Lexikon der Mathematik: Grenzkreisfall
liegt bei einer selbstadjungierten Differentialgleichung zweiter Ordnung
mit einer Singularität in einem Endpunkt des Intervalls I = [a, b] vor, wenn für beliebiges λ ∈ ℂ zwei linear unabhängige integrable Lösungen der Gleichung
in I existieren, deren absoluter Betrag quadratisch integrierbar ist.
Bei der Gleichung (1) liegt der Grenzpunktfall vor, wenn für kein λ zwei solche Lösungen existieren.
Weyl zeigte, daß im Grenzpunktfall zu jedem λ eine nichttriviale Lösung von (1) angegeben werden kann.
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