich entscheidet, verlässt er die Wissenschaft, er wird - von außen betrachtet - zum Glücksspieler. In seiner Innensicht beruft er sich jetzt auf die tradierte Offenbarung, die er - aus emotionalen Gründen - für wahr hält. Weitere Informationen gibt es nicht.
Ein Wissenschaftler, der diesen Namen verdient, wird alle Optionen (im obigen Bild: alle noch zulässigen Farbkodes) als gleichberechtigt stehen lassen. Er wird, in guter Tradition, eine Entscheidung erst dann treffen, wenn sie getroffen werden muss. (Die verschiedenen "friedlich koexistierenden" Weltmodelle in der Physik geben davon ein beredtes Zeichen.)
Es gibt einen zweiten Aspekt zur Widerspruchsreduktion via einer formalen Theorie im Artikel, der prima facie gut aussieht, dann aber im Abstrakten (Belanglosen) stecken bleibt. Die Angabe eines Modells einer solchen formalen Theorie erfordert eine Interpretation aller Objekte, Prädikate etc. Wenn in diesem Zusammenhang hier also explizit ein Modell der "Trinitätslehre"(!) postuliert wird, dann würde es hier sicher mehr als einen Leser geben, der ein wenig "elektrisiert" mit "Spannung" mehr über ein solches Modell erfahren würde (wie also das "ist Gott"-Prädikat und das "ist Person"-Prädikat genau aussehen soll - in der formalen Theorie).
Einige Bemerkungen zum sich anschließenden Streitgespräch zwischen Voland und Löffler (ohne auch hier auf alle Aspekte einzugehen).
Zweimal macht Löffler eine Aussage zur "zweiten Schicht" unserer "kognitiven Verfassung":
1. dass Gegenstände nicht plötzlich ihre Eigenschaften verandern...sei nicht empirisch überprüfbar. (Und etws später:) 2. Alles was existiert, sind Felder, Teilchen oder andere materielle Phänomene. Das ist aber keine wissenschaftliche Aussage mehr...
Beim zweiten Mal sagt er es (für Voland) mindestens einmal zu viel. (Ich persönlich hätte es Löffler schon beim ersten Mal nicht durchgehen lassen.)
Solche Aussagen sind (nach allen Standards) falsifizierbare Aussagen, was (zumindest die katholische Kirche) operationell immer dann ausnutzt, wenn sie Wunder(!) postuliert.
Es ist in diesem Zusammenhang auch eine durch und durch naturwissenschaftliche Frage, ob sich ein Problem naturwissenschaftlich behandeln lässt. Schon bei der Frage nach der absoluten Ununterscheidbarkeit von Mikroteilchen haben wir es doch mit einem Problem zu tun, auf den der Ausspruch Nils Bohrs zutreffen würde: "Wenn ich das einem Philosophen erzählen würde, würde er es nicht glauben." (Geäußert beim Spülen von schmutzigen Geschirr mit schmutzigen Wasser.)
In einem spricht Voland mir aus der "Seele": Es gibt keinen Sinn des Universums. Es gibt keinen Sinn des Lebens und auch keinen Sinn des Leidens."
Aber Vorsicht!
Das ist nicht nihilistisch gemeint. Diese Aussage sollte so verstanden werden, dass wir nicht im Rahmen eines totalen (totalitären) Sinnkonzepts leben, sondern frei unseren Sinn definieren dürfen. Ich würde dies auch nicht als "Verdammung zur Freiheit" lesen - wenn wir uns denn als Erwachsene sehen (wollen). Ein Kind darf noch sagen: "Muss ich heute tun, was ich tun will?" Aber wollen wir das (geistige) Kindheitsstadium nicht doch irgendwann einmal abschließen?
Stellungnahme der Redaktion
Vielleicht haben wir uns hier missverstanden: Zu (1) Natürlich gibt's Gegenstände zuhauf, die ab und zu ihre Eigenschaften verändern. Aber der Witz ist, dass uns das nur deshalb auffällt, weil wir stillschweigende Gleichförmigkeits- und Stabilitätsannahmen bezüglich der Natur machen. Wissenschaft beruht auf einem ganzen Bündel solcher Annahmen, die nicht im engeren Sinn empirisch testbar sind. Und dennoch sind sie natürlich völlig rational. Zu (2): Ich fürchte, Sie irren sich. "Falsifizierbar" in einem strikten Sinn (wie etwa nach Popper: Durch mindestens eine fehlgehende empirische Prognose plus das Vorhandensein einer besseren Erklärungshypothese) kann so etwas schon deshalb nicht sein, weil eine solche Falsifikation immer innerhalb der Theorien und Methodik einer Wissenschaft stattfindet. Wer dagegen die These aufstellt, dass das ontologische Inventar einer bestimmten Wissenschaftsdisziplin identisch mit allem sei, was überhaupt existiert, der macht keine Behauptung mehr, die innerhalb dieser Disziplin zu rechtfertigen wäre. Daher mein Vorschlag, solche Thesen lieber der metaphysischen Einbettung der Wissenschaft zuzurechnen. Das schließt aber nicht aus, dass man über die Tragfähigkeit solcher Einbettungen nicht rational diskutieren könnte; und so gibt es eine ausgedehnte Anti-/Naturalismus-Debatte in der Philosophie.
Glaube versus Vernunft gehört nicht in das Spektrum der Wissenschaft, sondern in das Ballett der Denkfiguren. Dass die Theologie zum Gründungskanon der Universitäten gehört, ist kein Gegenargument. Theologen beschäftigen sich ungern mit der Frage, wann Gott in seiner unendlichen Güte die Entscheidung gefällt hat, das Säugetier Mensch von den anderen Spezies als eine besondere zu trennen. Alle evolutionären Merkmale der Herkunft sind erhalten geblieben, ganz wenige hinzugekommen. Verhalten, Gehirn, Stoffwechsel, DNA alles evolutiv herleitbar, mit offenem Lernpotenzial. Und dann noch die zahlreichen auserwählten Völker, aber andere nicht. Alles Verhalten herleitbar und plötzlich, irgendwann, wurde es zur Sünde. In der Geschichte der Religionen zeigen Gottes Befehle geradezu beispielhaft evolutiv Richtungslosigkeit. Und immer gab es Hermeneutiker und in deren Gefolge Dogmatiker bis hinunter zum Gemeindeaufpasser, die das alles zum Glauben verdichtet haben, der zahllosen Menschen Gottes Gnade nicht angedeihen ließ. Stattdessen in tiefstes Unglück stieß. Gelehrte Semantik macht das nicht leichter verdaubar. Mehr Text zur Windenergie wäre hilfreicher gewesen.
"Wir haben durch die W-Besoldung einen herben Rückschlag erlitten, was unsere Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich einerseits mit den Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland angeht, aber auch, was den Wettbewerb mit der Industrieforschung angeht. Viele gerade der besten jüngeren Leute gehen heute in die Wirtschaft oder in die Industrie, weil sie dort schlichtweg besser bezahlt werden."
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die möglichen Verbesserungen, die der Deutsche Hochschulverband zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat, sind in Teilen sehr allgemein gehalten (nicht in allen). Ich verstehe, wenn dies notwendig war in dieser Form, zu diesem Anlass.
Ich erlaube mir, mich dem Problem von der anderen Seite zu näheren und folgende Forderungen als fünf neuralgische Punkte für den schon qualifizierten Nachwuchs spezifisch für die Projektleitung zu stellen:
1. Projektleiter dürfen für die Laufzeit ihrer eigenen Projekte (zumindest erstmalig) befristet werden [Eigenverantwortung]. 2. Potentiellen Projektleitern in Verbundprojekten wird eine dreimonatige Weiterbeschäftigung garantiert im Fall der Nichtbewilligung [Angemessene Ausfallfrist]. 3. Befristete Projektleiter dürfen Fördermittel bedingungslos mitnehmen [categorical money follows researcher]. 4. Einstellungsvorzug auf Haushaltsstellen für Projektleiter bei gleicher Qualifikation ggf. befristet [Vorzug]. 5. Zum Zweck der Projektleitung dürfen Beschäftigungsverhältnisse in den Grauzonen der Landeshochschulgesetze und im Landesbeamtenrecht nicht ausgespielt werden [Zweckkonforme Anstellung].
Jeder dieser fünf Punkte würde die Position des Nachwuchses stärken. Kombiniert würden sie, denke ich, eine faire "Waffengleichheit" schaffen. Sie tragen auch der Tatsache Rechnung, das Projektmittel heute eine andere Rolle spielen als noch vor 10 Jahren und Nachwuchs nicht auf Projektstellen abgeschoben werden sollte (zZ im WissZeitVG) sondern diese verantwortlich leiten können muss (Änderung des WissZeitVG).
Ich will am konkreten Beispiel die Zielführung jedes dieser fünf Punkte verständlich aufzeigen. Denn auf den ersten Blick müssen sie fast schon kurios erscheinen. Das Beispiel dient evtl. auch, um eine weitere Argumentation zu unterfüttern. Es zeigt, wo u.a. bisher der verantwortungsvolle Umgang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterbleibt.
Vorab: Mein Vorschlag bleibt weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. Nicht das ich diese nicht auch begrüße; die von Frau Sibylle Schwantag (GEW) oben angesprochenen ersten vier Punkte kann ich unterschreiben (nur zu Punkt 5 habe ich mir keine Meinung gebildet).
Die von mir hier genannten fünf Punkte sind geeignet, das Machtverhältnis im Kampf der Hochschule gegen den Nachwuchs – schlimm, dass ich es so nennen muss – am Ende seiner Qualifizierungsphase auszugleichen und einen fairen Wettbewerb erstmals zu ermöglichen. Damit wäre vielleicht alles erreicht, war zu erreichen wünschenswert ist, zumindest für die Gruppe, die Vollmitglied des Lehrkörpers werden und nicht im Mittelbau verbleiben will. Das mag naiv sein, wenn ich die "Gemengelage" bedenke im vorherigen Kommentar (mein Kommentar hier hat sich überschnitten). Jedenfalls ist das nur ein Aspekt eines größeren Problems. Ich kenne viele, die wollen verhandeln aber nicht betteln.
