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Den Halbsatz "Ein supermassereicher Dunkler Stern - wenn ein solcher denn je existierte - war bis zu einer Milliarde Mal heller als die Sonne, ..." verstehe ich nicht! Wenn dunkle Sterne hell sind, können sie schwerlich dunkel sein. Da sollte man sich besser ausdrücken, zumindest einigermaßen richtig.
Stellungnahme der Redaktion
Das stimmt schon so, die Terminologie ist halt verwirrend. Dunkle Sterne sind nicht dunkel, sondern bestehen, wie im Artikel beschrieben, aus Dunkler Materie. Der ebenfalls im Artikel beschriebene energetische Prozess führt zur Erzeugung von Gammastrahlung, wie sie auch in unserer Sonne entsteht. Diese Strahlung heizt die Umgebung des Dunklen Sterns auf, so dass eine Art Photosphäre entsteht. Diese ist nicht viel heißer als die unserer Sonne, aber viel größer und damit leuchtkräftiger.
Wenn Ferguson die Studie von Anderson angreift, sehe ich nichts weiter, als einen wissenschaftsmethodischen Streit, der gar nichts zur Klärung der eigentlichen Frage beiträgt. Die Wahrheit wird nicht an der Methode gemessen, welche zur Wahrheitsfindung beiträgt, sondern am gesunden Menschenverstand und der Einigung auf Denkergebnisse dieses Verstandes. Diese Einigung könnte etwa so aussehen: Ein wenig gefestigter Mensch ist durch allerlei Blödsinn beeinflussbar und ein gefestigter Mensch ist es eben nicht. Der Ursprung des Problems liegt also nicht im Killerspiel, sondern in der Vorgeschichte des Menschen, der es spielt. Deswegen sind aber Killerspiele alles andere als harmlos.
Sehr geehrter Herr Prof. Lehnert, ich fühle mich durch Ihren Leserbrief geehrt, denn ich bin ein begeisterter Leser Ihres kürzlich erschienenen Buches "Warum ich kein Christ sein will", in dem Sie sich ja weitgehend mit ähnlichen Fragen beschäftigen wie ich.
Was die Sterbehilfe anbelangt, gebe ich Ihnen auf der ganzen Linie recht. Was die Embryonenforschung anbelangt, so würde ich Ihnen jedoch darin widersprechen, dass der Embryo kein Mensch sei. Ich halte die Frage "Ab wann ist der Mensch ein Mensch?" für vollkommen verfehlt. In meinen Augen lautet die Frage "Ab wann ist menschliches Leben schützenswert?"
Der menschliche Embryo und der menschliche Fetus sind sicherlich Menschen im rein deskriptiven Sinne, insofern sie tatsächlich Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind. Doch was zur Debatte steht ist die Frage, ob sie auch Menschen im normativen Sinne sind - ob ihr Leben also denselben moralischen und rechtlichen Schutz verdient wie das Leben erwachsener Menschen.
Und meine Antwort auf diese Frage lautet "Nein!" In meinen Augen sind Moral und Recht dazu da, unsere Interessen zu schützen. Embryonen und Feten sind jedoch Wesen, die keine Interessen haben, ja noch nicht einmal haben können, weil ihnen die hierfür notwendigen neurobiologischen Voraussetzungen fehlen.
(Der Verfasser dieses Briefs ist Autor des oben genannten Spektrum-Artikels "Die Würde des Menschen ist antastbar!", Anm. d. Red.)
Der Begriff 'Menschenwürde' ist natürlich unverzichtbar – man kann ja auch das Wort 'Freiheit' nicht einfach aus dem Vokabular streichen, weil es nicht positiv definierbar ist. Gerade die Interpretationsvielfalt von 'Menschenwürde' fordert aber zu einer permanenten Suche nach einem konsensfähigen Inhalt auf, die allerdings nie als abgeschlossen betrachtet werden darf. Das ist eine starke Seite des Wortes 'Menschenwürde'.
Wenn nun nach Vorstellung des Autors die Menschenwürde in der Bioethik nichts zu suchen hat, wird gerade in der Gentechnik mit ihren unabsehbaren Möglichkeiten der Öffentlichkeit eine Wertung vorgesetzt: Was 'gut' ist, bestimmt ein Forscherteam.
Jürgen Habermas schreibt: "Die neuen Technologien drängen uns einen öffentlichen Diskurs über das richtige Verständnis der kulturellen Lebensform (..) auf. Und die Philosophen haben keine guten Gründe mehr, diesen Streitgegenstand Biowissenschaftlern und Science-Fiction-begeisterten Ingenieuren zu überlassen." (J.H., Die Zukunft der menschlichen Natur; Ffm: Suhrkamp)
Stellungnahme der Redaktion
Wenn Sie die "Interpretationsvielfalt" der Menschenwürde als eine starke Seite des Begriffs bezeichnen, scheinen Sie mir aus der Not eine Tugend machen zu wollen.
Den Begriff der "Freiheit" mit dem der "Menschenwürde" zu vergleichen, ist eine gute Idee. Er zeigt nämlich wie nichtssagend der Begriff der Menschenwürde gegenüber dem Begriff der Freiheit ist. Während wir alle wissen, wann unser Recht auf Freiheit verletzt wird, haben wir unsere liebe Mühe damit zu wissen, wann unsere Würde verletzt wird.
Wenn wir etwa auf die ehemalige DDR schauen, werden wir sehen, dass viele Würdeverletzungen erst verständlich werden, wenn wir sie als Verletzungen der Freiheit betrachten. Dass die Ostdeutschen nicht frei wählen, sprechen oder reisen durften, mögen Sie als eine "Würdeverletzung" bezeichnen. Viel offenkundiger und konkreter aber ist, dass es sich um eine Verletzung ihrer Freiheitsrechte handelte.
Wie gesagt: Warum von Menschenwürdeverletzungen sprechen, wenn man genauso gut, ja noch viel präziser von Menschenrechtsverletzungen sprechen kann?
“In dem Artikel wird davon gesprochen, dass sich im Zentrum eines Schwarzen Loches eine Singularität, also ein Punkt mit unendlich großer Massendichte befände, und dass diese Singularität von einer leeren Zone extremer Schwerkraft umgeben sei, aus der heraus nichts in den Außenraum gelangen könne. Diese Beschreibung eines Schwarzen Loches klingt zwar anschaulich, ist meines Erachtens aber leider nicht ganz zutreffend und auch irreführend.
Eine wesentliche Eigenheit von Schwarzen Löchern ist, dass man bei ihnen zwei grundsätzlich verschiedene Zeitmaßstäbe unterscheiden muss: einen inneren und einen äußeren. Bei der Entstehung eines Schwarzen Loches gilt für einen mitbewegten (d.h. mit ins Innere stürzenden) Beobachter die innere Zeit, die Eigenzeit dieses Beobachters. Nach der Anzeige der Uhr eines solchen (mitbewegten) Beobachters müsste nach der Einstein’schen Theorie in der Tat nach einer Zeitspanne, die umgekehrt proportional zur Wurzel aus der Massendichte des Objektes ist, die gesamte Materie im Zentrum zusammenstürzen. Ganz anders sieht das aber ein Beobachter (wie du und ich), der sich im Außenbereich des Objektes befindet. Dieser kann lediglich den Vorgang des Zusammenbruchs des Sterns bis zum Erreichen des Ereignishorizonts (d.h. des Schwarzschildradius’) beobachten, wobei sich für ihn dieser gesamte Vorgang aber zeitlich ins Unendliche dehnt. Die momentane Zeitdehnung fällt dabei umso stärker aus, je mehr sich der aktuelle Radius dem Schwarzschildradius nähert. Das hat zur Folge, dass für den externen Beobachter der zusammenbrechende Stern erst nach unendlich langer Zeit exakt den Schwarzschildradius annimmt. Von einem weiteren Zusammenbrechen des Sterns auf einen Punkt kann der äußere Beobachter nicht sprechen, denn für ihn ist die Entwicklung des Sterns mit Erreichen des Schwarzschildradius’ ein für alle Mal abgeschlossen: Der Stern friert sozusagen beim Schwarzschildradius ein. Es macht deshalb für einen äußeren Beobachter keinen Sinn, von einem singulären Zustand im Inneren eines Schwarzen Loches zu sprechen, in dem sich das Objekt für diesen Beobachter ja gar nicht befindet und auch niemals, auch nicht nach unendlich langer Zeit, je befinden wird, und der sich deshalb auch in keiner Weise auf die Umwelt auswirken kann.
