Corona-Regeln im November: Restaurants zu, Kitas offen
Das Ziel ist klar: die zweite Corona-Infektionswelle brechen. Es sollen sich wieder weniger Menschen mit dem Coronavirus anstecken, Familien und Freunde sich zu den Feiertagen trotz der Krise möglichst entspannt treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erst einmal deutlich einschränken, sagen die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern. Um das sich rasant ausbreitende Virus Sars-CoV-2 zu stoppen und die Zahl schwerer Covid-19-Erkrankungen weiter vergleichsweise gering zu halten, einigten sie sich erneut auf starke, zeitlich begrenzte Maßnahmen.
Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Monatsende gelten. Einzelne Wirtschaftszweige wird es wohl erneut schwer treffen. Das ist beschlossen:
Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
Schulen und Kindergärten sollen auch im November verlässlich geöffnet bleiben. Ebenso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Gastronomie: Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit: Freizeiteinrichtungen sind ebenfalls erneut zu. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder müssen schließen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. So darf sich ab Montag nicht mehr als ein Kunde oder eine Kundin pro zehn Quadratmetern Ladenfläche im Geschäft aufhalten.
Arbeit: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden. Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.
Risikogruppen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.
Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14 964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages – beinahe doppelt so viele wie am Mittwoch vergangener Woche. Die absoluten Zahlen sind mit jenen aus dem Frühjahr nur bedingt vergleichbar, da inzwischen deutlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. Der deutliche Anstieg der Neuinfektionen in den letzten Wochen allerdings lässt sich durch die Zahl der Tests nicht erklären. (asw)
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