Mein Beispiel ist in den genannten Aspekten stereotypisch, unberührt davon sind Besonderheiten gegeben. Ich versuche weitestgehend diese außen vor zu lassen.
Fallbeispiel zur Erläuterung der fünf genannten Forderungen:
Der für mich wirklich bedenkliche Abschnitt meiner Befristungskette fing erst nach meiner Qualifikationsphase an. Ich hatte weit über ein Dutzend Arbeitsverträge vorher, aber davon rede ich hier nicht. Damit hatte ich persönlich zum Glück nie ein Problem.
Nach Studium, Promotion und etwas über 2+4 Jahren PostDoc-Zeit in UK und Deutschland wechselte ich zum achten mal den Ort, zum ersten mal als Familienvater. Meine Frau ist ebenfalls Wissenschaftlerin. Da ist Verständnis gegeben.
Die Dauer meines neuen Arbeitsvertrages: 6 Monate, die Restlaufzeit in einem Sonderforschungsbereich (SFB). Eine weitere Anstellung war anfangs nicht geplant. Man musste die Mittel ausgeben. Insofern war diese Laufzeit völlig in Ordnung für mich. Jeder hatte einen Vorteil. Ich kam auch nicht als "Bittsteller", denn ich brachte zu meinem neuen Arbeitgeber die gleiche Drittmittel-Stelle in Form einer DFG-Sachbeihilfe noch zusätzlich mit. Man nennt das "money follows researcher", da ist es leichter eine Stelle zu bekommen. Man hat eine gewisse Augenhöhe und das ist gut so.
Nach 2 der 6 Monaten war erfreulicherweise klar: ich sollte unbedingt in der nächsten und letzten Förderperiode des SFBs weiter mitarbeiten. Ab diesen Zeitpunkt war in meinen Augen eine verantwortungsvolle Personalplanung nun nicht mehr gegeben: Als Projektleiter konnte ich nicht fungieren, denn dann hätte ich a) nicht von den Projektmitteln bezahlt werden dürfen (DFG-Regularien) und b) wäre Projektleitung keine Qualifikationsstelle zu diesem Zeitpunkt mehr. Paradoxerweise, durfte ich mich umgekehrt als PostDoc auf dieser vollen Projektstelle auch nicht in der Lehre weiterqualifizieren (DFG-Regularien) (Ich hatte zuvor nur Vorlesungen in Biologie gehalten, leider nicht in Physik, dieses wäre schon hilfreich gewesen, jenes wurde mir zum Nachteil ausgelegt).
1. Forderung [Eigenverantwotung]: Projektleiter dürfen für die Laufzeit auch befristet werden, selbst wenn sie aus dem Etat der Hochschule finanziert werden, also die selbstständige Projektleitung wird Befristungsgrund im WissZeitVG, Lehre ist optional.
Diesen Punkt muss man unbedingt mit Punkt 3 in Verbindung sehen. Und man kann ihn auf eine einmalige Option beschränken inklusive Tenure-track. Dann aber wäre es fair, denke ich.
Immerhin, ich war namentlich genannt im Projektantrag. Die Verlängerung meines Vertrages erfolgte aber erst nach Bewilligung, d.h. nur wenige Tage vor Ablauf des aktuellen Arbeitsvertrages. Risikoverteilung in Falle eines Scheiterns des Verbundes: absolut einseitig.
2. Forderung [Mindestlaufzeit Plus Ausfallfrist]: Projektleiter (und namentlich im Antrag genannte Projektmitarbeiter) müssen für den Fall der Nichtförderung mindestens 3 Monate weiter beschäftigt werden, wenn sie zuvor schon angestellt waren, im übertragenen Sinn also eine minimale "Kündigungsfrist" (Befristungsgrund: laufender Antrag auf Projektleitung bzw. -mitarbeit, vgl. 1.).
Zwei Jahre später, also ein Jahr vor meines nun aktuellen Vertragsendes (ich bekam den Vertrag über die volle Laufzeit von drei Jahren; bei einem Antrag, den man in wesentlichen Zügen mitgeschrieben hat, ist das zum Glück üblich) wurde ich gefragt, ob ich bei einem Graduiertenkolleg und zwei neuen Verbundprojekten weiter mitarbeiten und mein eigenes, sehr spezifisches Forschungsthema dort einbringen will. Hier ist Vorsicht für Projektleiter geboten, den "money follows researcher" gilt im Kolleg und Verbund nicht immer. Man legt sich also wirklich langfristig fest.
3. Forderung: "Money follows researcher" gilt grundsätzlich bei allen befristeten Projektleitern. Auch aus einem Verbund dürfen Teilprojekte "herausgerissen" werden, was faktisch mit dem Weggang sowieso passiert, bilanztechnisch aber bisher die Hochschule nicht stört. Ein Punkt der eigentlich an die Adresse der DFG gerichtet ist.
Mir wurde gesagt, ich könne aufgrund der 12-Jahres-Regelung des WissZeitVG noch ein halbes Jahr aus dem Etat der Hochschule finanziert werden, um diesen neuen SFB-Teilantrag zu schreiben und eine eigene Gruppe aufzubauen. So sollte bis zum neuen Förderbeginn die Zeit überbrückt werden. Das stellte sich am Tag der Vertragsunterzeichnung als falsch heraus. Zum ersten mal in meinem über 15 Jahre andauernden Arbeitsleben war ich arbeitslos, von – wortwörtlich – heute auf morgen, für immerhin 20 Tage. Ich wurde dann als Gastdozent eingestellt, um nun zusätzlich 8 SWS Lehre zu leisten und den Antrag zu schreiben, dafür mit 600Euro weniger Gehalt als zuvor schon fest zugesagt wurde. Ein halbes Jahr lang, länger nicht, hieß es.
Ab Projektlaufzeit sollte es in Form einer eigenen Nachwuchsforschergruppe weiter gehen. Hausberufungsverbot (sic), Altersbeschränkung und angebliche Intransparenz in einer Ausschreibung (alle drei Punkte hanebüchener Unsinn, dafür umso wirkungsvoller in Form eines Vetos durchgesetzt) verhinderten diesmal diesen Vertragsabschluss, der, wie der vorherige, in der Personalabteilung zur Unterschrift nach einstimmigen Institutsratsbeschluss über Monaten bereit lag. Dabei sollte ein Einstellungsverbot (es war keine Berufung) bei zwingend befristen Stellen umgekehrt gehandhabt werden: Bewerber aus dem eigenen Stall, die sogar schon weitere Projektleitungen durchführen (und nicht mal an dieser Hochschule promoviert wurden) sollte eine eigene Projektleitung zum Vorteil gereichen (bei ansonsten gleicher Qualifikation) und nicht dreiste Unterstellungen gemacht werden. Das pervertiert den ursprünglichen Sinn des Hausberufungsverbot. (Man sehe mir meine Ausführlichkeit in diesem Punkt nach, aber er ist sehr gut geeignet die fehlende Logik des Systems offen zu legen. Viele erleben ähnlich verquere und beliebige "Argumente", siehe Zitat von Frau Schwantag: "unbefristete Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser". Darum geht es hier.)
4. Forderung [Vorzug]: Projektleitung ist bei befristeten Stellenauschreibungen, die selbstbestimmtes Forschen und Lehren ermöglichen, als Vorteil zu werten (Einstellungspflicht bei gleicher Qualifikation).
(Dies ist in UK sogar bei unbefristeten Stellenauschreibungen Pflicht an Hochschulen!)
Heute bin ich immer noch als Gastdozent tätig. Und dafür gibt es nur einen Grund: weil diese Alternative im BerlHG verfügbar war. Mit einer Gesamtlaufzeit von viereinhalb Jahren und einem monatlichen (außertariflichen) Bruttoverlust von über 800Euro verglichen zu dem Tariflohn, den ich mittlerweile bekäme, wenn ich mich selber auf einer meiner eingeworbenen Stellen anstellen dürfte (neben den Verbundprojekten leite ich weitere Drittmittelprojekte), ist das nur eine der Schildbürgergeschichten, die das WissZeitVG schreibt.
5. Forderung [Zweckkonform]: Jedwede Umgehungen des WissZeitVG durch Grauzonen in den Landeshochschulgesetzen und Landesbeamtenrecht zum hauptsächlichen Zweck der Projektleitung strikt untersagen.
Jeder dieser 5 Verbesserungsvorschläge würde die Position des wissenschaftlichen Nachwuchses enorm stärken, denn Hochschulen werden selten, wahrscheinlich nie, auf Projekte verzichten und folglich auf Wissenschaftler, die solche erfolgreich einwerben können.
Lieber Herr Kempen, ich erwarte nicht, dass sie mein Fallbeispiel kommentieren, das wäre nicht angemessen. Aber diese fünf Punkte, kurz zusammengefasst:
könnte sich in meinen Augen der Deutsche Hochschulverband zu eigen machen und einfordern. Bei der zunehmenden Bedeutung der Projektförderung sind dies zentrale Punkte für uns. Ich denke, der DHV würde seinen jungen Mitglieder damit ein sehr wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand geben.
