Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
Sie schreiben in Ihrer Antwort auf meinen Leserbrief, ich habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Dann wäre Ihr Essay ein Spatz! Ich empfinde es aber eher als schweres Geschütz.
Meine Frage, warum Sie nicht dafür plädieren, den Begriff der Menschenwürde aus unserer Verfassung zu streichen, ist vielleicht etwas provokant; ich meine sie aber durchaus ernst: Sie schreiben, der Verweis auf die Menschenwürde sei inhaltsleer und überflüssig und der Begriff selbst redundant, da er ja durch die Menschenrechte abgedeckt sei.
Wenn dem so ist, dann würde ich zumindest nicht wollen, dass ein solch schwacher Begriff an so prominenter Stelle unserer Verfassung (und übrigens auch der UN-Menschenrechtscharta und des UN-Zivilpakts) steht. Wenn der Begriff der Menschenwürde aber als Grundlage und erklärtes Ziel unserer Verfassung geeignet ist, dann verstehe ich nicht, warum er gerade aus einer so wichtigen gesellschaftlichen Diskussion, wie die um die Bioethik, herausgehalten werden soll.
Das ist allein deswegen schon von Belang, weil jede die Biotechnologien betreffende Regelung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen darf, um nicht vom Bundesverfassungsgericht über kurz oder lang als verfassungswidrig kassiert zu werden. Ich finde es schade, dass Sie in Ihrer Antwort darauf mit keinem Wort eingehen.
In Ihren Literaturhinweisen nennen Sie den Philosophen Franz Josef Wetz, der für die Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung eine Broschüre mit einem ganz ähnlichen Titel wie der Ihres Essays verfasst hat – allerdings mit einem für mich hoffnungsvollen Fragezeichen: „Die Würde des Menschen: antastbar?“ Auch wenn ich mit vielen von Wetz’ Positionen nicht einverstanden bin, finde ich seinen Beitrag (pdf-Download) ausgesprochen lesenswert.
Zunächst legt Wetz dar, dass die Menschenwürde auf zwei Arten verstanden werden kann: Zum einen nämlich als Wesensmerkmal, das jedem Menschen von Geburt an mitgegeben ist, und zum anderen als Gestaltungsauftrag, jedem Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Die Idee der Würde als Wesensmerkmal lässt sich, so Wetz, ohne Rückgriff auf metaphysische Grundannahmen nicht sinnvoll definieren.
Weiter fordert Wetz, dass sich ein Staat in Zeiten des immer weiter fortschreitenden Pluralismus weltanschauungsneutral zu verhalten habe – allerdings nicht der einzelne Bürger, für den selbstverständlich (in Grenzen) Weltanschauungsfreiheit gelte. Aufgrund dieser Neutralität lasse sich also für den Staat (!) und damit auch für seine Verfassung die Menschenwürde als Wesensmerkmal nicht mehr aufrecht erhalten. Die gelte jedoch ausdrücklich nicht für die Würde als Gestaltungsauftrag! Der Staat habe also für menschenwürdige Rahmenbedingungen zu sorgen und dies geschehe, so Wetz, durch die Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte. Da der Staat die Menschenwürde nicht als Wesensmerkmal anerkennen dürfe, könne sie zwar nicht mehr Grundlage, wohl aber noch oberstes Ziel der Menschenrechte sein.
Wetz gibt den Begriff der Menschenwürde also ausdrücklich nicht auf und hält ihn auch nicht für redundant. Er warnt aber vor "jedem überzogenen Gebrauch des höchsten Rechtswerts". Eine so klare Analyse fehlt in Ihrem Essay, Herr Dahl, leider völlig.
Mein Hinweis, dass Heilsversprechungen nur allzu oft zu großem Unheil geführt haben (dabei habe ich natürlich die nationalsozialistischen Gräueltaten im Sinn gehabt, auch wenn ich es nicht so geschrieben habe), war bis an die Grenze der Frechheit provokant. Es ging mir nicht darum, Sie in eine rechts- oder sonst wie radikale Ecke zu stellen. Und sollten Sie es so verstanden haben, bitte ich Sie ausdrücklich um Entschuldigung. Trotzdem: Immer wenn jemand Manipulationen an Menschen damit begründet, es sei doch alles zu ihrem Wohle und zu dem der Menschheit, werde ich ganz hellhörig.
Ich komme noch mal auf Ihr Beispiel des menschlichen Herzens, in das die Herzklappen eines Schweins transplantiert wurden, zurück und auf den Grund, warum ich es für falsch halte: Man wird dem Menschen das tierische Gewebe wohl nicht (nur) aus wissenschaftlicher Neugier implantiert haben, sondern vermutlich weil er so krank war, dass er ohne den Eingriff nicht überlebt hätte.
Idealerweise haben die Ärzte vor dem Eingriff Chancen und Risiken abgewogen und den Patienten ausführlich darüber aufgeklärt. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt selbstverständlich beim Patienten. Lehnt er den Eingriff aus welchen Gründen auch immer ab, wird er nicht durchgeführt, selbst wenn er medizinisch noch so angezeigt wäre. Ich glaube auch nicht, dass bei Vielen grundsätzliche ethische Bedenken gegen die Transplantation von tierischem Gewebe in den menschlichen Körper bestehen, wenn sie unter solchen Umständen geschehen – solange es sich vielleicht nicht gerade um das Gehirn handelt.
Wenn Sie aber bei einer Gentherapie, zumindest bei einem Eingriff in die menschliche Kernbahn, tierische Genschnipsel in das menschliche Erbgut einschleusen, können Sie den später daraus entstehenden Menschen nicht über Chancen und Risiken aufklären und auch nicht sein Einverständnis einholen. Das wäre vielleicht so eben noch vertretbar, wenn man die Risiken wirklich kennen würde und diese klein sind (Nullrisiko ist utopisch).
Hier gibt es aber ein prinzipielles Problem: Jedes Medikament und jedes medizinische Verfahren muss ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es am Patienten angewendet werden darf. Nach erfolgreich bestandenen in-vitro- und Tierversuchen folgen die klinischen Studien, bei denen das Medikament bzw. das Verfahren an erwachsenen Freiwilligen, die zuvor über mögliche Risiken informiert wurden, getestet wird. Wie wollen Sie das bei Gentherapien (ich meine hier jetzt nur Kernbahntherapien vor der Geburt) durchführen?
Das Genmaterial oder der Embryo mögen möglicherweise noch nicht schützenswert sein, wohl aber der später daraus entstehende Mensch. Und den können Sie schlecht um Erlaubnis fragen. Mit dem mutmaßlichen Willen zu argumentieren, ist bei kaum geklärten Risiken reichlich kühn. Ob Eltern so weit über ihre späteren Kinder verfügen dürfen, halte ich zumindest für sehr fraglich. Wer meint, dass in diesem Fall zuvor durchgeführte Tierversuche reichen müssten, den erinnere ich an den Contergan-Wirkstoff Thalidomid, der sich im Tierversuch nicht als fruchtschädigend erwiesen hat.
