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Hochschulpolitik: Gute Nachricht

Professoren müssen mehr Grundgehalt bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nun muss mehr Geld ins Universitätssystem fließen, fordert Bernhard Kempen, der Präsident des Deutschen Hochschulverbands.
Bernhard Kempen

Mehr Leistung bei weniger Lohn – diese Milchmädchenrechnung hat das W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts durchkreuzt. Es setzt Maßstäbe für eine leistungsgerechte Vergütung von Wissenschaftlern und ist damit eine gute Nachricht für die mehr als 17 000 nach der Besoldungsgruppe W entlohnten Wissenschaftler, die eine um bis zu 25-prozentige Absenkung des Grundgehalt hinnehmen mussten, ohne im Gegenzug dafür an den in Aussicht gestellten Leistungsäquivalenten – den Boni – teilzuhaben.

Das Bundesverfassungsgericht ist nun der Argumentation des Deutschen Hochschulverbands gefolgt, der die Musterklage in Hessen unterstützt und begleitet hat. Es hat bestätigt, dass sich nicht zuletzt die hohe Verantwortung, die Hochschullehrer mit der Heranbildung künftiger Eliten übernehmen, bereits im Grundgehalt widerspiegeln muss. Wenn W2-Professoren auf dem Niveau von Studienräten entlohnt werden, wird das dem hohen Qualifikationsprofil von Hochschullehrern nicht gerecht.

Das Urteil erstreckt sich auf Hessen, in der Sache sind aber sämtliche Länder betroffen. Die gesamte W-Besoldung steht daher auf den Prüfstand.

Wie muss eine leistungsgerechte Vergütung aussehen, die wir Wissenschaftler wollen? Die Länder müssen zunächst ihre Gestaltungsspielräume beim Grundgehalt ausschöpfen. Bis zu zehnprozentige Gehaltsabschläge, die Erstberufene auf eine W-Professur in Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder dem Saarland zeitweilig hinnehmen müssen, schrecken von einer Hochschulkarriere ab. Wer Leistungsträger honorieren will, darf zudem Leistungszulagen weder nach Gutsherrenart vergeben noch allein rein quantitative Kriterien wie die Höhe der Drittmittel, die Zahl der Doktoranden oder der Veröffentlichungen als Leistungsparameter für Wissenschaft zugrunde legen. In aufwändigen Verfahren muss die individuelle Qualität bestimmt werden.

Aber eines ist nach dem Richterspruch klar: Eine Neuordnung der Wissenschaftlervergütung gibt es keineswegs zum Nulltarif. Es muss mehr Geld ins System, auch ins Besoldungssystem von Wissenschaftlern.

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