Was passieren würde? Ich wage folgendes vorauszusagen: In der Endphase und auch nach abgeschlossener Qualifikationsphase des Nachwuchses – der heute noch immer „der Sache nach ... Assistent“ bleibt ohne eine Berufung, „oft bis ins vierte und fünfte Lebensjahrzehnt hinein“, wie Prof. Kreckel anmerkt [1] – der Nachwuchs also, wird nun die Möglichkeit haben und sie zu nutzen wissen, sich aus diesem Abhängigkeitsverhältnis herauszulösen und statt „als Teil der 'Ausstattung' der Professur verstanden“ [1] zu werden, nun um die Umwandlung einer „Assistenzstelle“ in eine Dauerstelle effektiv verhandeln können, die ihm bei Erfolg selbstbestimmtes Forschen und Lehren ermöglicht.
Mein Appell an die Gesetzgebung und Fördergeber: geben sie uns die Möglichkeit, um unsere Zukunft verhandeln und nicht betteln zu müssen! Wissenschaftler die kämpfen können, brauchen wir. Wissenschaftler die betteln können nicht.
[1] Kreckel, Reinhard, „Universitäre Karrierestruktur als deutscher Sonderweg“. In: Himpele, K./Keller, A./Ortmann, A. (Hg. ), Traumjob Wissenschaft? Karrierewege in Hochschule und Forschung. Bielefeld: C. Bertelsmann 2011, S. 47 – 60.
Ich möchte auf einen Punkt aus dem Artikel hinweisen und dessen Missverständlichkeit hervorheben: [Theologie als Wissenschaft] "Ein Problem dahinter: Es gibt keine allgemein akzeptierte Definition von Wissenschaft.[...] Der Kern des Streits liegt in der so genannten Glaubensbindung [der Theologie]."
Natürlich gibt es im wissenschaftlichen Diskurs unterschiedliche Definitionen wohl eines jeden Begriffs, die Wissenschaft an sich ist da sicherlich keine Ausnahme. Der Absatz täuscht geschickt über seine Auslassungen hinweg. Der Euphemismus der "Glaubensbindung" hat hier wohl Hauptanteil:
Kern einer Definition der Wissenschaft ist vor allem auch die Widerlegbarkeit von Hypothesen. Hypothesen werden aufgestellt und können wie der Name schon andeutet (Unterstellung) widerlegt werden.
Das bedeutet, dass Theologie nie Wissenschaft sein kann, da die Grundhypothese nicht widerlegt werden kann, sonst wäre es keine Theologie mehr.
Auch andere Textstellen deuten darauf hin, dass es sich bei diesem Artikel als alles andere als einer ausgewogenen Abwägung zwischen Vernunft und Glaube handelt. Das Mindeste wäre daher gewesen einen weiteren Einzelartikel mit einer anderen Sichtweise mit anzufügen.
In diesem sehr guten Artikel ist von der Bindung der Theologie an den Glauben die Rede. Doch was ist mit der Bindung des Menschen an die Vernunft? Letztlich muss man immer als "Glaubender" anfangen. Zwar gibt es außerhalb der Theologie ein größeres Widerlegungspotenzial, aber ganz ohne Grundannahmen kommt niemand aus und in diesem Punkt treffen sich Vernunft und Glaube in ihrem wahrem Wesen. Eine Annahme ist dann quasi ein "vernünftiger Glaube". Denn Glauben kann ich nicht widerlegen, auch nicht die Vernunft, wohl aber den "vernünftigen Glauben". Zweifellos sind dies Parallelen zum Bayesschen Wahrscheinlichkeitsbegriff, der schon einmal in Spektrum der Wissenschaft dem Falsifikationismus gegenübergestellt wurde. Tatsächlich ergänzen sich wohl beide Prinzipien in der wissenschaftlichen Arbeit. Inwieweit Theologie nun den harten Kriterien einer Wissenschaft entspricht (auch bezüglich ihrer eigenen Wissenschaftsauffassung) ist wohl kaum endgültig zu entscheiden.
Ein Satz hat mir allerdings besonders gefallen, dem ich nur voll zustimmen kann. "Eine Theologie, die sich tagtäglich der universitären Auseinandersetzung stellen muss, ist für unsere Gesellschaft allemal besser als eine Theologie in einer abgeschotteten Sonderwelt aus Fideismus, Biblizismus, Kreationismus, Traditionalismus oder gar Fundamentalismus."
Ich stimme vollkommen mit Herrn Kempen überein, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Nachwuchsforschenden und -lehrenden notwendig ist, notwendig wäre - jedoch ist ein solcher nicht in Sicht. Im Gegenteil. Die fast grenzenlose Vertragsfreiheit, die das WissZeitVG schafft - nämlich die Freiheit des Arbeitgebers Hochschule, einen Vertrag zu gewähren oder eben nicht, und die Freiheit, ihn ohne jegliche Begründung auf ganz willkürlich kurze Zeitspannen zu terminieren, haben zum derzeitigen Zustand maximaler beruflicher Unsicherheit einer ganzen Generation junger und inzwischen auch mitteljunger/mittelalter WissenschaftlerInnen geführt. Nebeneffekt: Kinder bekommt diese Generation auch kaum mehr - sie kann ihnen keine Zukunft bieten.
Hinzu kommt, dass die Hochschulen die unbefristeten Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es mache sie unflexibel, verkruste sie, schade der Forschung, der Lehre, lege sie auf Jahrzehnte fest usw.
Eine Ursache für den verantwortungslosen Umgang ist leider auch die zunehmende Autonomie von Hochschulleitungen gegenüber ihren Hochschulen. Autonomie bedeutet v. a. auch Budgetverteilungshoheit gegenüber der geleiteten Hochschule. Dieses Budget ist oft durch keinen verlässlichen Stellenplan mehr strukturiert. Für immer kürzer werdende Zeitperioden werden Mittel auf Fächer verteilt, die ihrerseits im Fluss sind und Pseudo-"Marktgesetzen" folgen müssen (politisch gesetzten Subventions-Parametern).
Ein Professor, dem von der Hochschulleitung Geld für eine Mitarbeiterstelle lediglich für zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, um ein Drittmittelprojekt zu generieren, wird einen noch kürzeren Vertrag schließen wollen, um kein "Risiko" einzugehen. Das missachtet gänzlich die Bedürfnisse des Mitarbeiters nach verlässlicher Perspektive (verlässlich kann bedeuten: Zeitraum, der notwendig ist, um eine Promotion zuwege zu bringen). Die Verantwortungslosigkeit liegt jedoch bei der verteilenden Stelle, die ihm das Geld nicht verlässlich zur Verfügung stellt.
Hinzu kommt, dass immer größere Anteile der Budgets den Hochschulen nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Dass dies bei "echten" Drittmitteln so ist, ist allgemein akzeptiert - Hochschulen machen Forschung und Entwicklung für die Industrie, die sich keine eigene FuE-Abteilung leisten kann/will. Dass jedoch auch Steuermittel in immer größerem Umfang nur befristet an die Hochschulen gegeben werden - in Form von Töpfen, Sonderprogrammen, Exzellenz- und sonstigen Initiativen, Projekten und Wettbewerben verschiedenster Art - schafft in den Hochschulleitungen und Personalabteilungen das Bedürfnis, zu befristen bis hin zu den Hausmeistern (vielleicht wird das Laborgebäude ja wieder aufgegeben) und den Sekretariaten (das Forschungsgebiet, das Kolleg, XY könnte wieder geschlossen, die Professur nicht nachbesetzt werden). Dieses durch Unsicherheit der Finanzierung geschaffene maßlose Bedürfnis nach Flexibilität trifft natürlich in weit höherem Maß noch die WissenschaftlerInnen im Mittelbau und beginnt auch Auswirkungen auf die Professuren zu zeigen. (Neuerdings werden manche Verträge auch datiert auf das Ende der Legislaturperiode - bestimmte Finanzierungsarten könnten dann ja wieder wegfallen...)
Zum flexiblen Befristen wird jedes Gesetz genutzt, das dafür herhalten kann, auch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz", das es ermöglicht, Lehrende an Hochschulen für zwei Jahre ohne Angabe eines Sachgrundes zu beschäftigen, jedoch nicht länger (sonst müssten die Verträge entfristet werden; dazu war die Regelung eigentlich gedacht, sie wird jedoch in Hochschulen niemals so angewendet, jedenfalls nicht im Wissenschaftsbereich).
Der Grund der Misere des Nachwuchses ist sicherlich nicht nur die - willkürliche - Begrenzung der Möglichkeit, mit Fristvertrag in Hochschulen zu arbeiten. Die 12-Jahres-Regel ist auch zu sehen als der - klägliche, fehlgeschlagene - Versuch, den Befristungsmissbrauch an den Hochschulen wenigstens zeitlich zu begrenzen und danach zum Abschluss von Dauerverträgen zu zwingen. (Dass in die 12 Jahre, die für eine wiss. Qualifizierung zur Verfügung stehen, alle anderen befristeten Verträge einbezogen werden, die zum Teil gar keine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten, ist ein schrecklicher Irrtum des Gesetzgebers - er wusste da ganz offensichtlich nicht, was er anrichtete!)
So hängt in einer Gemengelage aus befristeten Finanzierungen, inadäquaten gesetzlichen Grundlagen, oft unverantwortlich handelnden "autonomen" Leitungen, machtlosen Gewerkschaften (denen nur das Wort, der Appell zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sie via Gesetz vom Verhandlungstisch ausgeschlossen hat - Tarifsperre), und der gesellschaftlich akzeptierten Überzeugung, "dass Drittmittel gut sind", auch wenn es Steuermittel sind, sehr vieles zusammen.
Fazit: Wo Worte und Appelle der Wohlmeinenden und Klarsichtigen nicht wirksam sind, müssen zwingende Regelungen geschaffen werden.
Ich meine, dass man damit "klein anfangen" soll. Das Klima durch Appelle ändern ist das eine. Das andere wäre die Klarstellung:
1. Promotionsverträge werden vom WissZeitVG gedeckt, sie müssen jedoch promotionsadäquate Laufzeiten haben, z. B. "mindestens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung" (Änderung des WissZeitVG).