Angenommen man wischt alle diese Bedenken beiseite und führt die klinischen Tests doch durch. Geht alles gut und zeigen sich bei dem späteren Menschen keine Nebenwirkungen, hat das möglicherweise (!) kein Rechtsfolgen. Zeigen sich jedoch unerwünschte Auswirkungen, beispielsweise schwere Missbildungen, ist das verfassungsrechtlich ein Verstoß gegen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit, strafrechtlich schwere Körperverletzung und zivilrechtlich vermutlich der Ruin des Experimentators.
Sie fragen, warum wir denn dann Kinder impfen, die wir ja auch nicht rechtswirksam um Erlaubnis fragen können und bei denen das Einverständnis der Eltern reichen muss. Das ist zwar richtig, aber Impfungen sind wenigstens zuvor ausreichend an Erwachsenen getestet worden, so dass eine verantwortungsvolle Risikoabwägung möglich ist. Möglicherweise reagiert der kindliche Körper aber anders als der erwachsene. Das ist in der Tat ein Problem; und ich muss zugeben, dass Ihr drittes Beispiel besser ist als die beiden davor.
Ich komme noch zu einem anderen Punkt: Bei der Keimbahntherapie wird in das menschliche Erbgut eingegriffen, um bestimmte Eigenschaften des späteren Individuums (und seine Nachkommen!) zu beeinflussen. Damit befinden wir uns im Bereich der Eugenik, zu deutsch Erbhygiene. Nun ist das Wort Erbhygiene oder Rassenhygiene, wie sie im deutschen Sprachraum ab 1895 (bis 1945) genannt wurde, geeignet, an die Nazigräuel zu erinnern und damit sofortige Ablehnung zu provozieren, also gut als Totschlagargument geeignet.
In der Tat wird man die Eugenik wohl differenzierter betrachten müssen. Erstens gibt es eugenische Ideen bereits in der Antike, auch wenn sie im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa, den USA und anderen Nationen ihre Hochzeit hatten. Und zweitens gab es auch eugenisches Gedankengut im Sozialismus, der Sozialdemokratie, im Katholizismus und Protestantismus und liberalen und demokratischen Strömungen. Wir können aber nicht so tun, als hätte es das Dritte Reich mit seiner Züchtung des vermeintlich wertvolleren Menschen nicht gegeben oder seine abscheulichen Methoden einfach als Missbrauch einer eigentlich guten Idee abtun. Der deutsche Arzt Wilhelm Schallmayer (1857 – 1919), der damals zu den gemäßigteren Eugenikern gehörte, entwarf – sicher mit guter Absicht – bevölkerungspolitische Maßnahmen zum Schutz nicht des rassischen, sondern des "nationalen organischen Erbguts". Seine Ideen wurden später von den Nazis aufgegriffen, "verfeinert" und angewendet. Meines Erachtens sollte der Fall Schallmayer jedem, der mit durchaus guten Absichten eugenische Ziele verfolgt oder in diese Richtung forscht, eine Warnung davor sein, dass seine Ideen oder Forschungsergebnisse auch von Personen mit weniger guten Absichten genutzt werden können.
Sind an der Eugenik nur einige Vorgehensweisen (Tötung erblich Minderwertiger, Zwangssterilisation, Eheverbot etc.) ethisch verwerflich, nicht aber die eugenischen Ziele selbst? Das ist zu einfach. Selbst wenn im Dritten Reich humanere Methoden, wie sie heute oder zumindest bald die Gentechnik zur Verfügung stellen kann, angewendet worden wären, wäre die diskriminierende Absicht bestehen geblieben. Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte – und die Menschenwürde.
Auch die Unterteilung in positive und negative Eugenik hilft nur wenig. Oft wird die negative Eugenik, die negativ bewertete (zum Beispiel krankmachende) Erbanlagen verringern will, als ethisch unbedenklich oder unbedenklicher bezeichnet als ihr positives Pendant, das als positiv erachtete und damit vermeintlich "wertvollere" Erbanlagen vermehren möchte. Ich halte die Trennung zwischen positiver und negativer Eugenik für reichlich formal: Wer Krankheiten verhindern möchte, kann dies als Verminderung "kranker" oder als Vermehrung "gesunder" Erbanlagen sehen. Außerdem ist die Trennlinie zwischen gesund und krank alles andere als scharf, unterliegt oft subjektiven Kriterien und sich im Laufe der Geschichte wandelnden Ansichten.
Auf der anderen Seite steht die Bekämpfung schwerwiegender Krankheiten mit Mitteln der Gentherapie (Keimbahntherapie). Soll man das lassen, nur um jedes Fitzelchen Eugenik zu vermeiden? Ist das verantwortbar? Man wird wohl nicht um eine Abwägung im Einzelfall herumkommen. Nehmen wir das Beispiel Krebs. Viele Krebserkrankungen sind heute gut heilbar. Außerdem sind meines Wissens die meisten Krebsarten nicht ausschließlich genetisch bedingt, sondern es gibt allenfalls eine erbliche Disposition, die sich durch eine Gentherapie verringern (tatsächlich ganz ausschalten?) lässt. Ich halte es schon für ethisch bedenklich, eine spätere Person, deren Einverständnis ich vorher nicht einholen kann, mit einer Methode, über deren Risiken ich wenig weiß, vor einer Krankheit schützen zu wollen, welche die Person vielleicht gar nicht bekommt, und die, falls sie doch auftritt, gut heilbar ist. Bei einer unheilbaren Krebsform mit schwerem, leidvollen Krankheitsverlauf und hoher erblicher Disposition dürfte die Entscheidung wohl anders ausfallen.
Franz Josef Wetz plädiert dafür, dass derjenige, der den Begriff Menschenwürde verwendet, zuvor sagen soll, was er damit meint. Ich plädiere dafür, dass derjenige, der eugenische Ideen äußert, dazu sagen soll, wie weit er dabei gehen will.
"Ein Menschenherz muss rund 300 Millionen Mal schlagen und darf nie ermüden." So weit die Aussage im Artikel. Hört sich auch viel an. Nur ist viel eben nicht immer genug. Bei einem sicherlich nicht zu hoch veranschlagten Durchschnittpuls von 60/min, sind nach 300 Millionen Herzschlägen gerade mal 9 1/2 Jahre vergangen. Ein doch sehr bescheidenes Menschenalter. Für ein Lebensalter von etwas über 63 Jahre muss es zwei Milliarden Mal schlagen. Wie meinte schon Lenin?
Die Schelte an die Mahner gegen das Adjuvans beim Impfstoff gegen die Neue Grippe geht ein wenig daneben. Die Kritik ging in der Regel nicht gegen Adjuvanzien per se, sondern gegen zwei spezielle Punkte: einmal gegen das verwendete Adjuvans AS03, welches zwar klinisch geprüft wurde, aber recht neu auf den Markt war, so dass es dazu keine Langzeitdaten gab und auch nicht für alle Personengruppen erprobt worden war. Zum Zweiten richtete sich die Kritik gegen den enthaltenen Konservierungsstoff Thiomersal, eine Quecksilberverbindung. Diese Substanz wird wegen möglicher allergischer Reaktionen und potenzieller neuro-/nephrotoxischer Wirkung üblicherweise in neueren Medizinprodukten nicht mehr verwendet.