Die oben beschriebene Zeitbarriere zwischen außen und innen bewirkt auch, dass ein auf ein Schwarzes Loch zufallendes Objekt für einen äußeren Beobachter niemals ins Innere gelangen kann, denn auch dieses Objekt erreicht erst nach unendlich langer Zeit den Ereignishorizont. Wäre das nicht so und würde sich auch für den externen Beobachter tatsächlich eine Massesingularität im Zentrum befinden, dann könnte man durch Herablassen eines Probekörpers an einer Schnur aus dem Schwarzen Loch unendlich viel Energie gewinnen. In Wahrheit kann aber beim Hereinstürzen eines Objektes auf seinem unendlich lange dauernden Trip hin zum Schwarzschildradius nur maximal seine ganze Ruhmasse in Energie umgewandelt und für die Außenwelt gewonnen werden.“
Philosophie und Theologie haben über die Jahrtausende davon gelebt, dass sie Begriffe in die Welt setzten, bei denen das damit Gemeinte nur in ihren Köpfen existierte, obwohl sie behaupteten, dass dem damit Gemeinten weltbestimmende Macht innewohne. Ein Beispiel für solche gedankliche Konstruktionen ist das so genannte Böse als absolute moralische Wesenheit, gern versinnbildlicht in Gestalt des Teufels. Handlungen mögen als "böse" bezeichnet werden, wenn sie bewusst gesellschaftliche Regeln verletzen, ein Ausfluss des "Bösen an sich", das sich des Menschen als ausführenden Organs bediene, sind sie sicher nicht.
Eine ähnlich abstrakte Konstruktion ist der Begriff der Menschenwürde, die letztlich – wie Dahl erwähnt – mit der angeblichen Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet wird. Dieser Begriff entzieht sich damit einer allgemein gültigen Rechtfertigung und erlaubt, Diskussionen schlagartig zu beenden, weil eine Ablehnung eines solchen Arguments damit als Blasphemie gebrandmarkt werden kann. Der dahlsche Vorschlag, jede behauptete Verletzung der Menschenwürde daraufhin zu prüfen, ob sie eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, führt daher eine handhabbare Konkretisierung und Präzisierung ein. Der Begriff der Menschenwürde – wenn man denn auf ihn nicht verzichten mag – wird damit operationabel, d. h. es lässt sich nachvollziehbar beurteilen, ob hier tatsächlich eine Verletzung von (verfassungsmäßig garantierten) Menschenrechten stattfindet, ob diese Verletzung vorsätzlich, achtlos, unbeabsichtigt oder gar unvermeidlich stattfindet, und es lässt sich die Schwere der Verletzung beurteilen. Letzteres kann dann von Bedeutung sein, wenn verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind.
Embryonenforschung zum Beispiel mit dem Hinweis auf die Verletzung der Menschenwürde zu verbieten, wäre danach unbegründet, weil ein Embryo kein Mensch ist (ein Embryo ist ein Embryo!), folglich würde hier auch kein Menschenrecht verletzt. Gleiches gälte zum Beispiel auch bei der Beurteilung, ob eine helfende Maßnahme am Lebensende die Menschenwürde verletze. Denn welches Menschenrecht, das sich ja immer nur im Individuum konkretisieren kann, wird verletzt, wenn ein sterbenskranker Mensch um Erlösung von seinem unerträglich gewordenen Leiden bittet und diesen letzten Willen erfüllt bekommt?
www.uwelehnert.de
Stellungnahme der Redaktion
Sehr geehrter Herr Prof. Lehnert, ich fühle mich durch Ihren Leserbrief geehrt, denn ich bin ein begeisterter Leser Ihres kürzlich erschienenen Buches "Warum ich kein Christ sein will", in dem Sie sich ja weitgehend mit ähnlichen Fragen beschäftigen wie ich.
Was die Sterbehilfe anbelangt, gebe ich Ihnen auf der ganzen Linie recht. Was die Embryonenforschung anbelangt, so würde ich Ihnen jedoch darin widersprechen, dass der Embryo kein Mensch sei. Ich halte die Frage "Ab wann ist der Mensch ein Mensch?" für vollkommen verfehlt. In meinen Augen lautet die Frage "Ab wann ist menschliches Leben schützenswert?"
Der menschliche Embryo und der menschliche Fetus sind sicherlich Menschen im rein deskriptiven Sinne, insofern sie tatsächlich Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind. Doch was zur Debatte steht ist die Frage, ob sie auch Menschen im normativen Sinne sind - ob ihr Leben also denselben moralischen und rechtlichen Schutz verdient wie das Leben erwachsener Menschen.
Und meine Antwort auf diese Frage lautet "Nein!" In meinen Augen sind Moral und Recht dazu da, unsere Interessen zu schützen. Embryonen und Feten sind jedoch Wesen, die keine Interessen haben, ja noch nicht einmal haben können, weil ihnen die hierfür notwendigen neurobiologischen Voraussetzungen fehlen.
Zunächst sollten die Maßeinheiten richtig gebraucht werden. Da es um die Speicherung von elekrischen Energiemengen geht, sollte die Speicherkapazität in Gigawattstunden, Megawattstunden oder Kilowattstunden angegeben werden und nicht die Leistung, die die Batterie unter Last über einen gewissen Zeitraum abgeben kann.
Weiterhin möchte ich folgende Bedenken anbringen: Wenn ich die Angaben im Artikel richtig zuordne, hat die entwickelte Batterie eine Kapazität von 700 Kilowattstunden und könnte ein Megawatt abgeben, d.H. sie ist nach 0,7 Stunden leer. Ihre Leistungsdichte beträgt rund 0,01 Megwattstunden pro Kubikmeter.
Betrachtet man den Fall, dass die in Deutschland installierten 25 Gigawatt Windkraft für einen Tag (24 Stunden) zum Beispiel durch solche Batterien ersetzt werden sollten, würde eine Energiemenge von rund 600 Gigawattstunden benötigt, für die rund ein Million dieser Batterien erforderlich wären. Die Kosten von Lithiumbatterien dieser Größe dürften derzeit im sechstelligen Bereich liegen. Um also einen Tag Flaute überbrücken zu können, wären Investitionen im Bereich einiger hundert Milliarden Euro erforderlich. Ist das effektiv?
Deutschland hat vor dem Hintergrund der derzeit ans Netz angeschlossenen Kraftwerke eine Leistungsreserve von 7000 Megawatt vorzuhalten. Das entspricht grob fünf Kernkraftwerken der Leistungsklasse 1,5 Gigawatt. Die Kosten eines solchen Kernkraftwerks liegen in der Größenordnung fünf Milliarden Euro. Die Zahlen sprechen für sich: der Weiterbetrieb und gegebenenfalls Neubau von Kernkraftwerken ist ökonomisch und sinnvoll, weil er eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Preisen garantiert. Die Argumente zur Sicherheit werden gern nachgeliefert.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Entwicklung des ITER verwiesen, mit dem die Energieversorgung zukünftig sichergestellt werden könnte - auch wenn es durchaus Probleme bei dessen Entwicklung gibt.
"Geologische Engpässe existieren so gut wie nicht" - hier fehlt eine Aussage über den betrachteten Zeitraum. Aus dem Kontext wird klar, dass typisch über Jahre oder höchstens Jahrzehnte nachgedacht wird, und da mag das auch stimmen. Fragwürdig wird die Sache allerdings, wenn man wirklich global denkt, und zwar auch zeitlich!
Ernsthaft und quantitativ vorgenommen haben sich diese Frage zwei herausragende Wissenschaftler: Roger-Maurice Bonnet, der ehemalige Wissenschaftsdirektor der ESA, und Lodewijk Woltjer, der ehemalige Generaldirektor der ESO, in ihrem Buch "Surviving 1000 Centuries: Can We Do It?" Und über diesen - zugegeben sehr langen - Zeitraum betrachtet sieht die Situation völlig anders aus. Selbst heute scheinbar reichlich vorhandene Rohstoffe werden knapp, wenn wir weiter so großzügig mit ihnen umgehen wie bisher. Eine faszinierende, aber auch ernüchternde Lektüre, wenn man ernsthaft sehen will, was das wirklich langfristige Überleben der Menschheit erfordert!
Endlich Entwarnung! Nach all den Ermahnungen zu Nachhaltigkeit, Umdenken, Verzicht & Co. (vgl. dazu als aktuelles Beispiel den Artikel "Was von "Nachhaltigkeit" zu halten ist" auf Seite 15 im aktuellen NZZ FOLIO) kann ich wieder beruhigt schlafen, leben und weiter konsumieren. Es hat genug für Alle, offenbar ungeachtet von Szenario, Entwicklung und Folgen. Das nenne ich Erkenntnis - Stand März 2010, nicht im Busch, sondern in einer großen europäischen Volkswirtschaft.
Das Beispiel der Herzklappe ist durchaus geschickter.
Ich finde das Argument von Magnus Rummey jedoch trotzdem interessant, denn es verweist wiederum auf Kant: "Das Ungeborene als reines Mittel - nicht als Zweck."
Ich denke, hieran kann man eine Diskussion über die Würde gut entwickeln.
Wenn die Operation/Eingriff dazu dient, dem Embryo einen Nutzen zu verschaffen, so ist der Embryo nicht nur ein "Mittel", sondern er ist der Zweck des Eingriffs. Somit ist für mich nachvollziehbar dargelegt, dass ein solcher Eingriff nicht die Würde des Menschen verletzt. Es muss einfach klar sein, dass der Vorteil eventuelle Nachteile deutlich überwiegt.
Wenn jedoch ein Eingriff dazu dient, dass einer anderen Person als dem Embryo ein Nutzen zukommt, und dem Embryo vordergründig nicht, so bewegt man sich auf moralisch dünnem Eis.