2. Bei Drittmittelverträgen muss die Vertragslaufzeit mindestens der Projektlaufzeit entsprechen (Änderung des WisszeitVG).
3. Stellen, auf denen schwerpunktmäßig Lehre oder Hochschulmanagement erbracht wird, können nicht befristet werden, außer nach allgemeinem Arbeitsrecht (Klarstellung im WissZeitVG).
4. Auf die Länder und auf die "autonomen" Hochschulleitungen muss politisch eingewirkt werden, dass sie für den mittleren Kernbereich von Lehre und Forschung einen lehrenden und forschenden Mittelbau auf unbefristeten Stellen schaffen: Akademische Räte/Rätinnen, StudienrätInnen im Hochschuldienst. Diese Stellen haben sich an den nordrhein-westfälischen Neugründungen sehr bewährt - jedoch fielen auch hiervon die meisten der Flexibilisierung zum Opfer.
5. Die Tarifsperre im WisszeitVG ist nicht mehr angemessen, sie muss gestrichen werden.
So ehrenwert die Vorhaben immer wieder sind, Vernunft und Glaube oder Religion und (Natur-)wissenschaft an ihrem jeweils aktuellen Stand zu vergleichen, vielleicht in der Hoffnung eine Seite habe einen entscheidenden Fortschritt gemacht, so unnötig sind sie auch.
Denn wenn es einen allmächtigen Gott gibt, dann sollte er auch allmächtig sein dürfen. Das heißt zum Beispiel, die Physik, die Wissenschaften und die Logik als Ganzes können im Numinosen enthalten sein, etwa als das, was dem Menschen überhaupt erkennbar ist, aber kaum umgekehrt.
Ein solcher Gott kann Schöpfer und Geschöpf, kausal und akausal, logisch und unlogisch gleichermaßen sein. Das ist die Crux der Vernunft und somit steht leider nicht der Gläubige im täglichen Spannungsfeld, sondern der Wissenschaftler oder der Philosoph, der im immer dichter werdenden Netz der menschlichen Erkenntnis, versucht einen letzten Rest an vernünftigen Argumenten für oder wider einer Gottesexistenz zu behalten.
haben Sie vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar zu meinem Beitrag. Der Deutsche Hochschulverband vertritt die Position, dass das Befristungsrecht in der Wissenschaft auch der Erneuerungsfähigkeit der Hochschulen dienen muss. Andererseits muss aus wettbewerblichen Gründen gewährleistet sein, dass der Beruf des Wissenschaftlers eine verlässliche Perspektive hat und attraktiv ist.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet hierzu aus rechtlicher Sicht durchaus einen geeigneten Rahmen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist bei den Arbeitgebern – den Hochschulen und Forschungseinrichtungen – ein akzeptiertes Instrumentarium. Die Nachwuchswissenschaftler erachten den Befristungsrahmen dann als ausreichend, wenn ihnen neben der Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen ausreichend Gelegenheit von den fachvorgesetzten Hochschullehrern für die eigene Qualifizierung gegeben wird. Der Deutsche Hochschulverband hat auch im Rahmen der von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) durchgeführten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Stellungnahme abgegeben. Ich möchte Ihnen die wesentlichen praktischen und rechtlichen Verbesserungsvorstellungen darlegen, die der Deutsche Hochschulverband im Rahmen der durchgeführten Evaluation des BMBF zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat:
1. Es ist ein verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gefordert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet aufgrund der sachgrundlosen Befristung durchaus das rechtliche Instrumentarium, befristete Arbeitsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern zur Qualifizierung abzuschließen. Erschreckend ist, dass – und dies ist auch ein Evaluationsergebnis von HIS – ca. 53 Prozent der befristeten Arbeitsverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweisen. Mit dieser kurzen Laufzeit ist die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse für den Nachwuchs in der Wissenschaft nicht gegeben. Der rechtliche Rahmen, den das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Befristung von Arbeitsverträgen aufzeigt, muss im Rahmen der den Hochschulen und Hochschullehrern obliegenden Fürsorgepflichten für das Nachwuchspersonal noch intensiver genutzt werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob nicht auch längere Laufzeiten aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen oder Drittmittel zulässigerweise abgeschlossen werden können. Unbedingt notwendig ist auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Länder und den Bund, um am Wissenschaftsstandort Deutschland auch zukünftig auf hohem Niveau Forschung und Nachwuchsförderung betreiben zu können.
Die familienfreundliche Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, wonach die Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren im Bereich der Medizin für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind verlängert werden kann, muss von den Einrichtungen noch wesentlich intensiver genutzt werden. Bisher wird nur ein gutes Prozent aller befristeten Arbeitsverträge aufgrund der familienfreundlichen Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen.
2. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber im Wissenschaftszeitvertragsgesetz darauf verzichtet, die Personalkategorien der Nachwuchswissenschaftler explizit festzulegen. Der Bundesgesetzgeber vertritt die Auffassung, dass dies nunmehr die Aufgabe der jeweiligen Hochschulgesetzgeber sei. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz spricht daher bezüglich des personellen Anwendungsbereiches nur vom „wissenschaftlichen und künstlerischen Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer“. Dieses Tatbestandsmerkmal bereitet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Anwendung erhebliche Probleme. So müssen diese in jedem Einzelfall die Anwendung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes anhand des Arbeitsverhältnisses und des übertragenen Aufgabenbereiches bestimmen. Nur wenn die übertragenen wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstleistungen des Personals auch zur Qualifizierung geeignet sind, ist der Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eröffnet. Die Ermittlung des personellen Anwendungsbereiches des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss sich aber – um Transparenz und Rechtssicherheit für die Nachwuchswissenschaftler und für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erreichen – direkt aus dem Gesetzeswortlaut ergeben. Hier muss also der Gesetzgeber noch dringend nachbessern.
Zu Ihrer weiteren Frage der „Befristungsketten“ möchte ich darauf hinweisen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur bei dem Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Anwendung kommt. Wird das wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis auf Zeit beschäftigt, ergeben sich die Befristungsgrenzen aus dem jeweiligen Hochschul- und Beamtenrecht. Bei der Begründung der Beamtenverhältnisse auf Zeit ist häufig keine Höchstbefristungsgrenze – wie sie im Wissenschaftszeitvertragsgesetz beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge vorgesehen ist – zu beachten.
Ich wollte noch hinzufügen, dass keineswegs jeder Professor werden will. Es wäre gut, an der Uni mehr "Studienratstellen" einzuführen - feste Stellen für lecturer, wie auch in England praktiziert. Der so genannte "Mittelbau" wird an der Uni jedoch zunehmend abgeschafft. Bald kann man dort nur noch Professor oder Hausmeister werden, wenn man eine Perspektive haben will.
Der Schlusssatz: „Eine Religion, deren Gott vom Wesen her vernünftig ist, wird sozusagen von ihrer höchsten Instanz her auf ein positives Verhältnis zur Vernunft festgelegt.“ Damit ist dieser Gott beliebig, quasi eine Erfindung, die mit der Zeit evoluiert! Das ist keine solide Basis für eine Religion… Es widersprich sogar jedem theologischen Gedanken. Wenn es keinen Gott gibt, dann ist jede Form von Theologie und Glauben Unsinn, weil Zeit- und Geldverschwendung. Und wenn es einen Gott gibt, dann ist dieser nicht diskutier- und auch nicht interpretierbar. Wenn es z. B. heißt „du sollst nicht töten“, dann ist das eine unverrückbare Voraussetzung für das Himmelreich. Dieser Gott wird, zu gegebener Zeit, entscheiden, ob ich in den Himmel komme oder nicht. Es gibt keine „Cheats“, nach der Art „ich habe mir meinen Glauben nach Abwägung dieses und jenes zurechtgebogen“. Wir meinen zwar, dass wir diesem Gott ins Handwerk pfuschen können. Aber Glaube macht nur Sinn, wenn diese Einschätzung fehlerhaft ist. Warum soll ich denn bitteschön religiös sein, wenn ich doch weiß, dass ich egal was ich tue in den Himmel komme, weil mein Glaube meiner Vorstellung entspricht? Die Vernunft spielt im Glauben keine Rolle. Ein Christlicher Frühling, der mehr Vernunft im Glauben fordert, verdirbt jede Chance auf Erlösung. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, warum wir christlich geprägt sind. Die Religion soll doch auch Werte vermitteln und ein Leitfaden fürs Gute Leben sein. Wo aber bleibt die Glaubensbasis, wenn die Philosophie eines Gottes oder eines Jesus´ so sehr verwässert und mit eigenen, passenden Vorstellungen gespickt wird, dass am Schluss nur die Namen und die Gebete übrig sind? Uns geht es nur darum möglichst bequem in den Himmel zu kommen; Also machen wir den Glauben beliebig. Kurzum: Martin Luther hatte womöglich doch recht!
Die folgenden Sätze wirken abstrakt und theoretisch "Bestimmte Kernaussagen werden in Formeln übersetzt und bilden gemeinsam mit geeigneten Hintergrundannahmen und entsprechender Logik eine formale Theorie. Von dieser lässt sich durch Angabe eines Modells zeigen, dass sie widerspruchsfrei ist." Das Trimöb (Möbiussches Dreikant) zeigt die Widerspruchsfreiheit anhand eines konkreten geometrischen Körpers. http://www.unibuchladen.de/trimoeb http://www.spektrumdirekt.de/sixcms/list.php?page=fe_seiten&article_id=773622&skip=0
Gott wollte den Zufall
19.12.2011, Paul Kalbhen, GummersbachSolange solche theologischen Fehldeutungen im Christentum vorherrschen - oder besser: vorgeschrieben werden -, kann ich den "fides et ratio"-Aussagen - im Sinn eines Thomas von Aquin - selbst höchster kirchlicher Würdenträger, wie des Papstes, nicht recht trauen beziehungsweise vertrauen!
