Lexikon der Mathematik: Ergodizität
Eigenschaft einer Transformation, ergodisch zu sein.
Es seien (M, μ) und (M′,μ′) Maßräume. Eine Transformation T : M → M′ heißt meßbar, wenn für jede μ′-meßbare Menge B′ ⊆ M′ das Urbild T−1(B′) auch μ-meßbar ist. Gilt weiterhin μ(T−1(B′)) = μ′(B′), so heißt die Transformation maßtreu. Man nennt dann eine maßtreue Transformation von M in sich ergodisch, wenn M nicht in zwei disjunkte invariante Mengen von positivem Maß zerlegt werden kann. Dabei heißt eine meßbare Menge B ⊆ M invariant, wenn T−1(B) = B gilt.
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