Kompaktlexikon der Biologie: Gehörsinn
Gehörsinn, Hörsinn, Gehör, bei vielen Tieren und dem Menschen vorhandene Fähigkeit zur Wahrnehmung und Auswertung von Schallwellen (Schall). Diese werden von schwingenden Körpern (Schallquellen) erzeugt und durch Luft, Flüssigkeiten oder feste Körper dadurch übertragen, dass die Masseteilchen dieser Medien ebenfalls in Schwingung versetzt werden. Durch diese Hin- und Herbewegung der Teilchen entstehen alternierende Zonen der Verdichtung und Verdünnung, die durch Maxima bzw. Minima des Schalldrucks und der Schallschnelle gekennzeichnet sind. Der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Zonen der Verdichtung wird als Wellenlänge bezeichnet, die Anzahl der Schwingungen pro Zeiteinheit ist die Frequenz (gemessen in Hertz, Hz = Schwingungen pro Sekunde). Lassen sich Schallwellen als reine Sinusschwingungen charakterisieren, bezeichnet man die durch sie hervorgerufenen Empfindungen als Töne. Hingegen sind Klänge oder Laute Gemische von Tönen, und Geräusche sind nicht periodische Schwingungen. Die Schwingungen der Masseteilchen eines Mediums versetzen die Empfangsstrukturen eines Gehörorgans in Mitschwingung (Resonanz), wobei dieses entweder auf den Schalldruck oder die Schallschnelle reagieren kann. Demzufolge unterscheidet man bei den Gehörorganen nach ihrer Arbeitsweise Schalldruckempfänger und Schallschnelleempfänger. In beiden Fällen werden die Schallwellen zunächst unter Beibehaltung des Schwingungscharakters Sinneszellen zugeführt. Die erregten Sinneszellen wandeln die mechanischen Schwingungen in elektrische Aktionspotenziale um, sodass eine weitere neuronale Verarbeitung stattfinden kann. Diese beiden Vorgänge der Verarbeitung von Schallwellen bestimmen die individuelle Hörempfindung. (Hören, Ohr)
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