Leider hat der Autor wohl Recht, wenn er davon ausgeht, dass sich weder China noch die USA oder Indien auf ein Abkommen zur Emissionsminderung einlassen werden, das ihren Interessen bzgl. Wirtschaftswachstum entgegensteht. Die USA haben mit der Ablehnung des Kioto-Vertrages bereits beweisen, dass sie ausschließlich ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen vertreten, China hat dies auf der Kopenhagener Konferenz ebenfalls deutlich gemacht.
Leider lässt sich der Klimawandel durch diese politische Ignoranz nicht aufhalten. Ein Umdenken tritt wohl erst ein, wenn diese Länder feststellen, dass ihr Verhalten auch die eigene Wirtschaft/Bevölkerung in Mitleidenschaft zieht.
Der Ansatz des WBGU ist wissenschaftlich fundiert und auch gerecht, da er "irgendeinem Entwicklungsland" - von denen ich nicht ausgehe, dass sie massenweise deutsche Maschinen oder Autos kaufen - die Möglichkeit eröffnet, sich wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Insbesondere die in Afrika gelegenen Entwicklungsländer spüren bereits jetzt die negativen Auswirkungen des Klimawandels oder werden Sie bald spüren. Daher sollten aus Gerechtigkeitsgründen die Verursacher des Problems auch als Erste die Lösung vorantreiben. Dass dies nicht so ist, liegt an den bestehenden Machtstrukturen, so dass das 2 °C-Ziel wohl wirklich nicht zu halten sein wird.
Auch wenn die Empfehlung des WBGU nicht auf Wohlwollen in China, USA und Indien stößt und wohl auch nicht Grundlage eines weltweiten Abkommens sein wird, so zeigt der auf Basis der bis dato vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickelte Ansatz den richtigen Weg zur Eindämmung des Klimawandels.
Es bleibt abzuwarten, ob ein pragmatischer Ansatz, der unter Zustimmung der größten Ermittenten vielleicht irgendwann zustande kommen wird, zur Problemlösung beitragen kann. Das 2°C-Ziel ist ja nicht ein willkürlich gewähltes Ziel. Es besteht eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit, dass bei einer globalen Erwärmung oberhalb 2 °C bestimmt Kipppunkte erreicht werden, so dass durch Rückkopplungseffekte ein erheblich höherer Temperaturanstieg zu befürchten ist. Dann hätten wir zwar das Machbare realisiert, im Endeffekt wäre dieses für viele Menschen aber doch zu wenig. Seit über 30 Jahren wird über den Klimawandel diskutiert. Was hat die Menschheit seitdem erreicht? Im Angesicht dieser politischen Realität sollten wir wohl alle ein Apfelbäumchen pflanzen!
Wer häufig Gewalt ausübt, und sei es auch bloß virtuell, dem wird das zwangsläufig zur Normalität - diese Erlebnis-Vernetzungen werden im Gehirn nachweislich verstärkt. Das damit verbundene Lernen kann bei den brutalen Inhalten nicht selektiv ausgeschaltet werden - das bleibt negatives mentales Training.
Da kann man Ferguson nur sagen: "Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten."
Die Einzigen, die ein großes Interesse haben, die Killerspiele zu verharmlosen, sind die Milliarden verdienenden Killer-Spiel-Industrien.
Unglaublich. Die Forscher reden von der einfachsten Lösung: Von der Massentierhaltung zurück zur flächendeckenden Verteilung der Zuchten, um den Dünger dort zu haben, wo er gebraucht wird: bei der Pflanzenproduktion. Und was wird untersucht? Wie mit noch höherem Energieaufwand die tierischen Überbleibsel wieder zu Phosphor reduziert werden können. Als ob in Fäkalien und Tierkörpern nicht mehr drin wäre als nur chemische Elemente!
Es hat zwar eine ganze Zeit gedauert. Als Chemiker mit kristallografischer Vorbildung musste ich aber die in dem Artikel gestellte Herausforderung annehmen. "Nailbanger's Nightmare" steht inzwischen als 50 cm großer Ball bei mir zu Hause.
Anhand der Computergrafik von George Hart hatte ich in mehreren Anläufen versucht, die Konstruktion zu verstehen, die Symmetrie zu erfassen und schließlich die Maße der einzelnen Stäbchen als Bauelemente zu bestimmen. "Nailbanger's Nightmare" hat Ikosaedersymmetrie, aber kein Inversionszentrum, ist somit chiral. In jeder asymmetrischen Einheit befinden sich 8 verschiedene Stäbchen, insgesamt ergeben sich somit 8 x 60 = 480 Bauteile.
Jedes Stäbchen wird durch zwei andere gehalten und hält seinerseits zwei andere. Theoretisch sollte das Konstrukt ohne jegliche Verbindungselemente zusammenhalten. Doch wer hat schon genug Hände, um 479 Teile festzuhalten und dann das letzte Teil hineinzuschieben?
Zuerst hatte ich versucht, die Überlappungspunkte zwischen den Stäbchen zu berechnen, der Versuch scheiterte an meinen mangelnden Mathematikfähigkeiten. So griff ich zur einfachen geometrischen Konstruktion mit Stift und Lineal – allerdings nicht auf Papier, sondern auf einem großen Gymnastikball. Schließlich dreht es sich um sphärische Geometrie.
Die so ermittelten Maße übertrug ich in Holz, verwendete Holzdübel zum Zusammenstecken – und musste feststellen, dass geringste Maßabweichungen sich nach wenigen Aufbauschritten so stark addierten, dass große Verspannungen auftraten. Deshalb musste ich auf Schrauben ausweichen – die geringe seitliche Verschiebbarkeit ermöglichte einen Toleranzausgleich. Schließlich gelang es, das Gebilde komplett zusammenzubauen, ohne auch nur ein einziges der 480 Teile falsch einzubauen. Wie erwartet verschwanden all die lateralen Spannungen. Jedes der 480 Stäbchen (4 mm dick bei 500 mm Gesamtgröße) war nun um ca. 1 mm verspannt, das Gebilde hat eine enorme Festigkeit erhalten.
Vermutlich könnte ich jetzt die 960 Schrauben wieder herausdrehen. Wenn aber nur ein einziges Stäbchen herausfallen sollte, fällt das ganze Konstrukt in sich zusammen.
Jedenfalls möchte ich mich nochmals ganz herzlich für die großartige Anregung bedanken.
