Springers Einwürfe: Von Daten zu Taten
Wir kennen das aus Krimis: Findet die Polizei am Tatort eine DNA-Spur, durchforstet sie die forensischen Dateien nach einem passenden genetischen Fingerabdruck – doch nur dann mit Erfolg, wenn der Gesuchte schon bei einer früheren Straftat identifiziert wurde. Im Zeitalter von Big Data muss diese Einschränkung nicht mehr gelten. Seit Familienforscher genealogische Datenbanken füttern und Gesundheitsbewusste ihre ererbten Krankheitsrisiken recherchieren, entsteht eine Unmenge nichtforensischer Daten. Darin kann sich die Signatur eines noch unerkannten Täters verbergen. Der polizeiliche Zugriff auf solche Privatdaten ist zwar rechtlich umstritten, findet aber in den USA bereits statt ...
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