Hier kommt die Frage ins Spiel, ob einem Lebewesen, welches nicht selbst lebensfähig ist, eine Würde zukommt. Lebensfähig im Sinne von "10 Minuten ohne Unterstützung seine lebenserhaltenden Funktionen aufrechtzuerhalten."
Stellungnahme der Redaktion
Ich gebe Ihnen weitgehend recht. Doch ich bezweifele nach wie vor, dass der Begriff der Menschenwürdeverletzung wirklich hilfreich ist.
Wenn wir Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zeugen, haben wir sie offenbar als "ein bloßes Mittel um Zweck" gebraucht. Doch ist das ein "Verbrechen"?
Wenn ja, was ist mit den Kindern, die gezeugt werden, nur um eine Ehe zu retten? Ist die Menschenwürde dieser Kinder verletzt worden? Haben die Frauen, die zu diesem jahrtausendealten Trick gegriffen haben, ein "Verbrechen" begangen? Ich glaube nicht.
Erst argumentiert Edgar Dahl ausführlich, dass der Begriff der Menschenwürde vermeintlich untauglich, geradezu überflüssig ist. Aus unserer Verfassung eliminieren will er ihn aber nicht. Warum? Traut er seiner eigenen Argumentation nicht?
Und wenn die Menschenwürde in der Verfassung stehen bleiben soll, weshalb soll sie dann aus der bioethischen Diskussion herausgehalten werden? Gilt für die Bioethik ein außerhalb oder gar über der Verfassung stehendes Sonderrecht? Und wenn ja, welches? Wer formuliert und wer legitimiert es?
An die Stelle des schwammigen Begriffs der Menschenwürde sollen die Menschenrechte treten, da diese präziser seien, schreibt Edgar Dahl. Wie aber der Begriff Menschenrecht definiert ist, wie ein Recht beschaffen sein muss, um ein Menschenrecht zu sein und auf was dieses Recht fußt, darüber verliert er kein Wort. Hätte er das getan, so wäre schnell klar geworden, dass sich die Menschenrechte gerade eben auf die Menschenwürde beziehen. Ohne diesen Bezugspunkt fehlt dem Begriff des Menschenrechts das Fundament. Man könnte dann alles nach Gutdünken zum Menschenrecht erklären – oder, je nach Kassen- und Wirtschaftslage, wieder abschaffen!
Ein gewachsener Begriff wie die Menschenwürde lässt sich nicht in eine einfache Definition packen (wobei Kants Verbot der reinen Instrumentalisierung des Menschen hier schon weit reicht). JEDER Begriff, also auch der der Menschenwürde, ist für sich alleine genommen erst einmal eine leere Hülse. Er gewinnt erst durch Konkretisierungen und Handlungsanweisungen wie zum Beispiel die Menschenrechte an Kontur und Leben. In der deutschen Verfassung sind das die in den Artikeln 2 bis 19 aufgeführten Grundrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1), das heißt, jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2), Mann und Frau sind gleichgestellt (Artikel 3) usw. Dass es auf die Fragen, was die Menschenwürde konkret bedeutet und wie sie zu schützen ist, zu verschiedenen Zeiten verschiedene Antworten gab und dass um sie immer wieder aus Neue gerungen werden muss, wie das von Edgar Dahl angeführte Beispiel der Sterbehilfe zeigt, ist nicht zu vermeiden. Gerade dieses Ringen darum formt den Begriff der Menschenwürde und darf natürlich auch nicht aus der Bioethik-Diskussion herausgehalten werden.
Edgar Dahl geht in seinem Essay mit der Menschenwürde doch sehr holzschnittartig um, bedient sich wenig durchdachter Argumente und holprigen oder sogar falschen Vergleichen. Vieles wurde bereits in anderen Leserbriefen angesprochen, und ich möchte mich nicht der Festrednermaxime bedienen, nach der alles bereits gesagt ist, nur noch nicht von jedem. Zwei Dinge nur noch:
Zum einen: Herr Dahl behauptet, wir alle seien Chimären, da sich ja Bakterien in unserem Darm befänden. Nachdem er in mehreren Leserbriefen darauf hingewiesen wurde, dass sein Beispiel falsch ist, möchte er es, wie er in einer Antwort auf Magnus Rummeys Leserbrief schreibt, durch die in ein menschliches Herz implantierte Herzklappe eines Schweins ersetzt wissen. Doch auch dieses Beispiel ist falsch, denn in der Bioethik-Diskussion geht es, wie Herr Dahl im ersten Satz seines Essays schreibt, um GENETISCHE Chimären! Es geht um Menschen, denen tierische Gensequenzen im Zweifelsfall weit vor ihrer Geburt in ihr Erbgut eingefügt wurden. Das ist etwas essenziell anderes als Bakterien im Darm oder Schweineklappen im Herzen! Will das Herr Dahl nicht verstehen? Oder versucht er seinen Lesern Sand in die Augen zu streuen und sie für dumm zu verkaufen!
Zum anderen: Edgar Dahl möchte die Menschheit von einigen Geißeln befreien. Was könne man dagegen haben, so schreibt er, künftige Generationen vor Aids und Krebs zu schützen. Nun: Die Erwartung durch bestimmte Forschungsanstrengungen fürderhin einmal Krebs, Aids, Demenz, Parkinson usw. heilen zu können, wird aber auch gerne als Totschlagargument eingesetzt (oder zur Abschöpfung neuer Forschungsgelder)! Niemand will gerne an Krebs oder Aids erkranken. Und wenn er daran erkrankt, möchte er geheilt werden. Doch hier geht es um Heilung, allenfalls um Vorbeugung, und nicht um Heil! Wie die Geschichte gezeigt hat, haben Heilsversprechungen, insbesondere dann, wenn sie mit der Schaffung eines neuen, eines besseren Menschen verbunden sind, letztlich zu großem Unheil geführt. In den schlimmsten Fällen haben sie Millionen von Leichen hinterlassen.
Stellungnahme der Redaktion
Hier wird wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Der Punkt ist doch ganz einfach der, dass man die Diskussion um die Erzeuung von Hybriden und Chimären bereits mit dem Schlagwort der "Menschenwürde" beenden will, bevor sie überhaupt begonnen hat. Mag ja sein, dass es gute Einwände gegen die Zeugung von Hybriden und Chimären gibt. Doch dann sollte man die Rechte benennen, die durch ihre Erzegung verletzt werden, statt an die nichts sagende Menschenwürde zu appellieren. Besser noch: Man sollte den konkreten Schaden benennnen, den Hybride oder Chimären erleiden. Die Berufung auf die Menschenwürde ist doch nur das Symptom eines Defizits an Argumenten!
Es gibt zahlreiche Formen von Hybriden und Chimären. Sie alle aufzulisten und genauer zu definieren, war nicht nötig, da es in meinem Essay ausschließlich um den Missbrauch des Begriffs der Menschenwürde ging. Die Hybridisierung, die Chimärisierung und das Enhancement sind nur als aktuelle Beispiele gewählt worden, an denen deutlich wird, wie man ohne Argumente und bloßer Rhetorik eine Diskussion zu stoppen sucht.
Ich bin der Letzte, den Sie darüber belehren müssen, dass der Versuch, den Himmel auf Erden zu errichten, nur allzu oft zur Hölle geführt hat. Beim Enhancement, der Hybridisierung oder der Regenerativen Medizin geht es aber nicht um die Umsetzung einer absurden politischen Ideologie wie des Kommunismus oder des Nationalsozialismus, sondern einzig und allein um die Entwicklung einer medizinischen Therapie und Prävention.
Nachdem wir bereit waren, unsere Kinder mit Hilfe einer Schutzimpfung gegen die Pocken zu schützen, sehe ich keinen PRINZIPIELLEN Grund, weshalb wir sie nicht auf dieselbe Art und Weise auch vor Aids oder Krebs schützen sollten, wenn dies möglich und sicher ist.
Die Darstellung Edgar Dahls provoziert – schon weil sie die Komplexität der ethischen Frage, um die das Konzept der Menschenwürde ringt, so hartnäckig ausblendet, dass man versucht ist, dem Autor dies übel zu nehmen. Einige Aspekte fehlen doch schmerzlich, wenn man die Ethik der Medizin in aller Würde weiterbringen will.
Bereits die Definition des Enhancement als "generell die Verbesserung menschlicher Fähigkeiten" ist hinterhältig – falsch vom Wortsinn und tendenziös in der Logik (oder in den Interessen). Das ist billiger Utilitarismus, wo eigentlich die Diskussion einzusetzen hat, die Kant zu seinem Imperativ führte.
"Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest."
Kant nutzt ja nicht von ungefähr das Wort "Menschheit" in seiner ganzen Mehrdeutigkeit von individuellem Menschsein bis zur Gesamtheit der menschlichen Art, Kultur und Evolution. Demnach möge jedes Handeln immer und jedenfalls (auch) die Menschenqualität des Handelnden und der Menschheit um ihrer selbst Willen zum Zweck haben.
Was Neuro-"Enhancement", Smart Pills, Happy Pills etc. betrifft, drohen schiere materielle Ziele und wenig moralische Antriebe die Oberhand zu gewinnen, wohl verstärkt durch milliardenschwere Werbung.
