Lexikon der Ernährung: neuartige Lebensmittel
neuartige Lebensmittel, Enovel foods, nach der Novel-Food-Verordnung gelten als n. L. und Lebensmittelzutaten Produkte, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurden und die unter nachstehende Gruppen von Erzeugnissen fallen:
1) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten die vermehrungsfähige GVO (gentechnisch veränderte Organismen; transgene Organismen) enthalten oder aus solchen bestehen;
2) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus GVO hergestellt wurden, diese jedoch nicht mehr enthalten;
3) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekülstruktur;
4) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert wurden;
5) Lebensmittel und -zutaten, die aus Pflanzen bestehen oder aus Pflanzen isoliert wurden, und aus Tieren isolierte Zutaten, außer Lebensmitteln oder Zutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können;
6) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren angewandt wurde und bei denen dieses Verfahren eine bedeutende Veränderung der Zusammensetzung oder der Struktur der Lebensmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, die sich auf den Nährwert, den Stoffwechsel oder auf die Menge unerwünschter Stoffe im Lebensmittel auswirkt.
Folglich erstreckt sich der Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung nicht nur auf Produkte, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt wurden (Essay: Gentechnik und Lebensmittel), sondern z. B. auch auf Produkte, bei denen kein übliches Verfahren der Lebensmittelherstellung angewandt wurde, wie beispielweise die Hochdrucksterilisation oder die ohmsche Widerstandsheizung zur Entkeimung von Lebensmitteln. N. L. sind demnach auch Einzellerproteine, synthetische Fettersatzstoffe, exotische Früchte und exotisches Gemüse (vgl. Lebensmittelsortiment).
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