Springers Einwürfe: Algorithmen als Unternehmer
Gemäß einer weithin verbreiteten Überzeugung funktioniert eine Marktwirtschaft umso besser, je weniger man sie mit Regeln und Einschränkungen behelligt. Das freie Spiel von Angebot und Nachfrage führt demnach zur optimalen Verteilung der Güter – und zu Wettbewerbspreisen, die einen fairen Kompromiss zwischen dem Gewinnstreben der Unternehmen und der knappen Kasse der Kunden darstellen.
Allerdings erliegen Produzenten nur zu gern der Versuchung, Preisabsprachen zu treffen: Der eine erkundigt sich unauffällig, was der andere verlangen möchte, und statt um den niedrigeren Preis zu konkurrieren, einigen sich beide auf ein überhöhtes Angebot. Der Dumme ist der Konsument.
Natürlich sind Preisabsprachen unerwünscht, da sie den Wettbewerb verzerren. In den USA wurde schon 1890 das erste »Antitrust«-Gesetz erlassen, um die beginnende Monopolbildung in der Öl- und Stahlindustrie einzudämmen. In den übrigen Industrienationen wurden ähnliche Kartellgesetze nach dem Zweiten Weltkrieg allgemein üblich.
Nur: Wie weist man geheime Vereinbarungen nach? Den Endpreisen sieht man meist nicht an, dass sie absichtlich überteuert sind – also bleibt nur der detektivische Nachweis der Kungelei mit Hilfe von Gesprächsaufzeichnungen, abgefangenem Schriftverkehr oder durch Zeugen, die aus persönlichen Gründen auspacken.
Unlautere Software
Als wäre das nicht schon schwierig genug, kommen neuerdings Algorithmen ins Spiel, die darauf eingestellt sind, automatisch beste Preise zu berechnen. Solange solche Programme nur sklavisch Befehle ausführen, kann man ihnen vorschreiben, die Regeln des Wettbewerbsrechts zu beachten – doch was ist mit lernfähiger, zu künstlicher Intelligenz (KI) befähigter Software? Ein italienisch-amerikanisches Team von Wirtschaftswissenschaftlern um Vincenzo Denicolò von der Universität Bologna hat Indizien dafür gesammelt, dass solche KI-Konstrukte ganz von selbst darauf kommen, unerlaubte Absprachen zu treffen.
Die Forscher zitieren sowohl experimentelle als auch empirische Studien. In simulierten Märkten lernten zwei bloß auf Profitmaximierung zielende Algorithmen ohne jedes menschliche Zutun, auf gegenseitige Konkurrenz zu verzichten und dadurch Extragewinne einzustreichen. Sogar über künstliche, extern inszenierte Krisen hinweg wurden sich die zwei Rivalen nach kurzem Preiskrieg rasch wieder handelseinig.
Erste reale Hinweise auf digitale Absprachen liefert nach Auskunft der Forscher der deutsche Tankstellenmarkt. Seit dort intelligente Programme am Werk sind, ist die Handelsspanne zwischen Treibstoffkosten und Endbeträgen an der Zapfsäule um 20 bis 30 Prozent gestiegen.
KI außer Kontrolle
Wie Denicolò und seine Kollegen warnen, ist die Gesellschaft gegen per KI manipulierte Preise praktisch wehrlos, da es ja an keinem Punkt zu einem möglicherweise verräterischen Dialog zwischen den Marktteilnehmern kommt; vielmehr reagieren die Programme blitzschnell innerhalb der Blackbox ihres neuronalen Netzwerks. Der Täter ist der Algorithmus; und für ihn gibt es, solange ihm kein bewusstes Wollen zugestanden wird, auch kein Strafrecht.
Die einzige Chance, so die Forscher, bietet die Beobachtung des Verhaltens: Wenn zwei Konkurrenten auf plötzliche günstige Angebote des einen sofort synchron reagieren und auffallend rasch wieder gemeinsam die alten Höhen erklimmen, liegt der Verdacht auf automatische Absprache nahe. Dann kann man versuchen, den menschlichen Nutzer haftbar zu machen – muss allerdings seiner Ausrede begegnen, er selbst habe gar keine Kollusion programmiert. Die sei allein das Werk des intelligenten Algorithmus …
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