Wer definiert die Ziele, bestimmt, was besser ist? Ist Enhancement besser? Konzentrierter, weniger nervös, weniger sensibel ist besser? Aufnahmefähiger, weniger abgelenkt, weniger widerborstig ist besser? Ist zielorientiert besser als innovativ? Dient der Zweck, das Rennen um den besseren Job zu gewinnen, der Menschheit in mir?
Und die Entwicklung ist absehbar: Pharmazeutisch verstärkte Höchstleistung wird erst zum akzeptierten Standard, dann zum faktischen Nutzungszwang. Menschliche Fehler, Talente, Schwächen und Regungen ("Menschheit in deiner Person") verkommen zu aussteuerbaren Größen.
Wenn Studenten im Rennen um die knappen Studienplätze und Stipendien sich faktisch zum Doping gezwungen sehen, sind wir zu weit. Wenn ein pharmazeutisch aufgeschlossener Bewerber um einen Arbeitsplatz einfach bessere Chancen hat, wenn von verantwortungsvollen Pilotinnen schließlich erwartet wird, dass sie Smart Pills im Sinne der Sicherheit Hunderter Menschen nutzen, dann ist der Kantsche Imperativ weit verfehlt. Die Fragen setzen sich fort über Kosten, Chancengleichheit und Gerechtigkeit und laufen alle darauf hinaus, dass hier eine Welle auf uns zuläuft, die ethisch fundierter gesellschaftlicher Steuerung bedarf.
Dafür ist allerdings eine ernsthaftere und tiefere Diskussion notwendig, als sie Herr Dahl in diesem – hoffentlich tatsächlich nur provokativ gemeinten – Artikel abführt.
Stellungnahme der Redaktion
Enhancement vs Diminishment
Vielen Dank für Ihren Leserbrief! Sie schreiben: "Bereits die Definition des Enhancement als 'generell die Verbesserung menschlicher Fähigkeiten' ist hinterhältig – falsch vom Wortsinn und tendenziös in der Logik (oder in den Interessen). Das ist billiger Utilitarismus, wo eigentlich die Diskussion einzusetzen hat, die Kant zu seinem Imperativ führte.
Diese Definition ist weder "falsch" noch "tendenziös", geschweige denn "hinterhältig". Und mit "Utilitarismus" hat sie schon einmal gar nichts zu tun.
Während "diminishment" die Verschlechterung von Fähigkeiten bedeutet, bedeutet "enhancement" die Verbesserung von Fähigkeiten.
Wer bestimmt, was eine "Verbesserung" ist? Das Individuum! Ich persönlich würde eine Pille, die meine Aufmerksamkeit und meine Merkfähigkeit vergrößert, als eine Verbesserung betrachten. Jemand anders, mag dies aber durchaus anders sehen. Was dem einen sin Uhl, ist dem anderen sin Nachtigall.
Meines Erachtens sollte man mit der Unterstellung, dass es letztlich nur um den Profit der Pharmafirmen geht, vorsichtig sein. Es gibt genügend Leute, die froh wären, wenn es ein sicheres und zuverlässiges Medikament gäbe, mit der man seine gelegentlichen Verstimmungen behandeln könnte.
Bin ich der Meinung, dass jeder ein psychisches "Tief" mit Hilfe einer Pille kurieren sollte? Selbstverständlich nicht! Doch wer bin ich, dass ich es wagen wollte, es anderen zu verbieten?
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie mir gut in die Hände gespielt. Denn Ihre Bemerkungen zum Neuro-Enhancement zeigen sehr schön, dass man kontroverse biotechnologische Entwicklungen auch ohne Berufung auf die viel beschworene Menschenwürde kritisieren kann.
leider lese ich Ihren Beitrag erst jetzt, nachdem er in der Märzausgabe von Spektrum veröffentlicht wurde.
Folgende Begebenheit habe ich selbst erlebt: Eine junge, asiatisch aussehende Dame lief fröhlich über die Bremer Jazzmesse "Jazzahead" und wunderte sich, dass sie von den anderen Messeteilnehmern kritisch beäugt wurde: Auf ihrem T-Shirt stand "jazz.kz".
Die junge Frau kam aus Kasachstan und "jazz.kz" war schlicht eine kasachische Webadresse. Nachdem ihr einige Messebesucher erläutert hatten, wofür die Abkürzung KZ in der deutschen Sprache stand, war sie ganz erschrocken und hat sich sofort umgezogen. Egal wofür KZ sonst noch stehen mag; im Deutschen ist es als Kürzel für Konzentrationslager durch die Zeit des Nationalsozialismus belastet. Dabei ist das Konzentrationslager nicht einmal eine Erfindung der Nazis. Hätte es die Verwendung diese Begriffes im Dritten Reich nicht gegeben, würde man das Gefangenenlager auf Guantanamo heute wohl ganz selbstverständlich als concentration camp bezeichnen.
Sprache wird durch Geschichte geprägt. Ehemals völlig unverfängliche Begriffe können durch eine neue, möglicherweise ja missbräuchliche Verwendung eine negative Bedeutung erhalten. Den Satz "Arbeit macht frei" wird man in der Deutschen Sprache wohl nie wieder ohne Erinnerung an Auschwitz verwenden können, auch wenn man seinem eigentlichen Inhalt noch so zustimmen mag. Das Hakenkreuz lässt sich in Deutschland nicht als indisches Glückssymbol verwenden, und polnische Erntehelfer kann man nicht als "Ostarbeiter" bezeichnen. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner wurde schwer dafür gescholten, dass er in seiner ihm eigenen sprachlichen Trampeligkeit während einer Predigt die Worte "entartet" und "Kultus" (nicht einmal "Kunst") in einem Satz gebrauchte. Man mag diesem Mann viel vorwerfen können, jedoch keine gedankliche Nähe zum Nationalsozialismus.
Darf man all diese ursprünglich unverfänglichen Worte und Begriffe nicht mehr benutzen, nur weil sie von den Nazis missbraucht wurden? Man darf! Vielleicht muss man sogar, um dem Nationalsozialismus die Macht über diese Begriffe wieder zu entreißen. Aber man sollte es, wie Sie Herr Janicijevic ja selbst schreiben, behutsam und mit sprachlicher Sensibilität tun! Dafür muss mann sich aber zunächst darüber bewusst sein, dass diese Begriffe durch missbräuchliche Verwendung eine Bedeutungsänderung erlangt haben. Das Wort "Lebensborn" in einer Überschrift zu verwenden, weil es eine so schöne Alliteration zu "Todesbote" (born - bote) ist, zumal auf diesen Begriff im Text nicht wieder Bezug genommen wird, nenne ich nicht behutsam. Dass der Text nicht in einem politischen Kontext steht, ist dabei meines Erachtens ohne Belang. Kardinal Meisners Predigt stand auch in keinem politischen oder historischem Zusammenhang. Ärger gab's trotzdem.
Ist die Menschenwürde nicht die Würde, die jeder Mensch für sein Leben beansprucht?
Diese Würde zu akzeptieren ist so weit für andere verbindlich, wie die Gedanken der Menschenrechte dies fordern.
Darüber hinaus verfügt aber meiner Ansicht nach jeder Mensch über das Recht, eine individuelle Würde für sich zu beanspruchen - ganz im Sinne von Kant so weit, wie nicht die Würde (und die vom Gesetz garantierten Rechte) anderer dadurch beschnitten werden.
Stellungnahme der Redaktion
Persönliche Würde oder menschliche Würde? Ich gebe Ihnen Recht. In meinen Augen gibt es tatsächlich Würde. Aber mit dieser Würde meine ich nicht die menschliche Würde, sondern die persönliche Würde.
Wenn Marcel Reich-Ranicki in seiner Autobiografie beispielsweise davon berichtet, dass im besetzten Polen Jüdinnen dazu gezwungen wurden, deutsche Dienstgebäude auf allen vieren kriechend mit ihrer eigenen Schlüpfern zu reinigen, ist ihre persönliche Würde verletzt worden.
Warum belassen wir es also nicht bei der persönlichen Würde? Ich sehe keinen Fortschritt und auch keinen Erkenntnisgewinn darin, die "Menschenwürde" zu bemühen.