In der Nachrichten- und Informationstheorie wird ein von Shannon genau definierter Informationsbegriff verwendet, der Information mit Strukturen und deren Auftrittswahrscheinlichkeiten in Verbindung bringt. Dieser Begriff deckt sich gut mit dem von Herrn Gorbach in seinem Leserbrief beschriebenen. In dem Spektrum-Artikel wird nun tatsächlich der Eindruck erweckt, man könne im Prinzip aus den Rauchschwaden die Struktur des verbrannten Gegenstandes rekonstruieren oder aus einer Bleischmelze feststellen, ob eine Bleiente, ein Bleisoldat oder ein anderer Gegenstand eingeschmolzen wurde. Das ist aber in unserer thermodynamischen Welt ganz sicher falsch. Richtig ist, dass Information "Ornung" darstellt, wie Herr Gorbach ja auch schreibt, was physikalisch einer negativen Entropie entspricht, denn Entropie ist ein Maß für die Unordnung. Richtig ist auch, dass in einem abgeschlossenen System die Gesamt-Entropie nur größer werden kann (dS>0) und dieses auch nachweislich tut, wenn mann das System in Ruhe lässt - und damit wird die Geamtinformation im System mit der Zeit immer kleiner. Richtig ist zwar auch, dass man zur Übertragung eines Bits Information eine bestimmte Mindestenergie (= k x T x ln2, mit k = Boltzmann-Konstante, T = absolute Temperatur, ln = natürlicher Logarithmus) braucht, die mit der Temperatur T des Übertragungsmediums steigt. Man kann so einer Information zwar einen temperaturabhängigen Energiewert zuordnen, mit Energie identisch ist Information deshalb aber nicht. Einen Erhaltungssatz gibt es aber nur für die Energie, nicht für die Entropie oder die Shannon'sche Information. Letztere kann also sehr wohl auch vollständig verschwinden. Und wenn jemand aus der Quantenmechanik etwas anders schließt, dann irrt er.
Der Autor des Kommentars schreibt, dass Indien und China das Kioto-Protokoll nicht unterzeichnet haben.
China und Indien sind im August 2002 Mitgliedsstaaten des Kioto-Protokolls geworden, zweieinhalb Jahre bevor das KP am 16.02.2005 in Kraft getreten ist.
Ich gebe Ihnen weiter unten eine Textstelle zur Kenntnis, die doch wohl besagt, daß der Bergbau durch die Gletscherbildung der Pasterze zum Erliegen kam. An anderer Stelle wird beschrieben, daß nach dem Rückgang des Pasterzegletschers Bergbaustellen wieder frei wurden. Der Name Pasterze wird aus dem Slowenischen als Viehweide abgeleitet. Damit ist doch zunächst mal belegt, daß vor der Kleinen Eiszeit die Alpen und sicher dann nicht nur diese, deutlich weniger vereist waren, als uns die Bilder aus dem 19. Jahrundert zeigen. Da der eisarme Zustand der Alpen zur Römerzeit und bis ins späte Mittelalter nicht durch menschliche Aktivitäten verursacht war, kann man nur schließen, daß dies eine natürliche Warmzeit war. Ein weiteres Beispiel stellt Grönland = Grünland dar, bis zum Einsetzen der Kleinen Eiszeit exportierten die Menschen von dort die Produkte ihrer Haustierhaltung nach Dänemark und bezogen von dort im Gegenzug, die nicht in Grönland wachsenden Produkte, vor allem Getreide. Heute werden Klimamodelle so „gut“ gerechnet, daß sie möglichst die antropogene Ursache beschreiben, eine natürliche Schwankung wird von diesen „Wissenschaftlern“ strikt ausgeschlossen. Wie heißt es doch so schön: „Was nicht sein kann, das nicht sein darf“, geht es doch um viele Millionen „Klima Forschungsgelder“.
Aus der „Homepage des Goldgräberdorfes Heiligenblut“ Zur Geschichte des Tauerngoldes -Von der Vereisung der Gruben Viele Gruben wurden von den sich am Ende des 16. Jhdts. immer weiter ausbreitenden Eismassen zugedeckt. Das war die Zeit, als sich auch der Pasterzengletscher über das frühere Weidegebiet am Fuß des Großglockners auszubreiten begann. Patzelt meint zwar auf Grund seiner langjährigen Gletscherstudien, dass die Pasterze zwischen der Spätantike und der Gegenwart nie kleiner war als heute und dass im Talsohlenbereich ein Bergbau auszuschließen ist. Fragt sich nur, wo dann um 1570 Wolfgang Gruenwald und Hans Pernsteiner ihre fünf Gruben „auf der Pasterze“ angeschlagen haben. Das Eis wuchs immer weiter. Die sich ausbreitenden Gletscher deckten ein Mundloch nach dem anderen zu: den Fastnachts Stollen, den Boden Stollen und Dutzende andere, deren Namen uns heute nicht mehr bekannt sind. Am Ende des 18. Jhdts. erreichte die Dicke des Eises ihr Maximum. Damals deckten Eismassen von mehr als 100 Meter Mächtigkeit den Bartholomei Stollen zu. Ende des 19. Jhdts. war das Eis kaum halb so dick und heute ist es im Bereich des genannten Stollens verschwunden.
In den vergangenen Ausgaben von "Spektrum der Wissenschaft" stand immer wieder die Argumentation im Raum, es gebe keinen freien Willen, folglich könne man ein Individuum nicht für seine Taten verantwortlich machen, und das würde unser Rechtssystem in Frage stellen. Diese Argumentation ist inkonsequent. Wenn man nämlich unser Gehirn als deterministische Maschine betrachtet, darf man nicht übersehen, dass unsere Gesetze und die Androhung von Strafe ebenfalls ein Input in diese Maschine sind. Dieser Input (unser Rechtssystem) hat sich über Jahrtausende hin entwickelt und ist dahingehend optimiert, dass wir zu einem friedlichen und respektvollen Umgang mit unseren Mitmenschen getrimmt werden. Das ist Grund genug, auch weiterhin am Konzept von individueller Verantwortung, Schuld und Strafe festzuhalten, auch wenn es wirklich keinen freien Willen geben sollte. Wer will, kann auch daraus eine moralische Rechtfertigung für unser Rechtssystem ableiten.
Ich vermisse in dem Artikel einen Ansatz, der nicht nur hohe Erträge garantiert, sondern auch nachhaltig und ressourcenschonend lange praktiziert wird: die ökologische Landwirtschaft - was immer darunter eingeschlossen ist. Es gibt dort sehr viele und v.a. erfolgreiche Richtungen, die einen Ausweg weisen.
Schade, so empfinde ich die Darstellung als sehr einseitig.
Ich möchte mich für die guten Infos bedanken, die ich täglich am Vormittag mit großem Interesse lese. Es bereichert meinen Tag. Speziell bei diesem Bericht hätte ich mir aber einen Zusatz gewünscht: Um sich etwas unter den Zahlen vorstellen zu können, wäre es hilfreich gewesen, sie mit der Methanproduktion unserer Nutztierhaltung zu vergleichen. Schließlich kann man nur dort einen Riegel vorschieben, wo wir selbst Verursacher sind. Ohne die Möglichkeit eine Information irgendwie einzureihen, ist die Information selbst relativ sinnlos.