Mastermind
19.12.2011, Hans-Jürgen Steffens"Dieses Spiel ist bei gewisser Betrachtung ein Glücksspiel" bemerkte ich seinerzeit zu einem Kommilitonen. Er verstand sofort: Die gegebenen Hinweise seien "Constraints", für die zu (fast) jedem Zeitpunkt mehrere konsistente Lösungen (also verträgliche Farbkodes) existierten. Diese Lösungen konnte man durch Brute-Force-Algorithmen (ein wirkliches "Denken" findet dabei nicht statt) berechnen. Der Glücksspielaspekt tritt genau dann auf, wenn man sich zwischen zwei oder mehr konsistenten Lösungen entscheiden muss: Es liegen nun keine weiteren Informationen vor, man kann (besser: muss) jetzt also "würfeln, für welchen der Kodes man sich entscheidet.
Ich denke, das ist genau die Situation, in der sich der Hermeneutiker befindet. Bis zu diesem Punkt ist er durchaus "wissenschaftlich" vorgegangen. In der Art und Weise, wie er sich entscheidet, verlässt er die Wissenschaft, er wird - von außen betrachtet - zum Glücksspieler. In seiner Innensicht beruft er sich jetzt auf die tradierte Offenbarung, die er - aus emotionalen Gründen - für wahr hält. Weitere Informationen gibt es nicht.
Ein Wissenschaftler, der diesen Namen verdient, wird alle Optionen (im obigen Bild: alle noch zulässigen Farbkodes) als gleichberechtigt stehen lassen. Er wird, in guter Tradition, eine Entscheidung erst dann treffen, wenn sie getroffen werden muss. (Die verschiedenen "friedlich koexistierenden" Weltmodelle in der Physik geben davon ein beredtes Zeichen.)
Es gibt einen zweiten Aspekt zur Widerspruchsreduktion via einer formalen Theorie im Artikel, der prima facie gut aussieht, dann aber im Abstrakten (Belanglosen) stecken bleibt. Die Angabe eines Modells einer solchen formalen Theorie erfordert eine Interpretation aller Objekte, Prädikate etc. Wenn in diesem Zusammenhang hier also explizit ein Modell der "Trinitätslehre"(!) postuliert wird, dann würde es hier sicher mehr als einen Leser geben, der ein wenig "elektrisiert" mit "Spannung" mehr über ein solches Modell erfahren würde (wie also das "ist Gott"-Prädikat und das "ist Person"-Prädikat genau aussehen soll - in der formalen Theorie).
Einige Bemerkungen zum sich anschließenden Streitgespräch zwischen Voland und Löffler (ohne auch hier auf alle Aspekte einzugehen).
Zweimal macht Löffler eine Aussage zur "zweiten Schicht" unserer "kognitiven Verfassung":
1. dass Gegenstände nicht plötzlich ihre Eigenschaften verandern...sei nicht empirisch überprüfbar.
(Und etws später:)
2. Alles was existiert, sind Felder, Teilchen oder andere materielle Phänomene. Das ist aber keine wissenschaftliche Aussage mehr...
Beim zweiten Mal sagt er es (für Voland) mindestens einmal zu viel. (Ich persönlich hätte es Löffler schon beim ersten Mal nicht durchgehen lassen.)
Solche Aussagen sind (nach allen Standards) falsifizierbare Aussagen, was (zumindest die katholische Kirche) operationell immer dann ausnutzt, wenn sie Wunder(!) postuliert.
Es ist in diesem Zusammenhang auch eine durch und durch naturwissenschaftliche Frage, ob sich ein Problem naturwissenschaftlich behandeln lässt. Schon bei der Frage nach der absoluten Ununterscheidbarkeit von Mikroteilchen haben wir es doch mit einem Problem zu tun, auf den der Ausspruch Nils Bohrs zutreffen würde: "Wenn ich das einem Philosophen erzählen würde, würde er es nicht glauben." (Geäußert beim Spülen von schmutzigen Geschirr mit schmutzigen Wasser.)
In einem spricht Voland mir aus der "Seele": Es gibt keinen Sinn des Universums. Es gibt keinen Sinn des Lebens und auch keinen Sinn des Leidens."
Aber Vorsicht!
Das ist nicht nihilistisch gemeint. Diese Aussage sollte so verstanden werden, dass wir nicht im Rahmen eines totalen (totalitären) Sinnkonzepts leben, sondern frei unseren Sinn definieren dürfen. Ich würde dies auch nicht als "Verdammung zur Freiheit" lesen - wenn wir uns denn als Erwachsene sehen (wollen). Ein Kind darf noch sagen: "Muss ich heute tun, was ich tun will?" Aber wollen wir das (geistige) Kindheitsstadium nicht doch irgendwann einmal abschließen?
Vielleicht haben wir uns hier missverstanden: Zu (1) Natürlich gibt's Gegenstände zuhauf, die ab und zu ihre Eigenschaften verändern. Aber der Witz ist, dass uns das nur deshalb auffällt, weil wir stillschweigende Gleichförmigkeits- und Stabilitätsannahmen bezüglich der Natur machen. Wissenschaft beruht auf einem ganzen Bündel solcher Annahmen, die nicht im engeren Sinn empirisch testbar sind. Und dennoch sind sie natürlich völlig rational. Zu (2): Ich fürchte, Sie irren sich. "Falsifizierbar" in einem strikten Sinn (wie etwa nach Popper: Durch mindestens eine fehlgehende empirische Prognose plus das Vorhandensein einer besseren Erklärungshypothese) kann so etwas schon deshalb nicht sein, weil eine solche Falsifikation immer innerhalb der Theorien und Methodik einer Wissenschaft stattfindet. Wer dagegen die These aufstellt, dass das ontologische Inventar einer bestimmten Wissenschaftsdisziplin identisch mit allem sei, was überhaupt existiert, der macht keine Behauptung mehr, die innerhalb dieser Disziplin zu rechtfertigen wäre. Daher mein Vorschlag, solche Thesen lieber der metaphysischen Einbettung der Wissenschaft zuzurechnen. Das schließt aber nicht aus, dass man über die Tragfähigkeit solcher Einbettungen nicht rational diskutieren könnte; und so gibt es eine ausgedehnte Anti-/Naturalismus-Debatte in der Philosophie.
Freundliche Grüße, Winfried Löffler
Mehr Windenergie, weniger Theologie
19.12.2011, Manfred PetersTheologen beschäftigen sich ungern mit der Frage, wann Gott in seiner unendlichen Güte die Entscheidung gefällt hat, das Säugetier Mensch von den anderen Spezies als eine besondere zu trennen. Alle evolutionären Merkmale der Herkunft sind erhalten geblieben, ganz wenige hinzugekommen. Verhalten, Gehirn, Stoffwechsel, DNA alles evolutiv herleitbar, mit offenem Lernpotenzial. Und dann noch die zahlreichen auserwählten Völker, aber andere nicht. Alles Verhalten herleitbar und plötzlich, irgendwann, wurde es zur Sünde. In der Geschichte der Religionen zeigen Gottes Befehle geradezu beispielhaft evolutiv Richtungslosigkeit. Und immer gab es Hermeneutiker und in deren Gefolge Dogmatiker bis hinunter zum Gemeindeaufpasser, die das alles zum Glauben verdichtet haben, der zahllosen Menschen Gottes Gnade nicht angedeihen ließ. Stattdessen in tiefstes Unglück stieß. Gelehrte Semantik macht das nicht leichter verdaubar.
Mehr Text zur Windenergie wäre hilfreicher gewesen.
Wann folgt der Erkenntnis eine Handlung?
18.12.2011, Klaus Zimmer"Wir haben durch die W-Besoldung einen herben Rückschlag erlitten, was unsere Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich einerseits mit den Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland angeht, aber auch, was den Wettbewerb mit der Industrieforschung angeht. Viele gerade der besten jüngeren Leute gehen heute in die Wirtschaft oder in die Industrie, weil sie dort schlichtweg besser bezahlt werden."
Was ist passiert?
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1575285/
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1579254/
http://www.dradio.de/dlf/programmtipp/kulturgespraech/800864/
Verhandeln nicht betteln: Appell mit fünf Forderungen
17.12.2011, Markus DahlemVielen Dank für Ihre Antwort. Die möglichen Verbesserungen, die der Deutsche Hochschulverband zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat, sind in Teilen sehr allgemein gehalten (nicht in allen). Ich verstehe, wenn dies notwendig war in dieser Form, zu diesem Anlass.
Ich erlaube mir, mich dem Problem von der anderen Seite zu näheren und folgende Forderungen als fünf neuralgische Punkte für den schon qualifizierten Nachwuchs spezifisch für die Projektleitung zu stellen:
1. Projektleiter dürfen für die Laufzeit ihrer eigenen Projekte (zumindest erstmalig) befristet werden [Eigenverantwortung].
2. Potentiellen Projektleitern in Verbundprojekten wird eine dreimonatige Weiterbeschäftigung garantiert im Fall der Nichtbewilligung [Angemessene Ausfallfrist].
3. Befristete Projektleiter dürfen Fördermittel bedingungslos mitnehmen [categorical money follows researcher].
4. Einstellungsvorzug auf Haushaltsstellen für Projektleiter bei gleicher Qualifikation ggf. befristet [Vorzug].
5. Zum Zweck der Projektleitung dürfen Beschäftigungsverhältnisse in den Grauzonen der Landeshochschulgesetze und im Landesbeamtenrecht nicht ausgespielt werden [Zweckkonforme Anstellung].
Jeder dieser fünf Punkte würde die Position des Nachwuchses stärken. Kombiniert würden sie, denke ich, eine faire "Waffengleichheit" schaffen. Sie tragen auch der Tatsache Rechnung, das Projektmittel heute eine andere Rolle spielen als noch vor 10 Jahren und Nachwuchs nicht auf Projektstellen abgeschoben werden sollte (zZ im WissZeitVG) sondern diese verantwortlich leiten können muss (Änderung des WissZeitVG).