Zunächst danke ich Herrn Dahl für seine klugen und provokanten Gedanken. Die Frage ist, ob man diesen Gedanken zustimmen kann. Dazu möchte ich nur sagen: (a) die Würde des Menschen ist natürlich antastbar - dazu genügt ein täglicher Blick in die Zeitung. Deshalb sind die Menschenrechte (auch die sozialen und kulturellen) ein zentraler normativer Schritt zur Menschwerdung des Menschen. Die "Menschenwürde" ist nicht ohne Grund als Oberprinzip ins Grundgesetz aufgenommen worden: dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, konkrete Menschenrechte zu definieren (vgl. Art.1 II). Daß diese auch auf anderen Wegen bestimmt werden können, steht auf einem anderen Blatt. (b) In der bioethischen Diskussion wird in der Tat häufig mit der Menschenwürde als abschließende Begründung argumentiert, was man als Totschlagargument klassifizieren könnte, wenn Herr Kohl nicht Recht hätte: 'Totschlagargument' ist selbst ein Totschlagargument'. (c) Herr Dahl macht einen Vorschlag, der als regulative Idee der bioethischen Diskussion ernst genommen werden sollte: Lasst uns konkret diskutieren, welche Rechte des Menschen bei den einzelnen Verfahren verletzt werden können. Aus solchen Diskussionen könnte dann auch eine vorlaufende Verfeinerung der Menschenrechte entstehen. Ich denke z.B. an die von Herrn Kohl aufgeworfene wichtige Frage der Patentierbarkeit von Genen und genetischen Manipulationen. (d) Machen wir uns nichts vor: Sollte irgendwann die Möglichkeit entstehen, durch gezielte Eingriffe in das Erbgut Krebs gar nicht erst entstehen zu lassen, werden findige Unternehmer diese Methode profitabel zu nutzen wissen. Was aber, wenn die Möglichkeit erforscht würde, die Toleranz für Radioaktivität zu erhöhen und damit Menschen zu schaffen, die sich besonders für Arbeiten mit radioaktiven Substanzen eignen? Die Bemerkungen von Herrn Dahl zum Thema Chimären zeigen mir da eine offene Flanke. (e) Letztendlich besteht das zentrale Problem der Bioethik darin, daß es bei ihren Fragen nicht primär um die Menschenrechte (und die Menschenwürde) bereits existierender Menschen geht - da gäbe es reichlich zu tun -, sondern um Eingriffe in künftige Generationen. Hier können die Überlegungen von Jürgen Habermas helfen, die Menschenrechte künftiger Menschen zu definieren.
Stellungnahme der Redaktion
Vielen Dank für Ihren Leserbrief! Sie haben vollkommen Recht, dass es in vielen Fragen der Bioethik nicht um die Würde gegenwärtiger, sondern um die Würde zukünftiger Menschen geht.
Ihren Vorschlag, Habermas zu lesen, in allen Ehren, doch ich bevorzuge es, Bücher zu lesen, die mir Wissen vermitteln statt mir Kopfschmerzen zu geben.
Dunkle Sterne sind hell?
05.03.2010, Karl-Otto Eschrich, 14471 PotsdamDas stimmt schon so, die Terminologie ist halt verwirrend. Dunkle Sterne sind nicht dunkel, sondern bestehen, wie im Artikel beschrieben, aus Dunkler Materie. Der ebenfalls im Artikel beschriebene energetische Prozess führt zur Erzeugung von Gammastrahlung, wie sie auch in unserer Sonne entsteht. Diese Strahlung heizt die Umgebung des Dunklen Sterns auf, so dass eine Art Photosphäre entsteht. Diese ist nicht viel heißer als die unserer Sonne, aber viel größer und damit leuchtkräftiger.
Stefan Taube
Killerspiele einordnen
05.03.2010, Roland Schröder, CelleAb wann ist Leben schützenswert? - Antwort auf Prof. Lehnert
04.03.2010, Edgar Dahl, MünsterWas die Sterbehilfe anbelangt, gebe ich Ihnen auf der ganzen Linie recht. Was die Embryonenforschung anbelangt, so würde ich Ihnen jedoch darin widersprechen, dass der Embryo kein Mensch sei. Ich halte die Frage "Ab wann ist der Mensch ein Mensch?" für vollkommen verfehlt. In meinen Augen lautet die Frage "Ab wann ist menschliches Leben schützenswert?"
Der menschliche Embryo und der menschliche Fetus sind sicherlich Menschen im rein deskriptiven Sinne, insofern sie tatsächlich Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind. Doch was zur Debatte steht ist die Frage, ob sie auch Menschen im normativen Sinne sind - ob ihr Leben also denselben moralischen und rechtlichen Schutz verdient wie das Leben erwachsener Menschen.
Und meine Antwort auf diese Frage lautet "Nein!" In meinen Augen sind Moral und Recht dazu da, unsere Interessen zu schützen. Embryonen und Feten sind jedoch Wesen, die keine Interessen haben, ja noch nicht einmal haben können, weil ihnen die hierfür notwendigen neurobiologischen Voraussetzungen fehlen.
(Der Verfasser dieses Briefs ist Autor des oben genannten Spektrum-Artikels "Die Würde des Menschen ist antastbar!", Anm. d. Red.)
Unverzichtbare Menschenwürde
04.03.2010, Anton Berkmüller, LandshutWenn nun nach Vorstellung des Autors die Menschenwürde in der Bioethik nichts zu suchen hat, wird gerade in der Gentechnik mit ihren unabsehbaren Möglichkeiten der Öffentlichkeit eine Wertung vorgesetzt: Was 'gut' ist, bestimmt ein Forscherteam.
Jürgen Habermas schreibt: "Die neuen Technologien drängen uns einen öffentlichen Diskurs über das richtige Verständnis der kulturellen Lebensform (..) auf. Und die Philosophen haben keine guten Gründe mehr, diesen Streitgegenstand Biowissenschaftlern und Science-Fiction-begeisterten Ingenieuren zu überlassen." (J.H., Die Zukunft der menschlichen Natur; Ffm: Suhrkamp)
Wenn Sie die "Interpretationsvielfalt" der Menschenwürde als eine starke Seite des Begriffs bezeichnen, scheinen Sie mir aus der Not eine Tugend machen zu wollen.
Den Begriff der "Freiheit" mit dem der "Menschenwürde" zu vergleichen, ist eine gute Idee. Er zeigt nämlich wie nichtssagend der Begriff der Menschenwürde gegenüber dem Begriff der Freiheit ist. Während wir alle wissen, wann unser Recht auf Freiheit verletzt wird, haben wir unsere liebe Mühe damit zu wissen, wann unsere Würde verletzt wird.
Wenn wir etwa auf die ehemalige DDR schauen, werden wir sehen, dass viele Würdeverletzungen erst verständlich werden, wenn wir sie als Verletzungen der Freiheit betrachten. Dass die Ostdeutschen nicht frei wählen, sprechen oder reisen durften, mögen Sie als eine "Würdeverletzung" bezeichnen. Viel offenkundiger und konkreter aber ist, dass es sich um eine Verletzung ihrer Freiheitsrechte handelte.
Wie gesagt: Warum von Menschenwürdeverletzungen sprechen, wenn man genauso gut, ja noch viel präziser von Menschenrechtsverletzungen sprechen kann?
Edgar Dahl, Münster
Innerer und äußerer Maßstab
03.03.2010, Gunter Berauer, MünchenEine wesentliche Eigenheit von Schwarzen Löchern ist, dass man bei ihnen zwei grundsätzlich verschiedene Zeitmaßstäbe unterscheiden muss: einen inneren und einen äußeren. Bei der Entstehung eines Schwarzen Loches gilt für einen mitbewegten (d.h. mit ins Innere stürzenden) Beobachter die innere Zeit, die Eigenzeit dieses Beobachters. Nach der Anzeige der Uhr eines solchen (mitbewegten) Beobachters müsste nach der Einstein’schen Theorie in der Tat nach einer Zeitspanne, die umgekehrt proportional zur Wurzel aus der Massendichte des Objektes ist, die gesamte Materie im Zentrum zusammenstürzen. Ganz anders sieht das aber ein Beobachter (wie du und ich), der sich im Außenbereich des Objektes befindet. Dieser kann lediglich den Vorgang des Zusammenbruchs des Sterns bis zum Erreichen des Ereignishorizonts (d.h. des Schwarzschildradius’) beobachten, wobei sich für ihn dieser gesamte Vorgang aber zeitlich ins Unendliche dehnt. Die momentane Zeitdehnung fällt dabei umso stärker aus, je mehr sich der aktuelle Radius dem Schwarzschildradius nähert. Das hat zur Folge, dass für den externen Beobachter der zusammenbrechende Stern erst nach unendlich langer Zeit exakt den Schwarzschildradius annimmt. Von einem weiteren Zusammenbrechen des Sterns auf einen Punkt kann der äußere Beobachter nicht sprechen, denn für ihn ist die Entwicklung des Sterns mit Erreichen des Schwarzschildradius’ ein für alle Mal abgeschlossen: Der Stern friert sozusagen beim Schwarzschildradius ein. Es macht deshalb für einen äußeren Beobachter keinen Sinn, von einem singulären Zustand im Inneren eines Schwarzen Loches zu sprechen, in dem sich das Objekt für diesen Beobachter ja gar nicht befindet und auch niemals, auch nicht nach unendlich langer Zeit, je befinden wird, und der sich deshalb auch in keiner Weise auf die Umwelt auswirken kann.