Herzlichen Gruß Gerhard Höberth
Stellungnahme der Redaktion
Sehr geehrter Herr Höberth,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Lob. Die FAO kalkuliert, dass zwischen einem Drittel und vierzig Prozent der anthropogenen Methanemissionen auf die Viehhaltung zurückgehen. Das entspricht umgerechnet 72 bis 87 Millionen Tonnen Methan pro Jahr: Tendenz steigend. Ausgedrückt werden diese Mengen jedoch in Kohlendioxidäquivalenten, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Da Methan 25 Mal stärker zum Treibhauseffekte beiträgt als Kohlendioxid, entsprächen die freigesetzten Mengen 1,8 bis 2,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid - mehr als doppelt so viel, wie die Bundesrepublik 2007 an Kohlendioxid produziert hat.
Ich möchte Edgar Dahl entgegen dem Trend der Leserbriefe grundsätzlich darin beipflichten, dass die Würde des Menschen längst "antastbar" geworden ist - er wendet sich ja nicht gegen die Menschenwürde "an sich", sondern dagegen, dass sie zum abstrakten Gedankengut gemacht wird. Wenn auch seine Beispiele strittig gewählt sind, so gebe ich ihm im Prinzip Recht.
Ein Beispiel von mir dazu, das die Inkonsequenz bioethischer Haltungen aufzeigt: In der Diskussion um embryonale Stammzellen dehnen "gewisse grüne Kreise" die Unantastbarkeit der Würde des Menschen bis zur Zeugung, also auf die Zygote aus, tolerieren oder gar fordern aber die grundsätzliche Freiheit zur Abtreibung menschlicher Embryos bzw. Föten - zur Befriedigung weiblicher Selbstverwirklichung oder männlicher Selbstbequemlichkeit. Dabei durchläuft der Embryo in seiner Embryogenese die Vorstufen der Evolution zur Menschwerdung, und der Fötus strukturiert und differenziert sich physisch immer mehr zum "ungeborenen Menschen"!
Wenn die Zahlen richtig sind und die Methankonzentration in der Atmosphäre im Schnitt um 135 Prozent über dem Mittel der Vergangenheit liegt, die darüber hinaus 25 Mal so treibhauswirksam wie CO2 sein sollen, dann entspricht der Beitrag des Methans fast einem Drittel des Gesamtbeitrags der Treibhausgase. Besonders bedenklich sind hier drei Faktoren. Erstens der Umstand, dass sich der Methanausstoß erst vor Kurzem als Folge der bereits spürbaren Veränderungen ergibt und demzufolge die Isolierwirkung der Atmosphäre beschleunigt verstärkt. Zweitens, dass man die Gesamtmenge des zu erwartenden Methans nicht kennt und auch nicht mehr direkt durch eine Verringerung der Kohlendioxidemissionen kontrollieren kann. Er weist darüber hinaus auf eine große Unbekannte hin, nämlich die bisherige Kalorienaufnahme der Weltmeere. Der Artikel spricht vom Permafrost des Meeresbodens. Zwar können die riesenhaften Eismengen der Antarktis hier noch eine vorübergehende Bremswirkung haben, aber zu welchen Kosten. Jede fünfzig Meter Höhenverlust des Eises auf einer Gesamtfläche von 22 Millionen Kilometer würde einen Anstieg des Meeres um 3,3 Meter bedeuten.
Bei großflächigem Abschmelzen des von manchen auf durchschnittlich 1500 Meter Höhe geschätzten Eispanzers wären das 100 Meter Anstieg. Die tektonischen Auswirkungen bei einer Eisentlastung der Antarktis sind dabei noch gar nicht abzuschätzen. Diese nüchternen Zahlen sollen keine Panik hervorrufen, fordern aber beschleunigtes ernsthaftes Nachdenken weit über Kopenhagen hinaus.
Spatz oder schweres Geschütz?
19.03.2010, Werner Kirsch, KölnSie schreiben in Ihrer Antwort auf meinen Leserbrief, ich habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Dann wäre Ihr Essay ein Spatz! Ich empfinde es aber eher als schweres Geschütz.
Meine Frage, warum Sie nicht dafür plädieren, den Begriff der Menschenwürde aus unserer Verfassung zu streichen, ist vielleicht etwas provokant; ich meine sie aber durchaus ernst: Sie schreiben, der Verweis auf die Menschenwürde sei inhaltsleer und überflüssig und der Begriff selbst redundant, da er ja durch die Menschenrechte abgedeckt sei.
Wenn dem so ist, dann würde ich zumindest nicht wollen, dass ein solch schwacher Begriff an so prominenter Stelle unserer Verfassung (und übrigens auch der UN-Menschenrechtscharta und des UN-Zivilpakts) steht. Wenn der Begriff der Menschenwürde aber als Grundlage und erklärtes Ziel unserer Verfassung geeignet ist, dann verstehe ich nicht, warum er gerade aus einer so wichtigen gesellschaftlichen Diskussion, wie die um die Bioethik, herausgehalten werden soll.
Das ist allein deswegen schon von Belang, weil jede die Biotechnologien betreffende Regelung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen darf, um nicht vom Bundesverfassungsgericht über kurz oder lang als verfassungswidrig kassiert zu werden. Ich finde es schade, dass Sie in Ihrer Antwort darauf mit keinem Wort eingehen.
In Ihren Literaturhinweisen nennen Sie den Philosophen Franz Josef Wetz, der für die Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung eine Broschüre mit einem ganz ähnlichen Titel wie der Ihres Essays verfasst hat – allerdings mit einem für mich hoffnungsvollen Fragezeichen: „Die Würde des Menschen: antastbar?“ Auch wenn ich mit vielen von Wetz’ Positionen nicht einverstanden bin, finde ich seinen Beitrag (pdf-Download) ausgesprochen lesenswert.
Zunächst legt Wetz dar, dass die Menschenwürde auf zwei Arten verstanden werden kann: Zum einen nämlich als Wesensmerkmal, das jedem Menschen von Geburt an mitgegeben ist, und zum anderen als Gestaltungsauftrag, jedem Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Die Idee der Würde als Wesensmerkmal lässt sich, so Wetz, ohne Rückgriff auf metaphysische Grundannahmen nicht sinnvoll definieren.
Weiter fordert Wetz, dass sich ein Staat in Zeiten des immer weiter fortschreitenden Pluralismus weltanschauungsneutral zu verhalten habe – allerdings nicht der einzelne Bürger, für den selbstverständlich (in Grenzen) Weltanschauungsfreiheit gelte. Aufgrund dieser Neutralität lasse sich also für den Staat (!) und damit auch für seine Verfassung die Menschenwürde als Wesensmerkmal nicht mehr aufrecht erhalten. Die gelte jedoch ausdrücklich nicht für die Würde als Gestaltungsauftrag! Der Staat habe also für menschenwürdige Rahmenbedingungen zu sorgen und dies geschehe, so Wetz, durch die Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte. Da der Staat die Menschenwürde nicht als Wesensmerkmal anerkennen dürfe, könne sie zwar nicht mehr Grundlage, wohl aber noch oberstes Ziel der Menschenrechte sein.
Wetz gibt den Begriff der Menschenwürde also ausdrücklich nicht auf und hält ihn auch nicht für redundant. Er warnt aber vor "jedem überzogenen Gebrauch des höchsten Rechtswerts". Eine so klare Analyse fehlt in Ihrem Essay, Herr Dahl, leider völlig.