Ich will am konkreten Beispiel die Zielführung jedes dieser fünf Punkte verständlich aufzeigen. Denn auf den ersten Blick müssen sie fast schon kurios erscheinen. Das Beispiel dient evtl. auch, um eine weitere Argumentation zu unterfüttern. Es zeigt, wo u.a. bisher der verantwortungsvolle Umgang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterbleibt.
Vorab: Mein Vorschlag bleibt weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. Nicht das ich diese nicht auch begrüße; die von Frau Sibylle Schwantag (GEW) oben angesprochenen ersten vier Punkte kann ich unterschreiben (nur zu Punkt 5 habe ich mir keine Meinung gebildet).
Die von mir hier genannten fünf Punkte sind geeignet, das Machtverhältnis im Kampf der Hochschule gegen den Nachwuchs – schlimm, dass ich es so nennen muss – am Ende seiner Qualifizierungsphase auszugleichen und einen fairen Wettbewerb erstmals zu ermöglichen. Damit wäre vielleicht alles erreicht, war zu erreichen wünschenswert ist, zumindest für die Gruppe, die Vollmitglied des Lehrkörpers werden und nicht im Mittelbau verbleiben will. Das mag naiv sein, wenn ich die "Gemengelage" bedenke im vorherigen Kommentar (mein Kommentar hier hat sich überschnitten). Jedenfalls ist das nur ein Aspekt eines größeren Problems. Ich kenne viele, die wollen verhandeln aber nicht betteln.
Mein Beispiel ist in den genannten Aspekten stereotypisch, unberührt davon sind Besonderheiten gegeben. Ich versuche weitestgehend diese außen vor zu lassen.
Fallbeispiel zur Erläuterung der fünf genannten Forderungen:
Der für mich wirklich bedenkliche Abschnitt meiner Befristungskette fing erst nach meiner Qualifikationsphase an. Ich hatte weit über ein Dutzend Arbeitsverträge vorher, aber davon rede ich hier nicht. Damit hatte ich persönlich zum Glück nie ein Problem.
Nach Studium, Promotion und etwas über 2+4 Jahren PostDoc-Zeit in UK und Deutschland wechselte ich zum achten mal den Ort, zum ersten mal als Familienvater. Meine Frau ist ebenfalls Wissenschaftlerin. Da ist Verständnis gegeben.
Die Dauer meines neuen Arbeitsvertrages: 6 Monate, die Restlaufzeit in einem Sonderforschungsbereich (SFB). Eine weitere Anstellung war anfangs nicht geplant. Man musste die Mittel ausgeben. Insofern war diese Laufzeit völlig in Ordnung für mich. Jeder hatte einen Vorteil. Ich kam auch nicht als "Bittsteller", denn ich brachte zu meinem neuen Arbeitgeber die gleiche Drittmittel-Stelle in Form einer DFG-Sachbeihilfe noch zusätzlich mit. Man nennt das "money follows researcher", da ist es leichter eine Stelle zu bekommen. Man hat eine gewisse Augenhöhe und das ist gut so.
Nach 2 der 6 Monaten war erfreulicherweise klar: ich sollte unbedingt in der nächsten und letzten Förderperiode des SFBs weiter mitarbeiten. Ab diesen Zeitpunkt war in meinen Augen eine verantwortungsvolle Personalplanung nun nicht mehr gegeben: Als Projektleiter konnte ich nicht fungieren, denn dann hätte ich a) nicht von den Projektmitteln bezahlt werden dürfen (DFG-Regularien) und b) wäre Projektleitung keine Qualifikationsstelle zu diesem Zeitpunkt mehr. Paradoxerweise, durfte ich mich umgekehrt als PostDoc auf dieser vollen Projektstelle auch nicht in der Lehre weiterqualifizieren (DFG-Regularien) (Ich hatte zuvor nur Vorlesungen in Biologie gehalten, leider nicht in Physik, dieses wäre schon hilfreich gewesen, jenes wurde mir zum Nachteil ausgelegt).
1. Forderung [Eigenverantwotung]: Projektleiter dürfen für die Laufzeit auch befristet werden, selbst wenn sie aus dem Etat der Hochschule finanziert werden, also die selbstständige Projektleitung wird Befristungsgrund im WissZeitVG, Lehre ist optional.
Diesen Punkt muss man unbedingt mit Punkt 3 in Verbindung sehen. Und man kann ihn auf eine einmalige Option beschränken inklusive Tenure-track. Dann aber wäre es fair, denke ich.
Immerhin, ich war namentlich genannt im Projektantrag. Die Verlängerung meines Vertrages erfolgte aber erst nach Bewilligung, d.h. nur wenige Tage vor Ablauf des aktuellen Arbeitsvertrages. Risikoverteilung in Falle eines Scheiterns des Verbundes: absolut einseitig.
2. Forderung [Mindestlaufzeit Plus Ausfallfrist]: Projektleiter (und namentlich im Antrag genannte Projektmitarbeiter) müssen für den Fall der Nichtförderung mindestens 3 Monate weiter beschäftigt werden, wenn sie zuvor schon angestellt waren, im übertragenen Sinn also eine minimale "Kündigungsfrist" (Befristungsgrund: laufender Antrag auf Projektleitung bzw. -mitarbeit, vgl. 1.).
Zwei Jahre später, also ein Jahr vor meines nun aktuellen Vertragsendes (ich bekam den Vertrag über die volle Laufzeit von drei Jahren; bei einem Antrag, den man in wesentlichen Zügen mitgeschrieben hat, ist das zum Glück üblich) wurde ich gefragt, ob ich bei einem Graduiertenkolleg und zwei neuen Verbundprojekten weiter mitarbeiten und mein eigenes, sehr spezifisches Forschungsthema dort einbringen will. Hier ist Vorsicht für Projektleiter geboten, den "money follows researcher" gilt im Kolleg und Verbund nicht immer. Man legt sich also wirklich langfristig fest.
3. Forderung: "Money follows researcher" gilt grundsätzlich bei allen befristeten Projektleitern. Auch aus einem Verbund dürfen Teilprojekte "herausgerissen" werden, was faktisch mit dem Weggang sowieso passiert, bilanztechnisch aber bisher die Hochschule nicht stört. Ein Punkt der eigentlich an die Adresse der DFG gerichtet ist.
Mir wurde gesagt, ich könne aufgrund der 12-Jahres-Regelung des WissZeitVG noch ein halbes Jahr aus dem Etat der Hochschule finanziert werden, um diesen neuen SFB-Teilantrag zu schreiben und eine eigene Gruppe aufzubauen. So sollte bis zum neuen Förderbeginn die Zeit überbrückt werden. Das stellte sich am Tag der Vertragsunterzeichnung als falsch heraus. Zum ersten mal in meinem über 15 Jahre andauernden Arbeitsleben war ich arbeitslos, von – wortwörtlich – heute auf morgen, für immerhin 20 Tage. Ich wurde dann als Gastdozent eingestellt, um nun zusätzlich 8 SWS Lehre zu leisten und den Antrag zu schreiben, dafür mit 600Euro weniger Gehalt als zuvor schon fest zugesagt wurde. Ein halbes Jahr lang, länger nicht, hieß es.
Ab Projektlaufzeit sollte es in Form einer eigenen Nachwuchsforschergruppe weiter gehen. Hausberufungsverbot (sic), Altersbeschränkung und angebliche Intransparenz in einer Ausschreibung (alle drei Punkte hanebüchener Unsinn, dafür umso wirkungsvoller in Form eines Vetos durchgesetzt) verhinderten diesmal diesen Vertragsabschluss, der, wie der vorherige, in der Personalabteilung zur Unterschrift nach einstimmigen Institutsratsbeschluss über Monaten bereit lag. Dabei sollte ein Einstellungsverbot (es war keine Berufung) bei zwingend befristen Stellen umgekehrt gehandhabt werden: Bewerber aus dem eigenen Stall, die sogar schon weitere Projektleitungen durchführen (und nicht mal an dieser Hochschule promoviert wurden) sollte eine eigene Projektleitung zum Vorteil gereichen (bei ansonsten gleicher Qualifikation) und nicht dreiste Unterstellungen gemacht werden. Das pervertiert den ursprünglichen Sinn des Hausberufungsverbot. (Man sehe mir meine Ausführlichkeit in diesem Punkt nach, aber er ist sehr gut geeignet die fehlende Logik des Systems offen zu legen. Viele erleben ähnlich verquere und beliebige "Argumente", siehe Zitat von Frau Schwantag: "unbefristete Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser". Darum geht es hier.)
4. Forderung [Vorzug]: Projektleitung ist bei befristeten Stellenauschreibungen, die selbstbestimmtes Forschen und Lehren ermöglichen, als Vorteil zu werten (Einstellungspflicht bei gleicher Qualifikation).
(Dies ist in UK sogar bei unbefristeten Stellenauschreibungen Pflicht an Hochschulen!)
Heute bin ich immer noch als Gastdozent tätig. Und dafür gibt es nur einen Grund: weil diese Alternative im BerlHG verfügbar war. Mit einer Gesamtlaufzeit von viereinhalb Jahren und einem monatlichen (außertariflichen) Bruttoverlust von über 800Euro verglichen zu dem Tariflohn, den ich mittlerweile bekäme, wenn ich mich selber auf einer meiner eingeworbenen Stellen anstellen dürfte (neben den Verbundprojekten leite ich weitere Drittmittelprojekte), ist das nur eine der Schildbürgergeschichten, die das WissZeitVG schreibt.