Die oben beschriebene Zeitbarriere zwischen außen und innen bewirkt auch, dass ein auf ein Schwarzes Loch zufallendes Objekt für einen äußeren Beobachter niemals ins Innere gelangen kann, denn auch dieses Objekt erreicht erst nach unendlich langer Zeit den Ereignishorizont. Wäre das nicht so und würde sich auch für den externen Beobachter tatsächlich eine Massesingularität im Zentrum befinden, dann könnte man durch Herablassen eines Probekörpers an einer Schnur aus dem Schwarzen Loch unendlich viel Energie gewinnen. In Wahrheit kann aber beim Hereinstürzen eines Objektes auf seinem unendlich lange dauernden Trip hin zum Schwarzschildradius nur maximal seine ganze Ruhmasse in Energie umgewandelt und für die Außenwelt gewonnen werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Eine praktikable, weil operationable Definition
03.03.2010, Prof. Dr. Uwe LehnertEine ähnlich abstrakte Konstruktion ist der Begriff der Menschenwürde, die letztlich – wie Dahl erwähnt – mit der angeblichen Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet wird. Dieser Begriff entzieht sich damit einer allgemein gültigen Rechtfertigung und erlaubt, Diskussionen schlagartig zu beenden, weil eine Ablehnung eines solchen Arguments damit als Blasphemie gebrandmarkt werden kann. Der dahlsche Vorschlag, jede behauptete Verletzung der Menschenwürde daraufhin zu prüfen, ob sie eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, führt daher eine handhabbare Konkretisierung und Präzisierung ein. Der Begriff der Menschenwürde – wenn man denn auf ihn nicht verzichten mag – wird damit operationabel, d. h. es lässt sich nachvollziehbar beurteilen, ob hier tatsächlich eine Verletzung von (verfassungsmäßig garantierten) Menschenrechten stattfindet, ob diese Verletzung vorsätzlich, achtlos, unbeabsichtigt oder gar unvermeidlich stattfindet, und es lässt sich die Schwere der Verletzung beurteilen. Letzteres kann dann von Bedeutung sein, wenn verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind.
Embryonenforschung zum Beispiel mit dem Hinweis auf die Verletzung der Menschenwürde zu verbieten, wäre danach unbegründet, weil ein Embryo kein Mensch ist (ein Embryo ist ein Embryo!), folglich würde hier auch kein Menschenrecht verletzt. Gleiches gälte zum Beispiel auch bei der Beurteilung, ob eine helfende Maßnahme am Lebensende die Menschenwürde verletze. Denn welches Menschenrecht, das sich ja immer nur im Individuum konkretisieren kann, wird verletzt, wenn ein sterbenskranker Mensch um Erlösung von seinem unerträglich gewordenen Leiden bittet und diesen letzten Willen erfüllt bekommt?
www.uwelehnert.de
Sehr geehrter Herr Prof. Lehnert, ich fühle mich durch Ihren Leserbrief geehrt, denn ich bin ein begeisterter Leser Ihres kürzlich erschienenen Buches "Warum ich kein Christ sein will", in dem Sie sich ja weitgehend mit ähnlichen Fragen beschäftigen wie ich.
Was die Sterbehilfe anbelangt, gebe ich Ihnen auf der ganzen Linie recht. Was die Embryonenforschung anbelangt, so würde ich Ihnen jedoch darin widersprechen, dass der Embryo kein Mensch sei. Ich halte die Frage "Ab wann ist der Mensch ein Mensch?" für vollkommen verfehlt. In meinen Augen lautet die Frage "Ab wann ist menschliches Leben schützenswert?"
Der menschliche Embryo und der menschliche Fetus sind sicherlich Menschen im rein deskriptiven Sinne, insofern sie tatsächlich Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind. Doch was zur Debatte steht ist die Frage, ob sie auch Menschen im normativen Sinne sind - ob ihr Leben also denselben moralischen und rechtlichen Schutz verdient wie das Leben erwachsener Menschen.
Und meine Antwort auf diese Frage lautet "Nein!" In meinen Augen sind Moral und Recht dazu da, unsere Interessen zu schützen. Embryonen und Feten sind jedoch Wesen, die keine Interessen haben, ja noch nicht einmal haben können, weil ihnen die hierfür notwendigen neurobiologischen Voraussetzungen fehlen.
Edgar Dahl
Warnung vor zu großer Euphorie
03.03.2010, J.Götz, DresdenWeiterhin möchte ich folgende Bedenken anbringen:
Wenn ich die Angaben im Artikel richtig zuordne, hat die entwickelte Batterie eine Kapazität von 700 Kilowattstunden und könnte ein Megawatt abgeben, d.H. sie ist nach 0,7 Stunden leer. Ihre Leistungsdichte beträgt rund 0,01 Megwattstunden pro Kubikmeter.
Betrachtet man den Fall, dass die in Deutschland installierten 25 Gigawatt Windkraft für einen Tag (24 Stunden) zum Beispiel durch solche Batterien ersetzt werden sollten, würde eine Energiemenge von rund 600 Gigawattstunden benötigt, für die rund ein Million dieser Batterien erforderlich wären. Die Kosten von Lithiumbatterien dieser Größe dürften derzeit im sechstelligen Bereich liegen. Um also einen Tag Flaute überbrücken zu können, wären Investitionen im Bereich einiger hundert Milliarden Euro erforderlich. Ist das effektiv?
Deutschland hat vor dem Hintergrund der derzeit ans Netz angeschlossenen Kraftwerke eine Leistungsreserve von 7000 Megawatt vorzuhalten. Das entspricht grob fünf Kernkraftwerken der Leistungsklasse 1,5 Gigawatt. Die Kosten eines solchen Kernkraftwerks liegen in der Größenordnung fünf Milliarden Euro. Die Zahlen sprechen für sich: der Weiterbetrieb und gegebenenfalls Neubau von Kernkraftwerken ist ökonomisch und sinnvoll, weil er eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Preisen garantiert. Die Argumente zur Sicherheit werden gern nachgeliefert.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Entwicklung des ITER verwiesen, mit dem die Energieversorgung zukünftig sichergestellt werden könnte - auch wenn es durchaus Probleme bei dessen Entwicklung gibt.
Langfristig denken!
02.03.2010, Gero Rupprecht, EchingErnsthaft und quantitativ vorgenommen haben sich diese Frage zwei herausragende Wissenschaftler: Roger-Maurice Bonnet, der ehemalige Wissenschaftsdirektor der ESA, und Lodewijk Woltjer, der ehemalige Generaldirektor der ESO, in ihrem Buch "Surviving 1000 Centuries: Can We Do It?" Und über diesen - zugegeben sehr langen - Zeitraum betrachtet sieht die Situation völlig anders aus. Selbst heute scheinbar reichlich vorhandene Rohstoffe werden knapp, wenn wir weiter so großzügig mit ihnen umgehen wie bisher. Eine faszinierende, aber auch ernüchternde Lektüre, wenn man ernsthaft sehen will, was das wirklich langfristige Überleben der Menschheit erfordert!
Entwarnung
02.03.2010, Markus Fischer, CH-LugnorreInteressantes Argument
01.03.2010, Kevin FleischerIch finde das Argument von Magnus Rummey jedoch trotzdem interessant, denn es verweist wiederum auf Kant: "Das Ungeborene als reines Mittel - nicht als Zweck."
Ich denke, hieran kann man eine Diskussion über die Würde gut entwickeln.
Wenn die Operation/Eingriff dazu dient, dem Embryo einen Nutzen zu verschaffen, so ist der Embryo nicht nur ein "Mittel", sondern er ist der Zweck des Eingriffs. Somit ist für mich nachvollziehbar dargelegt, dass ein solcher Eingriff nicht die Würde des Menschen verletzt. Es muss einfach klar sein, dass der Vorteil eventuelle Nachteile deutlich überwiegt.
Wenn jedoch ein Eingriff dazu dient, dass einer anderen Person als dem Embryo ein Nutzen zukommt, und dem Embryo vordergründig nicht, so bewegt man sich auf moralisch dünnem Eis.
Hier kommt die Frage ins Spiel, ob einem Lebewesen, welches nicht selbst lebensfähig ist, eine Würde zukommt.
Lebensfähig im Sinne von "10 Minuten ohne Unterstützung seine lebenserhaltenden Funktionen aufrechtzuerhalten."
Ich gebe Ihnen weitgehend recht. Doch ich bezweifele nach wie vor, dass der Begriff der Menschenwürdeverletzung wirklich hilfreich ist.
Wenn wir Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zeugen, haben wir sie offenbar als "ein bloßes Mittel um Zweck" gebraucht. Doch ist das ein "Verbrechen"?
Wenn ja, was ist mit den Kindern, die gezeugt werden, nur um eine Ehe zu retten? Ist die Menschenwürde dieser Kinder verletzt worden? Haben die Frauen, die zu diesem jahrtausendealten Trick gegriffen haben, ein "Verbrechen" begangen? Ich glaube nicht.
Edgar Dahl, Münster
Holzschnittartig und wenig durchdacht
01.03.2010, Werner Kirsch, KölnUnd wenn die Menschenwürde in der Verfassung stehen bleiben soll, weshalb soll sie dann aus der bioethischen Diskussion herausgehalten werden? Gilt für die Bioethik ein außerhalb oder gar über der Verfassung stehendes Sonderrecht? Und wenn ja, welches? Wer formuliert und wer legitimiert es?