Mein Hinweis, dass Heilsversprechungen nur allzu oft zu großem Unheil geführt haben (dabei habe ich natürlich die nationalsozialistischen Gräueltaten im Sinn gehabt, auch wenn ich es nicht so geschrieben habe), war bis an die Grenze der Frechheit provokant. Es ging mir nicht darum, Sie in eine rechts- oder sonst wie radikale Ecke zu stellen. Und sollten Sie es so verstanden haben, bitte ich Sie ausdrücklich um Entschuldigung. Trotzdem: Immer wenn jemand Manipulationen an Menschen damit begründet, es sei doch alles zu ihrem Wohle und zu dem der Menschheit, werde ich ganz hellhörig.
Ich komme noch mal auf Ihr Beispiel des menschlichen Herzens, in das die Herzklappen eines Schweins transplantiert wurden, zurück und auf den Grund, warum ich es für falsch halte: Man wird dem Menschen das tierische Gewebe wohl nicht (nur) aus wissenschaftlicher Neugier implantiert haben, sondern vermutlich weil er so krank war, dass er ohne den Eingriff nicht überlebt hätte.
Idealerweise haben die Ärzte vor dem Eingriff Chancen und Risiken abgewogen und den Patienten ausführlich darüber aufgeklärt. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt selbstverständlich beim Patienten. Lehnt er den Eingriff aus welchen Gründen auch immer ab, wird er nicht durchgeführt, selbst wenn er medizinisch noch so angezeigt wäre. Ich glaube auch nicht, dass bei Vielen grundsätzliche ethische Bedenken gegen die Transplantation von tierischem Gewebe in den menschlichen Körper bestehen, wenn sie unter solchen Umständen geschehen – solange es sich vielleicht nicht gerade um das Gehirn handelt.
Wenn Sie aber bei einer Gentherapie, zumindest bei einem Eingriff in die menschliche Kernbahn, tierische Genschnipsel in das menschliche Erbgut einschleusen, können Sie den später daraus entstehenden Menschen nicht über Chancen und Risiken aufklären und auch nicht sein Einverständnis einholen. Das wäre vielleicht so eben noch vertretbar, wenn man die Risiken wirklich kennen würde und diese klein sind (Nullrisiko ist utopisch).
Hier gibt es aber ein prinzipielles Problem: Jedes Medikament und jedes medizinische Verfahren muss ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es am Patienten angewendet werden darf. Nach erfolgreich bestandenen in-vitro- und Tierversuchen folgen die klinischen Studien, bei denen das Medikament bzw. das Verfahren an erwachsenen Freiwilligen, die zuvor über mögliche Risiken informiert wurden, getestet wird. Wie wollen Sie das bei Gentherapien (ich meine hier jetzt nur Kernbahntherapien vor der Geburt) durchführen?
Das Genmaterial oder der Embryo mögen möglicherweise noch nicht schützenswert sein, wohl aber der später daraus entstehende Mensch. Und den können Sie schlecht um Erlaubnis fragen. Mit dem mutmaßlichen Willen zu argumentieren, ist bei kaum geklärten Risiken reichlich kühn. Ob Eltern so weit über ihre späteren Kinder verfügen dürfen, halte ich zumindest für sehr fraglich. Wer meint, dass in diesem Fall zuvor durchgeführte Tierversuche reichen müssten, den erinnere ich an den Contergan-Wirkstoff Thalidomid, der sich im Tierversuch nicht als fruchtschädigend erwiesen hat.
Angenommen man wischt alle diese Bedenken beiseite und führt die klinischen Tests doch durch. Geht alles gut und zeigen sich bei dem späteren Menschen keine Nebenwirkungen, hat das möglicherweise (!) kein Rechtsfolgen. Zeigen sich jedoch unerwünschte Auswirkungen, beispielsweise schwere Missbildungen, ist das verfassungsrechtlich ein Verstoß gegen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit, strafrechtlich schwere Körperverletzung und zivilrechtlich vermutlich der Ruin des Experimentators.
Sie fragen, warum wir denn dann Kinder impfen, die wir ja auch nicht rechtswirksam um Erlaubnis fragen können und bei denen das Einverständnis der Eltern reichen muss. Das ist zwar richtig, aber Impfungen sind wenigstens zuvor ausreichend an Erwachsenen getestet worden, so dass eine verantwortungsvolle Risikoabwägung möglich ist. Möglicherweise reagiert der kindliche Körper aber anders als der erwachsene. Das ist in der Tat ein Problem; und ich muss zugeben, dass Ihr drittes Beispiel besser ist als die beiden davor.
Ich komme noch zu einem anderen Punkt: Bei der Keimbahntherapie wird in das menschliche Erbgut eingegriffen, um bestimmte Eigenschaften des späteren Individuums (und seine Nachkommen!) zu beeinflussen. Damit befinden wir uns im Bereich der Eugenik, zu deutsch Erbhygiene. Nun ist das Wort Erbhygiene oder Rassenhygiene, wie sie im deutschen Sprachraum ab 1895 (bis 1945) genannt wurde, geeignet, an die Nazigräuel zu erinnern und damit sofortige Ablehnung zu provozieren, also gut als Totschlagargument geeignet.
In der Tat wird man die Eugenik wohl differenzierter betrachten müssen. Erstens gibt es eugenische Ideen bereits in der Antike, auch wenn sie im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa, den USA und anderen Nationen ihre Hochzeit hatten. Und zweitens gab es auch eugenisches Gedankengut im Sozialismus, der Sozialdemokratie, im Katholizismus und Protestantismus und liberalen und demokratischen Strömungen. Wir können aber nicht so tun, als hätte es das Dritte Reich mit seiner Züchtung des vermeintlich wertvolleren Menschen nicht gegeben oder seine abscheulichen Methoden einfach als Missbrauch einer eigentlich guten Idee abtun. Der deutsche Arzt Wilhelm Schallmayer (1857 – 1919), der damals zu den gemäßigteren Eugenikern gehörte, entwarf – sicher mit guter Absicht – bevölkerungspolitische Maßnahmen zum Schutz nicht des rassischen, sondern des "nationalen organischen Erbguts". Seine Ideen wurden später von den Nazis aufgegriffen, "verfeinert" und angewendet. Meines Erachtens sollte der Fall Schallmayer jedem, der mit durchaus guten Absichten eugenische Ziele verfolgt oder in diese Richtung forscht, eine Warnung davor sein, dass seine Ideen oder Forschungsergebnisse auch von Personen mit weniger guten Absichten genutzt werden können.
Sind an der Eugenik nur einige Vorgehensweisen (Tötung erblich Minderwertiger, Zwangssterilisation, Eheverbot etc.) ethisch verwerflich, nicht aber die eugenischen Ziele selbst? Das ist zu einfach. Selbst wenn im Dritten Reich humanere Methoden, wie sie heute oder zumindest bald die Gentechnik zur Verfügung stellen kann, angewendet worden wären, wäre die diskriminierende Absicht bestehen geblieben. Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte – und die Menschenwürde.
