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Tod in Triest
Johann Joachim Winckelmann, Begründer der klassischen Archäologie und modernen Kunstwissenschaft, wurde 1768 in Triest ermordet. Der Prozess erregte großes Aufsehen. Bis heute ranken sich Gerüchte um den Mord und dessen Hintergründe. Dabei gibt es gute Gründe, dem ursprünglichen Urteil des Triester Gerichts zu vertrauen.
Am Vormittag des 8. Juni 1768 wurde in der Osteria Grande am Hauptplatz von Triest, der Piazza San Pietro, im Zimmer Nummer 10 des zweiten Stocks ein Mann ermordet. Bereits am 15. Juni war der Täter gefasst und stand vor Gericht. Nach kurzer Verhandlung fiel kaum einen Monat später das Todesurteil. Es wurde am 21. Juli unmittelbar gegenüber dem Tatort vollstreckt.
Solche oder ähnliche Prozesse gab es in jener Zeit viele. Berühmtheit erlangte dieser Fall allein durch sein prominentes Opfer: Johann Joachim Winckelmann. Der Präfekt der Altertümer Roms, ein in ganz Europa gefeierter Gelehrter, hatte sich auf dem Rückweg von Wien befunden, wo ihn unter anderem Kaiserin Maria Theresia empfangen hatte. In Triest hatte er nur Station gemacht.
Die Nachricht seiner Ermordung löste in Europa auch dank des noch jungen Zeitungswesens weithin Bestürzung aus und zählt zu den causes célèbres des 18. Jahrhunderts. So veröffentlichte Domenico de’ Rossetti, der 1827 in Triest das erste Denkmal für Winckelmann errichten ließ, bereits 1808 einen Teil der Originalakten – und regte seine Zeitgenossen damit zu neuen Theorien an über den Mord und seine Hintergründe. Das Urteil des Kriminalgerichts von Triest befriedigte nicht mehr. Dies illustriert die Schwierigkeit der Richter, eine allgemein als gerecht empfundene Lösung zu finden. Trotz des zügigen Verfahrens hatten sie, wie die erhaltenen Gerichtsakten zeigen, mit großer Sorgfalt ermittelt. Auch wenn der Fall verfahrensrechtlich wenig Besonderes aufwies, zeigt er nicht nur, wie man im 18. Jahrhundert versuchte, Gerechtigkeit herzustellen. Er macht auch deutlich, wie unterschiedlich die Blicke der damaligen Richter und der späteren Betrachter sein können.
Solche oder ähnliche Prozesse gab es in jener Zeit viele. Berühmtheit erlangte dieser Fall allein durch sein prominentes Opfer: Johann Joachim Winckelmann. Der Präfekt der Altertümer Roms, ein in ganz Europa gefeierter Gelehrter, hatte sich auf dem Rückweg von Wien befunden, wo ihn unter anderem Kaiserin Maria Theresia empfangen hatte. In Triest hatte er nur Station gemacht.
Die Nachricht seiner Ermordung löste in Europa auch dank des noch jungen Zeitungswesens weithin Bestürzung aus und zählt zu den causes célèbres des 18. Jahrhunderts. So veröffentlichte Domenico de’ Rossetti, der 1827 in Triest das erste Denkmal für Winckelmann errichten ließ, bereits 1808 einen Teil der Originalakten – und regte seine Zeitgenossen damit zu neuen Theorien an über den Mord und seine Hintergründe. Das Urteil des Kriminalgerichts von Triest befriedigte nicht mehr. Dies illustriert die Schwierigkeit der Richter, eine allgemein als gerecht empfundene Lösung zu finden. Trotz des zügigen Verfahrens hatten sie, wie die erhaltenen Gerichtsakten zeigen, mit großer Sorgfalt ermittelt. Auch wenn der Fall verfahrensrechtlich wenig Besonderes aufwies, zeigt er nicht nur, wie man im 18. Jahrhundert versuchte, Gerechtigkeit herzustellen. Er macht auch deutlich, wie unterschiedlich die Blicke der damaligen Richter und der späteren Betrachter sein können.
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