An die Stelle des schwammigen Begriffs der Menschenwürde sollen die Menschenrechte treten, da diese präziser seien, schreibt Edgar Dahl. Wie aber der Begriff Menschenrecht definiert ist, wie ein Recht beschaffen sein muss, um ein Menschenrecht zu sein und auf was dieses Recht fußt, darüber verliert er kein Wort. Hätte er das getan, so wäre schnell klar geworden, dass sich die Menschenrechte gerade eben auf die Menschenwürde beziehen. Ohne diesen Bezugspunkt fehlt dem Begriff des Menschenrechts das Fundament. Man könnte dann alles nach Gutdünken zum Menschenrecht erklären – oder, je nach Kassen- und Wirtschaftslage, wieder abschaffen!
Ein gewachsener Begriff wie die Menschenwürde lässt sich nicht in eine einfache Definition packen (wobei Kants Verbot der reinen Instrumentalisierung des Menschen hier schon weit reicht). JEDER Begriff, also auch der der Menschenwürde, ist für sich alleine genommen erst einmal eine leere Hülse. Er gewinnt erst durch Konkretisierungen und Handlungsanweisungen wie zum Beispiel die Menschenrechte an Kontur und Leben. In der deutschen Verfassung sind das die in den Artikeln 2 bis 19 aufgeführten Grundrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1), das heißt, jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2), Mann und Frau sind gleichgestellt (Artikel 3) usw. Dass es auf die Fragen, was die Menschenwürde konkret bedeutet und wie sie zu schützen ist, zu verschiedenen Zeiten verschiedene Antworten gab und dass um sie immer wieder aus Neue gerungen werden muss, wie das von Edgar Dahl angeführte Beispiel der Sterbehilfe zeigt, ist nicht zu vermeiden. Gerade dieses Ringen darum formt den Begriff der Menschenwürde und darf natürlich auch nicht aus der Bioethik-Diskussion herausgehalten werden.
Edgar Dahl geht in seinem Essay mit der Menschenwürde doch sehr holzschnittartig um, bedient sich wenig durchdachter Argumente und holprigen oder sogar falschen Vergleichen. Vieles wurde bereits in anderen Leserbriefen angesprochen, und ich möchte mich nicht der Festrednermaxime bedienen, nach der alles bereits gesagt ist, nur noch nicht von jedem. Zwei Dinge nur noch:
Zum einen: Herr Dahl behauptet, wir alle seien Chimären, da sich ja Bakterien in unserem Darm befänden. Nachdem er in mehreren Leserbriefen darauf hingewiesen wurde, dass sein Beispiel falsch ist, möchte er es, wie er in einer Antwort auf Magnus Rummeys Leserbrief schreibt, durch die in ein menschliches Herz implantierte Herzklappe eines Schweins ersetzt wissen. Doch auch dieses Beispiel ist falsch, denn in der Bioethik-Diskussion geht es, wie Herr Dahl im ersten Satz seines Essays schreibt, um GENETISCHE Chimären! Es geht um Menschen, denen tierische Gensequenzen im Zweifelsfall weit vor ihrer Geburt in ihr Erbgut eingefügt wurden. Das ist etwas essenziell anderes als Bakterien im Darm oder Schweineklappen im Herzen! Will das Herr Dahl nicht verstehen? Oder versucht er seinen Lesern Sand in die Augen zu streuen und sie für dumm zu verkaufen!
Zum anderen: Edgar Dahl möchte die Menschheit von einigen Geißeln befreien. Was könne man dagegen haben, so schreibt er, künftige Generationen vor Aids und Krebs zu schützen. Nun: Die Erwartung durch bestimmte Forschungsanstrengungen fürderhin einmal Krebs, Aids, Demenz, Parkinson usw. heilen zu können, wird aber auch gerne als Totschlagargument eingesetzt (oder zur Abschöpfung neuer Forschungsgelder)! Niemand will gerne an Krebs oder Aids erkranken. Und wenn er daran erkrankt, möchte er geheilt werden. Doch hier geht es um Heilung, allenfalls um Vorbeugung, und nicht um Heil! Wie die Geschichte gezeigt hat, haben Heilsversprechungen, insbesondere dann, wenn sie mit der Schaffung eines neuen, eines besseren Menschen verbunden sind, letztlich zu großem Unheil geführt. In den schlimmsten Fällen haben sie Millionen von Leichen hinterlassen.
Hier wird wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Der Punkt ist doch ganz einfach der, dass man die Diskussion um die Erzeuung von Hybriden und Chimären bereits mit dem Schlagwort der "Menschenwürde" beenden will, bevor sie überhaupt begonnen hat. Mag ja sein, dass es gute Einwände gegen die Zeugung von Hybriden und Chimären gibt. Doch dann sollte man die Rechte benennen, die durch ihre Erzegung verletzt werden, statt an die nichts sagende Menschenwürde zu appellieren. Besser noch: Man sollte den konkreten Schaden benennnen, den Hybride oder Chimären erleiden. Die Berufung auf die Menschenwürde ist doch nur das Symptom eines Defizits an Argumenten!
Es gibt zahlreiche Formen von Hybriden und Chimären. Sie alle aufzulisten und genauer zu definieren, war nicht nötig, da es in meinem Essay ausschließlich um den Missbrauch des Begriffs der Menschenwürde ging. Die Hybridisierung, die Chimärisierung und das Enhancement sind nur als aktuelle Beispiele gewählt worden, an denen deutlich wird, wie man ohne Argumente und bloßer Rhetorik eine Diskussion zu stoppen sucht.
Ich bin der Letzte, den Sie darüber belehren müssen, dass der Versuch, den Himmel auf Erden zu errichten, nur allzu oft zur Hölle geführt hat. Beim Enhancement, der Hybridisierung oder der Regenerativen Medizin geht es aber nicht um die Umsetzung einer absurden politischen Ideologie wie des Kommunismus oder des Nationalsozialismus, sondern einzig und allein um die Entwicklung einer medizinischen Therapie und Prävention.
Nachdem wir bereit waren, unsere Kinder mit Hilfe einer Schutzimpfung gegen die Pocken zu schützen, sehe ich keinen PRINZIPIELLEN Grund, weshalb wir sie nicht auf dieselbe Art und Weise auch vor Aids oder Krebs schützen sollten, wenn dies möglich und sicher ist.
Edgar Dahl, Münster
Für Ethik braucht es mehr als Rhetorik
27.02.2010, Ulfert Höhne, WienBereits die Definition des Enhancement als "generell die Verbesserung menschlicher Fähigkeiten" ist hinterhältig – falsch vom Wortsinn und tendenziös in der Logik (oder in den Interessen). Das ist billiger Utilitarismus, wo eigentlich die Diskussion einzusetzen hat, die Kant zu seinem Imperativ führte.
"Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest."
Kant nutzt ja nicht von ungefähr das Wort "Menschheit" in seiner ganzen Mehrdeutigkeit von individuellem Menschsein bis zur Gesamtheit der menschlichen Art, Kultur und Evolution. Demnach möge jedes Handeln immer und jedenfalls (auch) die Menschenqualität des Handelnden und der Menschheit um ihrer selbst Willen zum Zweck haben.
Was Neuro-"Enhancement", Smart Pills, Happy Pills etc. betrifft, drohen schiere materielle Ziele und wenig moralische Antriebe die Oberhand zu gewinnen, wohl verstärkt durch milliardenschwere Werbung.
Wer definiert die Ziele, bestimmt, was besser ist? Ist Enhancement besser? Konzentrierter, weniger nervös, weniger sensibel ist besser? Aufnahmefähiger, weniger abgelenkt, weniger widerborstig ist besser? Ist zielorientiert besser als innovativ? Dient der Zweck, das Rennen um den besseren Job zu gewinnen, der Menschheit in mir?
Und die Entwicklung ist absehbar: Pharmazeutisch verstärkte Höchstleistung wird erst zum akzeptierten Standard, dann zum faktischen Nutzungszwang. Menschliche Fehler, Talente, Schwächen und Regungen ("Menschheit in deiner Person") verkommen zu aussteuerbaren Größen.
Wenn Studenten im Rennen um die knappen Studienplätze und Stipendien sich faktisch zum Doping gezwungen sehen, sind wir zu weit. Wenn ein pharmazeutisch aufgeschlossener Bewerber um einen Arbeitsplatz einfach bessere Chancen hat, wenn von verantwortungsvollen Pilotinnen schließlich erwartet wird, dass sie Smart Pills im Sinne der Sicherheit Hunderter Menschen nutzen, dann ist der Kantsche Imperativ weit verfehlt. Die Fragen setzen sich fort über Kosten, Chancengleichheit und Gerechtigkeit und laufen alle darauf hinaus, dass hier eine Welle auf uns zuläuft, die ethisch fundierter gesellschaftlicher Steuerung bedarf.
Dafür ist allerdings eine ernsthaftere und tiefere Diskussion notwendig, als sie Herr Dahl in diesem – hoffentlich tatsächlich nur provokativ gemeinten – Artikel abführt.
Enhancement vs Diminishment
Vielen Dank für Ihren Leserbrief! Sie schreiben: "Bereits die Definition des Enhancement als 'generell die Verbesserung menschlicher Fähigkeiten' ist hinterhältig – falsch vom Wortsinn und tendenziös in der Logik (oder in den Interessen). Das ist billiger Utilitarismus, wo eigentlich die Diskussion einzusetzen hat, die Kant zu seinem Imperativ führte.