Auch die Unterteilung in positive und negative Eugenik hilft nur wenig. Oft wird die negative Eugenik, die negativ bewertete (zum Beispiel krankmachende) Erbanlagen verringern will, als ethisch unbedenklich oder unbedenklicher bezeichnet als ihr positives Pendant, das als positiv erachtete und damit vermeintlich "wertvollere" Erbanlagen vermehren möchte. Ich halte die Trennung zwischen positiver und negativer Eugenik für reichlich formal: Wer Krankheiten verhindern möchte, kann dies als Verminderung "kranker" oder als Vermehrung "gesunder" Erbanlagen sehen. Außerdem ist die Trennlinie zwischen gesund und krank alles andere als scharf, unterliegt oft subjektiven Kriterien und sich im Laufe der Geschichte wandelnden Ansichten.
Auf der anderen Seite steht die Bekämpfung schwerwiegender Krankheiten mit Mitteln der Gentherapie (Keimbahntherapie). Soll man das lassen, nur um jedes Fitzelchen Eugenik zu vermeiden? Ist das verantwortbar? Man wird wohl nicht um eine Abwägung im Einzelfall herumkommen. Nehmen wir das Beispiel Krebs. Viele Krebserkrankungen sind heute gut heilbar. Außerdem sind meines Wissens die meisten Krebsarten nicht ausschließlich genetisch bedingt, sondern es gibt allenfalls eine erbliche Disposition, die sich durch eine Gentherapie verringern (tatsächlich ganz ausschalten?) lässt. Ich halte es schon für ethisch bedenklich, eine spätere Person, deren Einverständnis ich vorher nicht einholen kann, mit einer Methode, über deren Risiken ich wenig weiß, vor einer Krankheit schützen zu wollen, welche die Person vielleicht gar nicht bekommt, und die, falls sie doch auftritt, gut heilbar ist. Bei einer unheilbaren Krebsform mit schwerem, leidvollen Krankheitsverlauf und hoher erblicher Disposition dürfte die Entscheidung wohl anders ausfallen.
Franz Josef Wetz plädiert dafür, dass derjenige, der den Begriff Menschenwürde verwendet, zuvor sagen soll, was er damit meint. Ich plädiere dafür, dass derjenige, der eugenische Ideen äußert, dazu sagen soll, wie weit er dabei gehen will.
Armes Menschenherz
16.03.2010, Marlies Feucht, DußlingenBei einem sicherlich nicht zu hoch veranschlagten Durchschnittpuls von 60/min, sind nach 300 Millionen Herzschlägen gerade mal 9 1/2 Jahre vergangen. Ein doch sehr bescheidenes Menschenalter. Für ein Lebensalter von etwas über 63 Jahre muss es zwei Milliarden Mal schlagen. Wie meinte schon Lenin?
Zu den Adjuvanzien
16.03.2010, Chris Hawel, BerlinPolitische Ignoranz gegen Klimawandel
16.03.2010, Peter Silberg, DortmundDie USA haben mit der Ablehnung des Kioto-Vertrages bereits beweisen, dass sie ausschließlich ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen vertreten, China hat dies auf der Kopenhagener Konferenz ebenfalls deutlich gemacht.
Leider lässt sich der Klimawandel durch diese politische Ignoranz nicht aufhalten. Ein Umdenken tritt wohl erst ein, wenn diese Länder feststellen, dass ihr Verhalten auch die eigene Wirtschaft/Bevölkerung in Mitleidenschaft zieht.
Der Ansatz des WBGU ist wissenschaftlich fundiert und auch gerecht, da er "irgendeinem Entwicklungsland" - von denen ich nicht ausgehe, dass sie massenweise deutsche Maschinen oder Autos kaufen - die Möglichkeit eröffnet, sich wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Insbesondere die in Afrika gelegenen Entwicklungsländer spüren bereits jetzt die negativen Auswirkungen des Klimawandels oder werden Sie bald spüren. Daher sollten aus Gerechtigkeitsgründen die Verursacher des Problems auch als Erste die Lösung vorantreiben. Dass dies nicht so ist, liegt an den bestehenden Machtstrukturen, so dass das 2 °C-Ziel wohl wirklich nicht zu halten sein wird.
Auch wenn die Empfehlung des WBGU nicht auf Wohlwollen in China, USA und Indien stößt und wohl auch nicht Grundlage eines weltweiten Abkommens sein wird, so zeigt der auf Basis der bis dato vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickelte Ansatz den richtigen Weg zur Eindämmung des Klimawandels.
Es bleibt abzuwarten, ob ein pragmatischer Ansatz, der unter Zustimmung der größten Ermittenten vielleicht irgendwann zustande kommen wird, zur Problemlösung beitragen kann. Das 2°C-Ziel ist ja nicht ein willkürlich gewähltes Ziel. Es besteht eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit, dass bei einer globalen Erwärmung oberhalb 2 °C bestimmt Kipppunkte erreicht werden, so dass durch Rückkopplungseffekte ein erheblich höherer Temperaturanstieg zu befürchten ist. Dann hätten wir zwar das Machbare realisiert, im Endeffekt wäre dieses für viele Menschen aber doch zu wenig.
Seit über 30 Jahren wird über den Klimawandel diskutiert. Was hat die Menschheit seitdem erreicht?
Im Angesicht dieser politischen Realität sollten wir wohl alle ein Apfelbäumchen pflanzen!
Negatives mentales Training
14.03.2010, Peter Bützer, AltstättenDa kann man Ferguson nur sagen: "Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten."
Die Einzigen, die ein großes Interesse haben, die Killerspiele zu verharmlosen, sind die Milliarden verdienenden Killer-Spiel-Industrien.
"Schöne" neue Welt
12.03.2010, O. Meckes, ReutlingenKein Alptraum mehr
12.03.2010, Thomas Güthner, Trostberg (Obb.)© Thomas Güthner
Anhand der Computergrafik von George Hart hatte ich in mehreren Anläufen versucht, die Konstruktion zu verstehen, die Symmetrie zu erfassen und schließlich die Maße der einzelnen Stäbchen als Bauelemente zu bestimmen. "Nailbanger's Nightmare" hat Ikosaedersymmetrie, aber kein Inversionszentrum, ist somit chiral. In jeder asymmetrischen Einheit befinden sich 8 verschiedene Stäbchen, insgesamt ergeben sich somit 8 x 60 = 480 Bauteile.
Jedes Stäbchen wird durch zwei andere gehalten und hält seinerseits zwei andere. Theoretisch sollte das Konstrukt ohne jegliche Verbindungselemente zusammenhalten. Doch wer hat schon genug Hände, um 479 Teile festzuhalten und dann das letzte Teil hineinzuschieben?
© Thomas Güthner
Zuerst hatte ich versucht, die Überlappungspunkte zwischen den Stäbchen zu berechnen, der Versuch scheiterte an meinen mangelnden Mathematikfähigkeiten. So griff ich zur einfachen geometrischen Konstruktion mit Stift und Lineal – allerdings nicht auf Papier, sondern auf einem großen Gymnastikball. Schließlich dreht es sich um sphärische Geometrie.