5. Forderung [Zweckkonform]: Jedwede Umgehungen des WissZeitVG durch Grauzonen in den Landeshochschulgesetzen und Landesbeamtenrecht zum hauptsächlichen Zweck der Projektleitung strikt untersagen.
Jeder dieser 5 Verbesserungsvorschläge würde die Position des wissenschaftlichen Nachwuchses enorm stärken, denn Hochschulen werden selten, wahrscheinlich nie, auf Projekte verzichten und folglich auf Wissenschaftler, die solche erfolgreich einwerben können.
Lieber Herr Kempen, ich erwarte nicht, dass sie mein Fallbeispiel kommentieren, das wäre nicht angemessen. Aber diese fünf Punkte, kurz zusammengefasst:
1. Eigenverantwortung.
2. Ausfallfrist.
3. "categorical money follows researcher".
4. Vorzug.
5. Zweckkonformität.
könnte sich in meinen Augen der Deutsche Hochschulverband zu eigen machen und einfordern. Bei der zunehmenden Bedeutung der Projektförderung sind dies zentrale Punkte für uns. Ich denke, der DHV würde seinen jungen Mitglieder damit ein sehr wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand geben.
Was passieren würde? Ich wage folgendes vorauszusagen: In der Endphase und auch nach abgeschlossener Qualifikationsphase des Nachwuchses – der heute noch immer „der Sache nach ... Assistent“ bleibt ohne eine Berufung, „oft bis ins vierte und fünfte Lebensjahrzehnt hinein“, wie Prof. Kreckel anmerkt [1] – der Nachwuchs also, wird nun die Möglichkeit haben und sie zu nutzen wissen, sich aus diesem Abhängigkeitsverhältnis herauszulösen und statt „als Teil der 'Ausstattung' der Professur verstanden“ [1] zu werden, nun um die Umwandlung einer „Assistenzstelle“ in eine Dauerstelle effektiv verhandeln können, die ihm bei Erfolg selbstbestimmtes Forschen und Lehren ermöglicht.
Mein Appell an die Gesetzgebung und Fördergeber: geben sie uns die Möglichkeit, um unsere Zukunft verhandeln und nicht betteln zu müssen! Wissenschaftler die kämpfen können, brauchen wir. Wissenschaftler die betteln können nicht.
[1] Kreckel, Reinhard, „Universitäre Karrierestruktur als deutscher Sonderweg“. In: Himpele, K./Keller, A./Ortmann, A. (Hg. ), Traumjob Wissenschaft? Karrierewege in Hochschule und Forschung. Bielefeld: C. Bertelsmann 2011, S. 47 – 60.
Wieso Theologie keine Wissenschaft ist.
17.12.2011, Daniel Dumke[Theologie als Wissenschaft]
"Ein Problem dahinter: Es gibt keine allgemein akzeptierte Definition von Wissenschaft.[...] Der Kern des Streits liegt in der so genannten Glaubensbindung [der Theologie]."
Natürlich gibt es im wissenschaftlichen Diskurs unterschiedliche Definitionen wohl eines jeden Begriffs, die Wissenschaft an sich ist da sicherlich keine Ausnahme. Der Absatz täuscht geschickt über seine Auslassungen hinweg. Der Euphemismus der "Glaubensbindung" hat hier wohl Hauptanteil:
Kern einer Definition der Wissenschaft ist vor allem auch die Widerlegbarkeit von Hypothesen. Hypothesen werden aufgestellt und können wie der Name schon andeutet (Unterstellung) widerlegt werden.
Das bedeutet, dass Theologie nie Wissenschaft sein kann, da die Grundhypothese nicht widerlegt werden kann, sonst wäre es keine Theologie mehr.
Auch andere Textstellen deuten darauf hin, dass es sich bei diesem Artikel als alles andere als einer ausgewogenen Abwägung zwischen Vernunft und Glaube handelt.
Das Mindeste wäre daher gewesen einen weiteren Einzelartikel mit einer anderen Sichtweise mit anzufügen.
Aufgabe der Wissenschaft, Konsensmöglichkeiten mit Irrsinn herzustellen?
17.12.2011, Michael Müllersehr interessant!
17.12.2011, SanBindung des Menschen an die Vernunft?
16.12.2011, Werner GradwohlDoch was ist mit der Bindung des Menschen an die Vernunft? Letztlich muss man immer als "Glaubender" anfangen. Zwar gibt es außerhalb der Theologie ein größeres Widerlegungspotenzial, aber ganz ohne Grundannahmen kommt niemand aus und in diesem Punkt treffen sich Vernunft und Glaube in ihrem wahrem Wesen.
Eine Annahme ist dann quasi ein "vernünftiger Glaube". Denn Glauben kann ich nicht widerlegen, auch nicht die Vernunft, wohl aber den "vernünftigen Glauben".
Zweifellos sind dies Parallelen zum Bayesschen Wahrscheinlichkeitsbegriff, der schon einmal in Spektrum der Wissenschaft dem Falsifikationismus gegenübergestellt wurde. Tatsächlich ergänzen sich wohl beide Prinzipien in der wissenschaftlichen Arbeit.
Inwieweit Theologie nun den harten Kriterien einer Wissenschaft entspricht (auch bezüglich ihrer eigenen Wissenschaftsauffassung) ist wohl kaum endgültig zu entscheiden.
Ein Satz hat mir allerdings besonders gefallen, dem ich nur voll zustimmen kann.
"Eine Theologie, die sich tagtäglich der universitären Auseinandersetzung stellen muss, ist für unsere Gesellschaft allemal besser als eine Theologie in einer abgeschotteten Sonderwelt aus Fideismus, Biblizismus, Kreationismus, Traditionalismus oder gar Fundamentalismus."
an Herrn Kempen und Herrn Dahlem
16.12.2011, S. SchwantagHinzu kommt, dass die Hochschulen die unbefristeten Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es mache sie unflexibel, verkruste sie, schade der Forschung, der Lehre, lege sie auf Jahrzehnte fest usw.
Eine Ursache für den verantwortungslosen Umgang ist leider auch die zunehmende Autonomie von Hochschulleitungen gegenüber ihren Hochschulen. Autonomie bedeutet v. a. auch Budgetverteilungshoheit gegenüber der geleiteten Hochschule. Dieses Budget ist oft durch keinen verlässlichen Stellenplan mehr strukturiert. Für immer kürzer werdende Zeitperioden werden Mittel auf Fächer verteilt, die ihrerseits im Fluss sind und Pseudo-"Marktgesetzen" folgen müssen (politisch gesetzten Subventions-Parametern).
Ein Professor, dem von der Hochschulleitung Geld für eine Mitarbeiterstelle lediglich für zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, um ein Drittmittelprojekt zu generieren, wird einen noch kürzeren Vertrag schließen wollen, um kein "Risiko" einzugehen. Das missachtet gänzlich die Bedürfnisse des Mitarbeiters nach verlässlicher Perspektive (verlässlich kann bedeuten: Zeitraum, der notwendig ist, um eine Promotion zuwege zu bringen). Die Verantwortungslosigkeit liegt jedoch bei der verteilenden Stelle, die ihm das Geld nicht verlässlich zur Verfügung stellt.
Hinzu kommt, dass immer größere Anteile der Budgets den Hochschulen nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Dass dies bei "echten" Drittmitteln so ist, ist allgemein akzeptiert - Hochschulen machen Forschung und Entwicklung für die Industrie, die sich keine eigene FuE-Abteilung leisten kann/will. Dass jedoch auch Steuermittel in immer größerem Umfang nur befristet an die Hochschulen gegeben werden - in Form von Töpfen, Sonderprogrammen, Exzellenz- und sonstigen Initiativen, Projekten und Wettbewerben verschiedenster Art - schafft in den Hochschulleitungen und Personalabteilungen das Bedürfnis, zu befristen bis hin zu den Hausmeistern (vielleicht wird das Laborgebäude ja wieder aufgegeben) und den Sekretariaten (das Forschungsgebiet, das Kolleg, XY könnte wieder geschlossen, die Professur nicht nachbesetzt werden). Dieses durch Unsicherheit der Finanzierung geschaffene maßlose Bedürfnis nach Flexibilität trifft natürlich in weit höherem Maß noch die WissenschaftlerInnen im Mittelbau und beginnt auch Auswirkungen auf die Professuren zu zeigen. (Neuerdings werden manche Verträge auch datiert auf das Ende der Legislaturperiode - bestimmte Finanzierungsarten könnten dann ja wieder wegfallen...)
Zum flexiblen Befristen wird jedes Gesetz genutzt, das dafür herhalten kann, auch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz", das es ermöglicht, Lehrende an Hochschulen für zwei Jahre ohne Angabe eines Sachgrundes zu beschäftigen, jedoch nicht länger (sonst müssten die Verträge entfristet werden; dazu war die Regelung eigentlich gedacht, sie wird jedoch in Hochschulen niemals so angewendet, jedenfalls nicht im Wissenschaftsbereich).
Der Grund der Misere des Nachwuchses ist sicherlich nicht nur die - willkürliche - Begrenzung der Möglichkeit, mit Fristvertrag in Hochschulen zu arbeiten. Die 12-Jahres-Regel ist auch zu sehen als der - klägliche, fehlgeschlagene - Versuch, den Befristungsmissbrauch an den Hochschulen wenigstens zeitlich zu begrenzen und danach zum Abschluss von Dauerverträgen zu zwingen. (Dass in die 12 Jahre, die für eine wiss. Qualifizierung zur Verfügung stehen, alle anderen befristeten Verträge einbezogen werden, die zum Teil gar keine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten, ist ein schrecklicher Irrtum des Gesetzgebers - er wusste da ganz offensichtlich nicht, was er anrichtete!)