Diese Definition ist weder "falsch" noch "tendenziös", geschweige denn "hinterhältig". Und mit "Utilitarismus" hat sie schon einmal gar nichts zu tun.
Während "diminishment" die Verschlechterung von Fähigkeiten bedeutet, bedeutet "enhancement" die Verbesserung von Fähigkeiten.
Wer bestimmt, was eine "Verbesserung" ist? Das Individuum! Ich persönlich würde eine Pille, die meine Aufmerksamkeit und meine Merkfähigkeit vergrößert, als eine Verbesserung betrachten. Jemand anders, mag dies aber durchaus anders sehen. Was dem einen sin Uhl, ist dem anderen sin Nachtigall.
Meines Erachtens sollte man mit der Unterstellung, dass es letztlich nur um den Profit der Pharmafirmen geht, vorsichtig sein. Es gibt genügend Leute, die froh wären, wenn es ein sicheres und zuverlässiges Medikament gäbe, mit der man seine gelegentlichen Verstimmungen behandeln könnte.
Bin ich der Meinung, dass jeder ein psychisches "Tief" mit Hilfe einer Pille kurieren sollte? Selbstverständlich nicht! Doch wer bin ich, dass ich es wagen wollte, es anderen zu verbieten?
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie mir gut in die Hände gespielt. Denn Ihre Bemerkungen zum Neuro-Enhancement zeigen sehr schön, dass man kontroverse biotechnologische Entwicklungen auch ohne Berufung auf die viel beschworene Menschenwürde kritisieren kann.
Edgar Dahl, Münster
Behutsamkeit ist gefragt
26.02.2010, Werner Kirsch, Kölnleider lese ich Ihren Beitrag erst jetzt, nachdem er in der Märzausgabe von Spektrum veröffentlicht wurde.
Folgende Begebenheit habe ich selbst erlebt: Eine junge, asiatisch aussehende Dame lief fröhlich über die Bremer Jazzmesse "Jazzahead" und wunderte sich, dass sie von den anderen Messeteilnehmern kritisch beäugt wurde: Auf ihrem T-Shirt stand "jazz.kz".
Die junge Frau kam aus Kasachstan und "jazz.kz" war schlicht eine kasachische Webadresse. Nachdem ihr einige Messebesucher erläutert hatten, wofür die Abkürzung KZ in der deutschen Sprache stand, war sie ganz erschrocken und hat sich sofort umgezogen. Egal wofür KZ sonst noch stehen mag; im Deutschen ist es als Kürzel für Konzentrationslager durch die Zeit des Nationalsozialismus belastet. Dabei ist das Konzentrationslager nicht einmal eine Erfindung der Nazis. Hätte es die Verwendung diese Begriffes im Dritten Reich nicht gegeben, würde man das Gefangenenlager auf Guantanamo heute wohl ganz selbstverständlich als concentration camp bezeichnen.
Sprache wird durch Geschichte geprägt. Ehemals völlig unverfängliche Begriffe können durch eine neue, möglicherweise ja missbräuchliche Verwendung eine negative Bedeutung erhalten. Den Satz "Arbeit macht frei" wird man in der Deutschen Sprache wohl nie wieder ohne Erinnerung an Auschwitz verwenden können, auch wenn man seinem eigentlichen Inhalt noch so zustimmen mag. Das Hakenkreuz lässt sich in Deutschland nicht als indisches Glückssymbol verwenden, und polnische Erntehelfer kann man nicht als "Ostarbeiter" bezeichnen. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner wurde schwer dafür gescholten, dass er in seiner ihm eigenen sprachlichen Trampeligkeit während einer Predigt die Worte "entartet" und "Kultus" (nicht einmal "Kunst") in einem Satz gebrauchte. Man mag diesem Mann viel vorwerfen können, jedoch keine gedankliche Nähe zum Nationalsozialismus.
Darf man all diese ursprünglich unverfänglichen Worte und Begriffe nicht mehr benutzen, nur weil sie von den Nazis missbraucht wurden? Man darf! Vielleicht muss man sogar, um dem Nationalsozialismus die Macht über diese Begriffe wieder zu entreißen. Aber man sollte es, wie Sie Herr Janicijevic ja selbst schreiben, behutsam und mit sprachlicher Sensibilität tun! Dafür muss mann sich aber zunächst darüber bewusst sein, dass diese Begriffe durch missbräuchliche Verwendung eine Bedeutungsänderung erlangt haben. Das Wort "Lebensborn" in einer Überschrift zu verwenden, weil es eine so schöne Alliteration zu "Todesbote" (born - bote) ist, zumal auf diesen Begriff im Text nicht wieder Bezug genommen wird, nenne ich nicht behutsam. Dass der Text nicht in einem politischen Kontext steht, ist dabei meines Erachtens ohne Belang. Kardinal Meisners Predigt stand auch in keinem politischen oder historischem Zusammenhang. Ärger gab's trotzdem.
Würde des Menschen
26.02.2010, Michael Buscher, LangerweheDiese Würde zu akzeptieren ist so weit für andere verbindlich, wie die Gedanken der Menschenrechte dies fordern.
Darüber hinaus verfügt aber meiner Ansicht nach jeder Mensch über das Recht, eine individuelle Würde für sich zu beanspruchen - ganz im Sinne von Kant so weit, wie nicht die Würde (und die vom Gesetz garantierten Rechte) anderer dadurch beschnitten werden.
Persönliche Würde oder menschliche Würde?
Ich gebe Ihnen Recht. In meinen Augen gibt es tatsächlich Würde. Aber mit dieser Würde meine ich nicht die menschliche Würde, sondern die persönliche Würde.
Wenn Marcel Reich-Ranicki in seiner Autobiografie beispielsweise davon berichtet, dass im besetzten Polen Jüdinnen dazu gezwungen wurden, deutsche Dienstgebäude auf allen vieren kriechend mit ihrer eigenen Schlüpfern zu reinigen, ist ihre persönliche Würde verletzt worden.
Warum belassen wir es also nicht bei der persönlichen Würde? Ich sehe keinen Fortschritt und auch keinen Erkenntnisgewinn darin, die "Menschenwürde" zu bemühen.
Edgar Dahl, Münster
Worin besteht die 'Würde' des Menschen?
26.02.2010, Wilfried Kunstmann(a) die Würde des Menschen ist natürlich antastbar - dazu genügt ein täglicher Blick in die Zeitung. Deshalb sind die Menschenrechte (auch die sozialen und kulturellen) ein zentraler normativer Schritt zur Menschwerdung des Menschen. Die "Menschenwürde" ist nicht ohne Grund als Oberprinzip ins Grundgesetz aufgenommen worden: dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, konkrete Menschenrechte zu definieren (vgl. Art.1 II). Daß diese auch auf anderen Wegen bestimmt werden können, steht auf einem anderen Blatt.
(b) In der bioethischen Diskussion wird in der Tat häufig mit der Menschenwürde als abschließende Begründung argumentiert, was man als Totschlagargument klassifizieren könnte, wenn Herr Kohl nicht Recht hätte: 'Totschlagargument' ist selbst ein Totschlagargument'.
(c) Herr Dahl macht einen Vorschlag, der als regulative Idee der bioethischen Diskussion ernst genommen werden sollte: Lasst uns konkret diskutieren, welche Rechte des Menschen bei den einzelnen Verfahren verletzt werden können. Aus solchen Diskussionen könnte dann auch eine vorlaufende Verfeinerung der Menschenrechte entstehen. Ich denke z.B. an die von Herrn Kohl aufgeworfene wichtige Frage der Patentierbarkeit von Genen und genetischen Manipulationen.
(d) Machen wir uns nichts vor: Sollte irgendwann die Möglichkeit entstehen, durch gezielte Eingriffe in das Erbgut Krebs gar nicht erst entstehen zu lassen, werden findige Unternehmer diese Methode profitabel zu nutzen wissen. Was aber, wenn die Möglichkeit erforscht würde, die Toleranz für Radioaktivität zu erhöhen und damit Menschen zu schaffen, die sich besonders für Arbeiten mit radioaktiven Substanzen eignen? Die Bemerkungen von Herrn Dahl zum Thema Chimären zeigen mir da eine offene Flanke.
(e) Letztendlich besteht das zentrale Problem der Bioethik darin, daß es bei ihren Fragen nicht primär um die Menschenrechte (und die Menschenwürde) bereits existierender Menschen geht - da gäbe es reichlich zu tun -, sondern um Eingriffe in künftige Generationen. Hier können die Überlegungen von Jürgen Habermas helfen, die Menschenrechte künftiger Menschen zu definieren.
Vielen Dank für Ihren Leserbrief! Sie haben vollkommen Recht, dass es in vielen Fragen der Bioethik nicht um die Würde gegenwärtiger, sondern um die Würde zukünftiger Menschen geht.
Ihren Vorschlag, Habermas zu lesen, in allen Ehren, doch ich bevorzuge es, Bücher zu lesen, die mir Wissen vermitteln statt mir Kopfschmerzen zu geben.
Edgar Dahl, Münster