Die so ermittelten Maße übertrug ich in Holz, verwendete Holzdübel zum Zusammenstecken – und musste feststellen, dass geringste Maßabweichungen sich nach wenigen Aufbauschritten so stark addierten, dass große Verspannungen auftraten. Deshalb musste ich auf Schrauben ausweichen – die geringe seitliche Verschiebbarkeit ermöglichte einen Toleranzausgleich. Schließlich gelang es, das Gebilde komplett zusammenzubauen, ohne auch nur ein einziges der 480 Teile falsch einzubauen. Wie erwartet verschwanden all die lateralen Spannungen. Jedes der 480 Stäbchen (4 mm dick bei 500 mm Gesamtgröße) war nun um ca. 1 mm verspannt, das Gebilde hat eine enorme Festigkeit erhalten.
Vermutlich könnte ich jetzt die 960 Schrauben wieder herausdrehen. Wenn aber nur ein einziges Stäbchen herausfallen sollte, fällt das ganze Konstrukt in sich zusammen.
Jedenfalls möchte ich mich nochmals ganz herzlich für die großartige Anregung bedanken.
Ein Erhaltungssatz der Information?
12.03.2010, Dr. Gunter Berauer, MünchenIndien hat das Kioto-Protokoll nicht unterzeichnet?
11.03.2010, Ulrike Reichwald, NiederkasselChina und Indien sind im August 2002 Mitgliedsstaaten des Kioto-Protokolls geworden, zweieinhalb Jahre bevor das KP am 16.02.2005 in Kraft getreten ist.
Nachzulesen auf der offiziellen Webseite von United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC):
http://unfccc.int/files/kyoto_protocol/status_of_ratification/application/pdf/kp_ratification_20091203.pdf
Natürliche Warmzeit
10.03.2010, Otto Gerlich, GladbeckHeute werden Klimamodelle so „gut“ gerechnet, daß sie möglichst die antropogene Ursache beschreiben, eine natürliche Schwankung wird von diesen „Wissenschaftlern“ strikt ausgeschlossen. Wie heißt es doch so schön: „Was nicht sein kann, das nicht sein darf“, geht es doch um viele Millionen „Klima Forschungsgelder“.
Aus der „Homepage des Goldgräberdorfes Heiligenblut“
Zur Geschichte des Tauerngoldes
-Von der Vereisung der Gruben
Viele Gruben wurden von den sich am Ende des 16. Jhdts. immer weiter ausbreitenden Eismassen zugedeckt. Das war die Zeit, als sich auch der Pasterzengletscher über das frühere Weidegebiet am Fuß des Großglockners auszubreiten begann. Patzelt meint zwar auf Grund seiner langjährigen Gletscherstudien, dass die Pasterze zwischen der Spätantike und der Gegenwart nie kleiner war als heute und dass im Talsohlenbereich ein Bergbau auszuschließen ist. Fragt sich nur, wo dann um 1570 Wolfgang Gruenwald und Hans Pernsteiner ihre fünf Gruben „auf der Pasterze“ angeschlagen haben.
Das Eis wuchs immer weiter. Die sich ausbreitenden Gletscher deckten ein Mundloch nach dem anderen zu: den Fastnachts Stollen, den Boden Stollen und Dutzende andere, deren Namen uns heute nicht mehr bekannt sind. Am Ende des 18. Jhdts. erreichte die Dicke des Eises ihr Maximum. Damals deckten Eismassen von mehr als 100 Meter Mächtigkeit den Bartholomei Stollen zu. Ende des 19. Jhdts. war das Eis kaum halb so dick und heute ist es im Bereich des genannten Stollens verschwunden.
Verantwortung trotz Determinismus
10.03.2010, Dr. Hartmut Lemmel, WienDieser Input (unser Rechtssystem) hat sich über Jahrtausende hin entwickelt und ist dahingehend optimiert, dass wir zu einem friedlichen und respektvollen Umgang mit unseren Mitmenschen getrimmt werden.
Das ist Grund genug, auch weiterhin am Konzept von individueller Verantwortung, Schuld und Strafe festzuhalten, auch wenn es wirklich keinen freien Willen geben sollte. Wer will, kann auch daraus eine moralische Rechtfertigung für unser Rechtssystem ableiten.
Was ist mit ökologischer Landwirtschaft?
10.03.2010, Michael Krause, HennefSchade, so empfinde ich die Darstellung als sehr einseitig.
Ein Vergleich wäre hier sinnvoll
09.03.2010, Gerhard Höberth, WasserburgSpeziell bei diesem Bericht hätte ich mir aber einen Zusatz gewünscht:
Um sich etwas unter den Zahlen vorstellen zu können, wäre es hilfreich gewesen, sie mit der Methanproduktion unserer Nutztierhaltung zu vergleichen. Schließlich kann man nur dort einen Riegel vorschieben, wo wir selbst Verursacher sind. Ohne die Möglichkeit eine Information irgendwie einzureihen, ist die Information selbst relativ sinnlos.
Herzlichen Gruß
Gerhard Höberth
Sehr geehrter Herr Höberth,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Lob. Die FAO kalkuliert, dass zwischen einem Drittel und vierzig Prozent der anthropogenen Methanemissionen auf die Viehhaltung zurückgehen. Das entspricht umgerechnet 72 bis 87 Millionen Tonnen Methan pro Jahr: Tendenz steigend. Ausgedrückt werden diese Mengen jedoch in Kohlendioxidäquivalenten, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Da Methan 25 Mal stärker zum Treibhauseffekte beiträgt als Kohlendioxid, entsprächen die freigesetzten Mengen 1,8 bis 2,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid - mehr als doppelt so viel, wie die Bundesrepublik 2007 an Kohlendioxid produziert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lingenhöhl
Redaktion spektrumdirekt
Würde längst antastbar
08.03.2010, Paul Kalbhen, GummersbachEin Beispiel von mir dazu, das die Inkonsequenz bioethischer Haltungen aufzeigt: In der Diskussion um embryonale Stammzellen dehnen "gewisse grüne Kreise" die Unantastbarkeit der Würde des Menschen bis zur Zeugung, also auf die Zygote aus, tolerieren oder gar fordern aber die grundsätzliche Freiheit zur Abtreibung menschlicher Embryos bzw. Föten - zur Befriedigung weiblicher Selbstverwirklichung oder männlicher Selbstbequemlichkeit. Dabei durchläuft der Embryo in seiner Embryogenese die Vorstufen der Evolution zur Menschwerdung, und der Fötus strukturiert und differenziert sich physisch immer mehr zum "ungeborenen Menschen"!
Methananreicherung
06.03.2010, Klaus MollBei großflächigem Abschmelzen des von manchen auf durchschnittlich 1500 Meter Höhe geschätzten Eispanzers wären das 100 Meter Anstieg. Die tektonischen Auswirkungen bei einer Eisentlastung der Antarktis sind dabei noch gar nicht abzuschätzen.
Diese nüchternen Zahlen sollen keine Panik hervorrufen, fordern aber beschleunigtes ernsthaftes Nachdenken weit über Kopenhagen hinaus.
Klaus Moll