So hängt in einer Gemengelage aus befristeten Finanzierungen, inadäquaten gesetzlichen Grundlagen, oft unverantwortlich handelnden "autonomen" Leitungen, machtlosen Gewerkschaften (denen nur das Wort, der Appell zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sie via Gesetz vom Verhandlungstisch ausgeschlossen hat - Tarifsperre), und der gesellschaftlich akzeptierten Überzeugung, "dass Drittmittel gut sind", auch wenn es Steuermittel sind, sehr vieles zusammen.
Fazit: Wo Worte und Appelle der Wohlmeinenden und Klarsichtigen nicht wirksam sind, müssen zwingende Regelungen geschaffen werden.
Ich meine, dass man damit "klein anfangen" soll. Das Klima durch Appelle ändern ist das eine. Das andere wäre die Klarstellung:
1. Promotionsverträge werden vom WissZeitVG gedeckt, sie müssen jedoch promotionsadäquate Laufzeiten haben, z. B. "mindestens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung" (Änderung des WissZeitVG).
2. Bei Drittmittelverträgen muss die Vertragslaufzeit mindestens der Projektlaufzeit entsprechen (Änderung des WisszeitVG).
3. Stellen, auf denen schwerpunktmäßig Lehre oder Hochschulmanagement erbracht wird, können nicht befristet werden, außer nach allgemeinem Arbeitsrecht (Klarstellung im WissZeitVG).
4. Auf die Länder und auf die "autonomen" Hochschulleitungen muss politisch eingewirkt werden, dass sie für den mittleren Kernbereich von Lehre und Forschung einen lehrenden und forschenden Mittelbau auf unbefristeten Stellen schaffen: Akademische Räte/Rätinnen, StudienrätInnen im Hochschuldienst. Diese Stellen haben sich an den nordrhein-westfälischen Neugründungen sehr bewährt - jedoch fielen auch hiervon die meisten der Flexibilisierung zum Opfer.
5. Die Tarifsperre im WisszeitVG ist nicht mehr angemessen, sie muss gestrichen werden.
Sibylle Schwantag, GEW, Universität Siegen
Die Wahrheit und ihr Rest
16.12.2011, NuminologeDenn wenn es einen allmächtigen Gott gibt, dann sollte er auch allmächtig sein dürfen. Das heißt zum Beispiel, die Physik, die Wissenschaften und die Logik als Ganzes können im Numinosen enthalten sein, etwa als das, was dem Menschen überhaupt erkennbar ist, aber kaum umgekehrt.
Ein solcher Gott kann Schöpfer und Geschöpf, kausal und akausal, logisch und unlogisch gleichermaßen sein.
Das ist die Crux der Vernunft und somit steht leider nicht der Gläubige im täglichen
Spannungsfeld, sondern der Wissenschaftler oder der Philosoph, der im immer dichter
werdenden Netz der menschlichen Erkenntnis, versucht einen letzten Rest an vernünftigen Argumenten für oder wider einer Gottesexistenz zu behalten.
Antwort an Markus Dahlem
16.12.2011, Bernhard Kempenhaben Sie vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar zu meinem
Beitrag. Der Deutsche Hochschulverband vertritt die Position, dass das
Befristungsrecht in der Wissenschaft auch der Erneuerungsfähigkeit der
Hochschulen dienen muss. Andererseits muss aus wettbewerblichen Gründen
gewährleistet sein, dass der Beruf des Wissenschaftlers eine
verlässliche Perspektive hat und attraktiv ist.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet hierzu aus rechtlicher Sicht
durchaus einen geeigneten Rahmen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
ist bei den Arbeitgebern – den Hochschulen und Forschungseinrichtungen –
ein akzeptiertes Instrumentarium. Die Nachwuchswissenschaftler erachten
den Befristungsrahmen dann als ausreichend, wenn ihnen neben der
Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen ausreichend
Gelegenheit von den fachvorgesetzten Hochschullehrern für die eigene
Qualifizierung gegeben wird. Der Deutsche Hochschulverband hat auch im
Rahmen der von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS)
durchgeführten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im
Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine
Stellungnahme abgegeben. Ich möchte Ihnen die wesentlichen praktischen
und rechtlichen Verbesserungsvorstellungen darlegen, die der Deutsche
Hochschulverband im Rahmen der durchgeführten Evaluation des BMBF zum
Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat:
1. Es ist ein verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
gefordert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet aufgrund der
sachgrundlosen Befristung durchaus das rechtliche Instrumentarium,
befristete Arbeitsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern zur
Qualifizierung abzuschließen. Erschreckend ist, dass – und dies ist auch
ein Evaluationsergebnis von HIS – ca. 53 Prozent der befristeten
Arbeitsverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweisen. Mit dieser
kurzen Laufzeit ist die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse für
den Nachwuchs in der Wissenschaft nicht gegeben. Der rechtliche Rahmen,
den das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Befristung von
Arbeitsverträgen aufzeigt, muss im Rahmen der den Hochschulen und
Hochschullehrern obliegenden Fürsorgepflichten für das Nachwuchspersonal
noch intensiver genutzt werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob
nicht auch längere Laufzeiten aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen
oder Drittmittel zulässigerweise abgeschlossen werden können. Unbedingt
notwendig ist auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der
Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Länder und den Bund,
um am Wissenschaftsstandort Deutschland auch zukünftig auf hohem Niveau
Forschung und Nachwuchsförderung betreiben zu können.
Die familienfreundliche Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes,
wonach die Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren im Bereich der
Medizin für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bei
Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je
Kind verlängert werden kann, muss von den Einrichtungen noch wesentlich
intensiver genutzt werden. Bisher wird nur ein gutes Prozent aller
befristeten Arbeitsverträge aufgrund der familienfreundlichen Regelung
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen.
2. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber im
Wissenschaftszeitvertragsgesetz darauf verzichtet, die
Personalkategorien der Nachwuchswissenschaftler explizit festzulegen.
Der Bundesgesetzgeber vertritt die Auffassung, dass dies nunmehr die
Aufgabe der jeweiligen Hochschulgesetzgeber sei. Das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz spricht daher bezüglich des personellen
Anwendungsbereiches nur vom „wissenschaftlichen und künstlerischen
Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer“. Dieses Tatbestandsmerkmal
bereitet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Anwendung
erhebliche Probleme. So müssen diese in jedem Einzelfall die Anwendung
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes anhand des Arbeitsverhältnisses
und des übertragenen Aufgabenbereiches bestimmen. Nur wenn die
übertragenen wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstleistungen des
Personals auch zur Qualifizierung geeignet sind, ist der
Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eröffnet. Die
Ermittlung des personellen Anwendungsbereiches des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss sich aber – um Transparenz und
Rechtssicherheit für die Nachwuchswissenschaftler und für die
Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erreichen – direkt aus dem
Gesetzeswortlaut ergeben. Hier muss also der Gesetzgeber noch dringend
nachbessern.
Zu Ihrer weiteren Frage der „Befristungsketten“ möchte ich darauf
hinweisen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur bei dem
Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Anwendung kommt. Wird das
wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis auf
Zeit beschäftigt, ergeben sich die Befristungsgrenzen aus dem jeweiligen
Hochschul- und Beamtenrecht. Bei der Begründung der Beamtenverhältnisse
auf Zeit ist häufig keine Höchstbefristungsgrenze – wie sie im
Wissenschaftszeitvertragsgesetz beim Abschluss befristeter
Arbeitsverträge vorgesehen ist – zu beachten.
Mit besten Grüßen
Bernhard Kempen
Professor oder Hausmeister
16.12.2011, N. RuppVernunft? Beliebigkeit!
16.12.2011, Dominique BoursillonWenn es keinen Gott gibt, dann ist jede Form von Theologie und Glauben Unsinn, weil Zeit- und Geldverschwendung. Und wenn es einen Gott gibt, dann ist dieser nicht diskutier- und auch nicht interpretierbar. Wenn es z. B. heißt „du sollst nicht töten“, dann ist das eine unverrückbare Voraussetzung für das Himmelreich. Dieser Gott wird, zu gegebener Zeit, entscheiden, ob ich in den Himmel komme oder nicht. Es gibt keine „Cheats“, nach der Art „ich habe mir meinen Glauben nach Abwägung dieses und jenes zurechtgebogen“. Wir meinen zwar, dass wir diesem Gott ins Handwerk pfuschen können. Aber Glaube macht nur Sinn, wenn diese Einschätzung fehlerhaft ist. Warum soll ich denn bitteschön religiös sein, wenn ich doch weiß, dass ich egal was ich tue in den Himmel komme, weil mein Glaube meiner Vorstellung entspricht? Die Vernunft spielt im Glauben keine Rolle. Ein Christlicher Frühling, der mehr Vernunft im Glauben fordert, verdirbt jede Chance auf Erlösung.
Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, warum wir christlich geprägt sind. Die Religion soll doch auch Werte vermitteln und ein Leitfaden fürs Gute Leben sein. Wo aber bleibt die Glaubensbasis, wenn die Philosophie eines Gottes oder eines Jesus´ so sehr verwässert und mit eigenen, passenden Vorstellungen gespickt wird, dass am Schluss nur die Namen und die Gebete übrig sind? Uns geht es nur darum möglichst bequem in den Himmel zu kommen; Also machen wir den Glauben beliebig. Kurzum: Martin Luther hatte womöglich doch recht!
Konkretes Trinitätsmodell: Trimoeb
16.12.2011, Peter Kohler"Bestimmte Kernaussagen werden in Formeln übersetzt und bilden gemeinsam mit geeigneten Hintergrundannahmen und entsprechender Logik eine formale Theorie. Von dieser lässt sich durch Angabe eines Modells zeigen, dass sie widerspruchsfrei ist."
Das Trimöb (Möbiussches Dreikant) zeigt die Widerspruchsfreiheit anhand eines konkreten geometrischen Körpers.
http://www.unibuchladen.de/trimoeb
http://www.spektrumdirekt.de/sixcms/list.php?page=fe_seiten&article_id=773622&skip=0