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News: Klontechnik am Menschen erprobt

Erstmals sei die Anwendung der Klontechnik an einer menschlichen Eizelle angewandt worden, meldeten am Mittwoch Wissenschaftler der Kyunghee-Universität in Seoul. Die transplantierten Zellkerne dazu seien ausgewachsenen Körperzellen einer 30- bis 40jährigen Frau entnommen worden. Skeptiker wenden ein, daß der Nachweis eines erfolgreichen Klonings nicht erbracht sei.
Südkoreanische Forscher ließen Mittwoch verlauten, weltweit als erste das durch das Genschaf "Dolly" ins Rampenlicht gerückte Klonverfahren auch auf den Menschen angewandt zu haben. Man habe Zellkerne ausdifferenzierter Zellen eines nicht benannten Gewebes in eine Eizelle verpflanzt, deren eigener Kern zuvor entfernt worden war. Die Eizelle habe sich normal geteilt, bis das Experiment im Vierzellstadium abgebrochen worden sei. Grundlage dazu sei das auch in Südkorea geltende Verbot, über die Vierzellgrenze hinaus zu gehen. Theoretisch hätte der vierzellige Embryo in eine Gebärmutter verpflanzt werden und sich vollständig zu einem Menschen entwickeln können, meinen die Südkoreaner. Zwar hätten sie möglicherweise als erste dieses Experiment durchgeführt, doch verwiesen die Forscher auf angebliche ähnliche Versuche am schottischen Roslin-Institut. Diese Einrichtung hatte mit dem Klonschaf "Dolly" für Aufsehen gesorgt.

Vertreter des Roslin-Instituts teilten dagegen auf Anfrage mit, daß sie keine menschlichen Zellen klonen, da dies britischem Recht zuwider laufe. "Es ist unwahrscheinlich, daß in Südkorea tatsächlich ein Klon entstanden sei", so Harry Griffin vom Roslin-Institut. Vielmehr teile sich eine Eizelle bis zum Achtzellstadium auch ohne den Einfluß des Zellkerns automatisch. Um einen Klonmenschen zu schaffen, sei jedoch die Mitwirkung eines aktiven Kerns unabdingbar. Dies könne aber im südkoreanischen Experiment nicht mit Sicherheit belegt werden. Allerdings seien in jedem Fall menschliche Zellen kopiert und vervielfältigt worden.

"Man muß unterscheiden zwischen Klonen, aus denen tatsächlich Menschen erwachsen, und jenen, bei denen menschliche Zellen zur therapeutischen Gewebeerzeugung vervielfältigt würden", erklärt Professor Dietmar Miet , Sprecher des Zentrums für Ethik in den Wissenschaften an der Universität Tübingen. Der umstrittene Punkt liege mit dem Reproduzieren von menschlichen Embryos auf der Grenze dazwischen. Bislang schließen Verpflichtungserklärungen auf UN-Ebene das Erzeugen von Embryonen aus Gewebestammzellen, mit denen zukünftig eventuell Reserveorgane hergestellt werden könnten, nicht aus – im Gegensatz zu der generellen Ablehnung des Klonens von Menschen. Überdies sei das sogenannte Splitten von Klonembryonen im Labor, mit dem identische Geschwisterembryonen gezeugt werden können, bislang nicht reguliert. "In Deutschland erlaubt das Embryonenschutzgesetz keinen der diskutierten Eingriffe", unterstreicht Professor Miet.

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